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Untersuchungsausschuss Cum-Ex-BetrugFür dumm verkauft

Cum-Ex-Steuertricks verursachten 10 Milliarden Euro Schaden. Grüne und Linke werfen der Bundesregierung „eklatantes Versagen“ vor.

Auch gegen die ehemalige WestLB läuft ein Verfahren Foto: dpa

Berlin taz | Mit völlig unterschiedlichen Einschätzungen geht der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den Cum-Ex-Steuergeschäften zu Ende. Der grüne Finanzexperte Gerhard Schick sieht in den Transaktionen von Banken und Investoren eine Kombination aus „Gier, organisierter Kriminalität und Staatsversagen“. Er reichte – wie der Linken-Abgeordnete Richard Pitterle – am Montag ein Sondervotum zum Abschlussbericht des Ausschusses ein. Die Große Koalition aus Union und SPD formuliert in ihrem Bericht dagegen: „Dieser Untersuchungsausschuss war nicht erforderlich.“

Bei den Geschäften wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividenden-Anspruch gehandelt. Die Besitzer der Aktien zahlten beispielsweise einmal Kapitalertragsteuer für die erhaltene ­Gewinnausschüttung, ließen sich die Steuer aber mehrfach vom Finanzamt zurückerstatten. Möglich wurden die lukrativen Tricks, indem Investoren ihre Aktien im Umkreis des Termins der Dividenden-Zahlung schnell hin und her verkauften. Rechtlich waren dadurch zum gleichen Zeitpunkt mehrere Leute im Besitz derselben Aktie.

Allein zwischen 2005 und 2011 dürfte der Schaden zulasten der öffentlichen Hand etwa 10 Milliarden Euro betragen ­haben. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen festgestellt, es bestehe der „hinreichende Tatverdacht der besonders schweren Steuerhinterziehung“.

Nach Schicks Angaben laufen bundesweit 29 Ermittlungsverfahren. Mehrere Namen von Banken werden genannt, dar­unter die ehemalige WestLB. Die Finanzämter versuchen nun, einen Teil des Geldes zurückzuholen. Das mit den Cum-Ex-Geschäften verwandte Modell Cum-Cum könnte zu weiteren Verlusten für den Staat in Höhe von 5 Milliarden Euro führen. Der Untersuchungsausschuss endet offiziell im Juni. Die beiden Sondervoten sind dann Teil des kompletten Abschlussberichts.

Finanzministerium ließ sich für dumm verkaufen

Schick wirft dem ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und seinem Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) vor, nach Hinweisen von Tippgebern nicht schnell genug gegen die fragwürdigen Praktiken eingeschritten zu sein. Das Finanzministerium habe den Unternehmen nicht rechtzeitig klar gemacht, dass die Geschäfte gegen die Gesetze verstoßen. Auch verfügte das Finanzministerium über zu wenig gut ausgebildetes Personal und musste sich deshalb auf die Einschätzung von Lobbyverbänden, unter anderem des Bundesverbandes Deutscher Banken, verlassen.

„Die Bankenverbände wirkten intensiv und zum Schaden des Steuerzahlers auf die Gesetzgebung ein“, resümiert der grüne Abgeordnete. Einfach gesagt: Das Bundesfinanzministerium ließ sich für dumm verkaufen.

Aktionäre ließen sich Steuern auf Dividenden mehrfach vom Finanzamt erstatten

Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht Schick „eklatantes Versagen“. Die dem Finanzministerium unterstehende Behörde sei nicht rechtzeitig tätig geworden, als sie Hinweise bekommen habe.

„Alle Vorwürfe sind widerlegt“

Im zwischen Union und SPD abgestimmten Text des Abschlussberichts heißt es dagegen: „Alle Vorwürfe sind widerlegt.“ Es sei immer klar gewesen: „Cum-Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Bestimmte Marktakteure“ hätten ihre Anlagestrategie aber „bewusst (…) verschleiert“. Fazit: „In den Behörden wurde sach- und pflichtgemäß gearbeitet.“

Das muntere Treiben der Banken, Aktienbesitzer, Fonds, Wirtschaftsprüfer und Anwälte bei Cum-Ex dauerte bis Ende 2011. Dann schob ein neues Gesetz dieser Steuergestaltung den Riegel vor. Nach Einschätzung der Großen Koalition ist das mit der Investmentsteuerreform 2016 auch für Cum-Cum-Geschäfte gelungen. Als eine Konsequenz aus der Affäre fordern die Grünen ein neues Gesetz zum Schutz von Tippgebern, sogenannten Whistleblowern, aus dem Finanzbereich.

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2 Kommentare

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  • Abgabenordnung (AO), § 370 Steuerhinterziehung, Absatz 3:

     

    In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

     

    1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlang...

     

    Einzelne Menschen werden wegen der Steuerhinterziehung sehr hart bestraft. Was wird mit juristischen Personen, also Unternehmen geschehen? Der Schaden betrifft das ganze Land!

     

    Nun kann man neben den finanziellen Strafen, auch sozialpolitische durchführen. Wir sind ein Land der Sozialen Marktwirtschaft! So können zu bestrafende Unternehmen dazu verpflichtet werden, zusätzliche Arbeitnehmer unbefristet einzustellen, um die Arbeitslosigkeit in unserem Land zu verringern, und einen Beitrag zur Sozialen Marktwirtschaft zu leisten.

  • Die Banken wußten also, daß die bescheißen. Warum verbietet mensch im Börsenhandel einfach nicht alles was über: "Aktie von A an B zu Kurs x verkauft"?

    A hatte die Aktie weil Geld übrig und die Dividende eingesackt und jetzt braucht ers, weil wasweißich das Dach vom Haus neu gemacht werden muß. Entschleunigt ungemein. Alles, was eigentlich kein normaler Mensch mehr kapiert und was irgendwann Beschiss ist, fällt aus, da garnicht möglich. Steuern auf Dividende (so gezahlt) jährlich, Besteuerung des Verkaufsgewinns (so vorhanden) inflationsbereinigt.