Urteil nach Mord in Kandel: Acht Jahre und sechs Monate Haft
Eine 15-Jährige wurde kurz nach Weihnachten in Kandel erstochen. Der Fall löste bundesweit Debatten aus. Jetzt wurde ihr Ex-Freund wegen Mordes verurteilt.
Die Verteidigung hat das Urteil akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.
Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst aufgenommen.
Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren.
Der Bürgermeister von Kandel rechnet auch nach dem Urteil mit Kundgebungen in der Stadt. Kandel komme nicht zur Ruhe, sagte der SPD-Politiker Volker Poß im Radioprogramm „SWR Aktuell“. „Die rechte Szene hatte angekündigt, nach wie vor kommen zu wollen und auch schon Termine für das nächste Jahr in Anspruch genommen.“
Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.
Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.
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