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Urteil im Fall eines FlüchtlingshelfersSieben Jahre Gefängnis

Ein ungarisches Gericht verurteilt den Syrer Ahmet H. zu mehreren Jahren Haft. Es wirft ihm Terrorismus vor. Amnesty International ist entsetzt.

Grenzzaun in Röszke (Archivbild 2016) Foto: dpa

Für sieben Jahre muss der Syrer Ahmet H. ins Gefängnis. Das entschied am Mittwoch ein Gericht im ungarischen Szeged. Sein Vergehen: H. hatte 2015 eine Gruppe von Flüchtlingen zum kollektiven Grenzübertritt aufgefordert. Dabei habe er Gegenstände geworfen. Nach neuem ungarischem Recht gilt dies nicht als Landfriedensbruch, sondern als Terrorismus. H. weist die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte 17 Jahre Haft gefordert.

Laut Aron Demeter, Prozessbeobachter vom Amnesty International, sagte der Richter, H. sei klar gewesen, dass die Grenze geschlossen worden war. Trotzdem habe er sich entschlossen, ungarisches Territorium zu betreten. Nun müsse er die Konsequenzen tragen.

Das Urteil ziehe „das Recht ins Lächerliche“, heißt es in einer Erklärung von Amnesty International. Von „Terrorismus“ könne keinerlei Rede sein. Amnesty werde weiter für H. kämpfen bis er wieder „bei seiner Familie in Zypern ist“. Ein anderer Prozessbeobachter wies darauf hin, dass an jenem Tag im September 2015 über 100 Flüchtlinge in dem Grenzort Röszke von der ungarischen Polizei verletzt wurden, zum Teil schwer. Bestraft wurde keiner der Polizisten.

An jenem 16. September hatte Ungarn einen Zaun an der Grenze zu Serbien fertig gestellt. Gleichzeitig war ein Gesetz in Kraft getreten, dass den illegalen Grenzübertritt unter Strafe stellt, die Höchststrafe dafür wurde auf drei Jahre angehoben.

H. wollte seinen greisen Eltern helfen

H. selbst war kein Flüchtling. Er wohnt seit vielen Jahren legal auf Zypern, lebte dort mit Frau und Kindern. Nach Röszke war er 2015 nur gereist, um seinen greisen Eltern zu helfen, die damals aus Syrien geflüchtet waren und zu Ahmet H.s Bruder nach Hannover wollten.

Die teils seit Monaten auf der Flucht befindlichen Menschen konnten in Röszke nicht vor und nicht zurück, die Lage war extrem angespannt. Einige Menschen warfen Steine, Stöcke oder Flaschen auf Beamte. Diese setzten Tränengas und Wasserwerfer ein, um die Menschen zurück auf die serbische Seite zu drängen. Einer Gruppe um H. gelang es, ein Tor der Sperranlage einzudrücken. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, „Anführer“ der Flüchtlinge gewesen zu sein. Elf Personen nahm die Polizei an jenem Tag in Röszke fest, einer davon war H.. Seitdem sitzt er in Haft.

2016 hatte ihn ein Gericht in Szeged zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Revisionsinstanz hatte einer Beschwerde von H. Recht gegeben und ein neues Verfahren angeordnet.

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5 Kommentare

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  • "H. sei klar gewesen, dass die Grenze geschlossen worden war. Trotzdem habe er sich entschlossen, ungarisches Territorium zu betreten. [...] Einige Menschen warfen Steine, Stöcke oder Flaschen auf Beamte."

     

    Wenn ein paar hundert Menschen, steinewerfend ihre Einreise in ein Land erzwingen wollen, was für eine Straftat soll das sein? "Landfriedensbruch" kann nur begehen, wer bereits im Land ist.

    Daher halte ich den Strafvorfwurf des "Terrorismus" vollkommen gerechtfertigt.

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    Ungarn - ein Unrechtsstaat mitten in Europa!

    • @74450 (Profil gelöscht):

      Wieso weil sie ihre Gesetze umsetzen und sich dran halten.

      • @Katarina G:

        hallo katarina! und wenn die gesetze, die eine regierung verabschiedet, unrechtmaessig sind (zum beispiel nach massstaeben der un-menschenrechts-charta), was dann?

        • @the real günni:

          und noch ne frage an dich, katarina - findest du es supi, dass der angeklagte jetzt 7 jahre im gefaegnis sitzen soll?