Urteil des BGH: Gut so: Aktionäre müssen haften
Der BGH macht klar: Aktionäre haben im Insolvenzfall keinen Anspruch auf ihr Geld. Das ist nur gerecht – und gut für den Finanzplatz Deutschland.
W irecard war ein unglaublicher Wirtschaftsskandal: Der Finanzdienstleister war angeblich so wertvoll, dass er sogar im deutschen Aktienindex DAX gelistet wurde – bis er im Juni 2020 spektakulär zusammenbrach. Plötzlich stellte sich heraus, dass die Firma nur Scheinbuchungen vorgenommen hatte und Milliarden Euro fehlten. Seither ist die Frage offen, wer den Schaden trägt, was auch Gerichte beschäftigt.
Am Donnerstag ist nun ein entscheidendes Urteil ergangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand, dass die Aktionäre vorerst keinen Anspruch haben, entschädigt zu werden. Sie müssen sich ganz hinten in der langen Schlange der Wirecard-Gläubiger anstellen.
Damit ist klar: Die Wirecard-Aktionäre werden kein Geld sehen. Denn die Insolvenzmasse beträgt nur 650 Millionen Euro, und geprellte Nicht-Aktionäre haben Ansprüche von 15,4 Milliarden Euro angemeldet. Bei Wirecard gibt es nur Verlierer.
Trotzdem ist das BGH-Urteil wichtig, denn es klärt grundsätzlich, dass Aktionäre bei einer Insolvenz haften müssen. Das ist nur konsequent. Schließlich sind die Aktionäre die Eigentümer, weswegen sie den Aufsichtsrat wählen – und damit indirekt die Manager im Vorstand. Die Aktionäre sind also verantwortlich dafür, dass bei Wirecard Trickbetrüger das Sagen hatten.
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Zugleich ging es bei dem BGH-Urteil um weit mehr als nur Wirecard – letztlich wurde über den Finanzplatz Deutschland entschieden. Hätte nämlich der BGH befunden, dass Aktionäre gleichrangig wie andere Gläubiger zu behandeln sind, wären prompt alle Unternehmenskredite teurer geworden. Denn bisher sind die Zinsen für Firmen relativ niedrig, weil die Banken davon ausgehen, dass bei einer Pleite zunächst die Aktionäre haften. Würden aber die Aktionäre plötzlich auch Geld aus der Insolvenzmasse bekommen, fiele der Risikopuffer für die Banken weg – und die Zinsen würden steigen.
Das Finanzchaos in Deutschland wäre beispiellos gewesen. Aber das wusste das BGH natürlich. Weswegen alles bleibt wie bisher: Aktionäre müssen haften.
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