Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Länder müssen mehr gegen Nitratbelastung an der Ems tun
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Grundwasserschutz an der Ems vernachlässigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
Potenziell gesundheitsschädliches Nitrat aus Stickstoffdüngern belastet Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. In der Umwelt trägt zu viel Dünger zum Aussterben von Pflanzen- und Tierarten sowie zum Klimawandel bei.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an Grundwassermessstellen vielfach überschritten. Das Umland der Ems ist stark geprägt durch intensive Tierhaltung, in der viel Gülle anfällt. Diese bringen die Bauern als Dünger auf die Felder aus. Gleichzeitig können sie so die Exkremente entsorgen.
In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten. Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht berücksichtigt.
Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
In einem Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht eine Frage zum Europarecht, die es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser soll entscheiden, ob eine Fristverlängerung zur Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat schon dann unwirksam ist, wenn sie nicht ausreichend dargelegt und erläutert wurde.
Landesregierungen wollen nachbessern
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, sein Land werde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen wie vom Gericht gefordert den „Maßnahmenplan Ems“ nachbessern.
„Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für alle Bundesländer“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich verbessern wird.“ Die DUH fordert „Anreize für mehr Ökolandbau, für Alternativen zur Massentierhaltung und strengere Regeln und Kontrollen, um für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.“ Der Fall zeige, wie wichtig das Klagerecht der Umweltverbände sei. (mit dpa/afp)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Maja Göpel zu Union-SPD-Sondierungen
„So wird es männlich, dominant und weiß“
Debatte um Verteidigungsbudget
Hurra, wir rüsten wieder!
Debatte über Solarenergie
Mentalitätswechsel nötig
Wehrbericht zieht miese Bilanz
Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht zur Bundeswehr
Drohungen gegen taz-Redakteur
Chefredaktion zu Anfeindungen gegen Nicholas Potter
BSW nach Bundestagswahl
BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Wahl