Untersuchungsausschuss zur Maut: Etwas weniger geheim
Der Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut hat mit der Befragung von Sachverständigen begonnen. Und mit etwas Transparenz.
Am Donnerstagmittag hat der Untersuchungsausschuss zum Desaster um die gescheiterte Einführung einer Pkw-Maut für AusländerInnen seine Arbeit aufgenommen. Das erste Ergebnis gab es bereits vor der Sitzung: Von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als geheim eingestufte Akten werden nun doch für öffentliche Sitzungen zur Verfügung stehen. Das kündigte der Ausschussvorsitzende Udo Schiefner (SPD) vor der Sitzung an.
Der Ausschuss soll klären, ob Scheuer Fehler bei der Umsetzung des Projekts anzulasten sind. Scheuer hatte Ende vergangenen Jahres eine Reihe von Akten in die Kategorie „Vertrauliche Verschlusssache“ hochgestuft, die er zuvor persönlich in den Verkehrsausschuss gebracht hatte. Damit hätte der Ausschuss wichtige Fragen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit klären können. „Es wird Rückstufungen geben“, sagte Schiefner nun.
Scheuer hatte Verträge mit den Mautbetreibern im Dezember 2018 unterzeichnet, obwohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen das Projekt anhängig war. Im Juni 2019 hatte der EuGH die Maut mit dem Argument kassiert, dass sie nichtdeutsche EU-BürgerInnen diskriminieren würde. Jetzt erheben die Firmen Kapsch und CTS Eventim, die für die Abwicklung der Maut zuständig sein sollten, Schadenersatzansprüche in Höhe von 560 Millionen Euro. Darüber wird ein Schiedsverfahren entscheiden.
Der Untersuchungsausschuss hat nun begonnen, Sachverständige anzuhören, um die Frage zu klären, ob absehbar war, dass die Maut vor dem EuGH scheitert. Die Antwort ist entscheidend für die Einschätzung, wie Scheuers Vertragsunterzeichnung vor dem Urteil zu bewerten ist. „Es sprachen gute Gründe dafür, die Maut nicht als diskriminierend einzuschätzen“, sagte der Rechtswissenschaftler Friedemann Kainer von der Universität Mannheim im Ausschuss.
„Das Urteil kam nicht überraschend“, sagte dagegen der Jurist Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. Außerdem habe Deutschland schon einmal mit einem ähnlichen Vorhaben zur Lkw-Maut Schiffbruch vor dem EuGH erlitten. Deshalb hätte mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Urteil gewartet werden müssen.
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