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Urteil im Fall WermelskirchenFast 15 Jahre Haft

Ein IT-Experte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der Tatkomplex Wermelskirchen hatte Debatten um Datenschutz ausgelöst.

Der Angeklagte soll sich im Internet als Babysitter angeboten haben Foto: dpa

Köln dpa/taz | Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Onlineplattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.

Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen.

Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Fall hatte auch eine Debatte darüber ausgelöst, ob Datenschutz den Kinderschutz verhindert oder ob die Sicherheitsbehörden nur bei der Auswertung bereits zugänglicher Daten scheitern.

Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.

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8 Kommentare

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  • Wieso genau ist der Beruf der Person hier so wichtig?

    • @Some Someone:

      Weil ITler grundsätzlich komisch sind?🤣

      Aber Spaß beiseite: Ich kann mir vorstellen, dass damit Fähigkeiten zur digitalen Verschleierung und Verteilung kontextualisiert werden.

      Ggf. auch um den sozioökonomischen Status einzuordnen.

  • 15 Jahre sind hier angemessen. Pädosexuelle Taten sollten sich Grundsätzlich in den Bereich +5 Jahre bewegen…

    • @Andi S:

      Eine pädophile Störung gilt als psychische Erkrankung. Ob Gefängnis geeignet ist psychische Störungen zu therapieren halte ich für äußerst fragwürdig.



      Angemessen wäre es mehr Geld in Therapieangebote zu stecken und Betroffene dieser Krankheit zu ermuntern sich freiwillig in Behandlung zu begeben. Hohe Gefängnisstrafen sind erwiesenermaßen kontraproduktiv und sorgen nur für Vermeidungsstrategien der Täter.

      • @Šarru-kīnu:

        Die meisten MissbrauchstäterInnen sind weder im klinischen Sinne pädophil, noch sonstwie psychisch7psychiatrisch krank. Die hier allgemein für männliche Sexualstraftäter ermittelten Raten, lassen sich auf Erwachsene, die sich an Kindern vergehen, übertragen www.aerztezeitung....normal-311533.html.

        "Zu keinem Zeitpunkt habe es Hinweise auf eine manifeste psychische Erkrankung gegeben, sagt die Gutachterin. Und doch gab es da die andere Seite, die der Paraphilie, also die Störung der Sexualpräferenz, die verbunden ist mit dranghaften sexuellen Bedürfnissen oder Fantasien, die eben nicht der Norm entsprechen."



        www.stern.de/gesel...hten-33193012.html D.h. die Psychiaterin Nahlah Saimeh stellte fest, dass Marcus R. nicht psychisch krank, aber auf gefährliche Weise paraphil ist. Grrade bei Männern spielt die paraphile Abweichung in sexueller Hinsicht eine besondere Rolle. Insofern ist Serientäter Marcus R. auf ganz gewöhnliche Weise pervers.

      • @Šarru-kīnu:

        Ich bitte Sie, der Angeklagte ist ein erwachsener Mann mittleren Alters.



        hemmunhslos ausgelebter pädosexueller Missbrauch an bis hin zu Säuglingen ist keine Krankheit mit Kassenleistungen.

        Diese darf nicht relativiert werden oder die Verantwortung abgeschoben werden, nur weil jemand generalstabsmäßig Delikte plant und umsetzt. Mit entschuldbarer Krankheit hat dies nichts zu tun.

        Im Gegenteil, meiner Meinung nach sollte solchen Menschen mit dieser Präferenz ganz klar gemacht werden, dass, dass sie zuforderst selbst für sich verantwortlich sind, und wenn sie nicht selber an sich im Vorfeld arbeiten und sich therapieren oder Betreuen lassen, dass dann sehr harte Strafen folgen, denn das Bewusstsein schien dem Täter ja vorhanden zu sein, dass dies eine Straftat ist, wenn er dies vertuscht hat.

        Zudem fällt staatlich organisierte therapeutische Opferversorgung meist in den Privatbereich, die Opfer müssen sich dann selber Therapeuten suchen und irgendwie selber bezahlen, Täter hingegen nicht.

      • @Šarru-kīnu:

        Alter, der Typ hat z.B. einen vier Wochen alten Säugling missbraucht, 116 Taten insgesamt, Tötungsphantasien im Chat etc. Die FAZ berichtete ausführlich. Was soll man da „therapieren“? Gefängnis ist vielleicht zumindest geeignet, den von weiteren Übergriffen abzuhalten, damit ist der Gesellschaft dann schonmal geholfen. Die Kinder sind hier das Opfer, nicht dieser Typ.

        • @Fritz Jansson:

          Ich stimme Ihnen zu!