Urteil über niederländisches Nikolausfest: Kein Verbot für „Zwarte Piet“
Die rassistische Figur des schwarzen Nikolaushelfers „Zwarte Piet“ darf nicht verboten werden, hat ein Gericht entschieden. Es kippte damit ein gegenteiliges Urteil.
DEN HAAG dpa | Im Streit in den Niederlanden um die rassistische Figur des Nikolaus-Helfers „Zwarte Piet“ haben die Gegner eine Niederlage erlitten. Der Nikolaus darf bei seinem öffentlichen Einzug von den schwarz-angemalten Pieten begleitet werden, urteilte das höchste Verwaltungsgericht des Landes am Mittwoch in Den Haag.
Ein Bürgermeister habe kein Recht, dies wegen möglicher Diskriminierung zu verbieten. In erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam den Klägern noch recht gegeben und Zwarte Piet eine „negative stereotype Figur“ genannt.
Jedes Jahr Mitte November wird der „Sinterklaas“ traditionell bei seinem Einzug in Städte und Dörfer von den bunt kostümierten Helfern begleitet. Am 5. Dezember bringen die Pieten den Kindern die Geschenke. Bürger und Organisationen hatten die Stadt Amsterdam verklagt, weil sie den Nikolaus-Umzug im November 2013 erlaubt hatte.
Zur Rassismus-Frage äußerte sich der Staatsrat am Mittwoch nicht. Dazu sei er nicht befugt, heißt es in dem Urteil. Viele Niederländer klagen, dass „Zwarte Piet“ rassistisch sei. Auch die Rassismus-Expertin der Vereinten Nationen, Verene Shepherd, hatte erklärt, dass die Figur eine „Rückkehr zur Sklaverei“ symbolisiere und daher abgeschafft werden müsse. Dagegen wollen viele weiße Niederländer die Tradition beibehalten.
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