Unmenschliche Migrationspolitik: Blindem Syrer droht Abschiebung
Ein Regensburger Gericht lehnt die Klage von Meddhin Saho gegen seine Abschiebung ab. Eine Erklärung dafür lässt die Richterin bisher vermissen.
taz | Meddhin Saho ist niedergeschlagen. „Ich bin ohne Hoffnung“, sagt der 27-jährige blinde Syrer. „Wenn sie kommen, gehe ich mit.“ Er sitzt am Esstisch des Ehepaares Zierer, das ihn seit zwei Jahren bei sich im niederbayerischen Rottenburg an der Laaber aufgenommen hat. Ende Juni war seine Asylverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Wenige Tage danach teilte das Gericht mündlich mit: Seine Klage auf einen Schutzstatus wird abgewiesen. Ab Zustellung der schriftlichen Begründung dürfte er ausreisepflichtig sein, eine Abschiebung nach Spanien wäre möglich. Von dort war er nach Deutschland eingereist. Saho ist von Geburt an blind.
Der Anglist Saho, der an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität studiert und vor seiner Masterarbeit steht, ringt seit zweieinhalb Jahren um einen Bleibestatus. Gisela und Gerhard Zierer sind in der Flüchtlingsarbeit aktiv und hatten ihn im April 2019 in Rottenburg getroffen. Jetzt sagt die 55-jährige Gisela Zierer: „Mheddin ist für uns zu einem Adoptivsohn geworden.“
Sein erster Asylantrag war abgelehnt worden, gemäß dem Dublin-Abkommen der EU sollte er dort einen Asylantrag stellen, wo er angekommen war – in Spanien. Saho ist überzeugt davon, dass er mit einer 100-prozentigen Behinderung dort nie Fuß fassen könnte. Er wäre allein, ohne Sprachkenntnisse und Integrationsangebote.
Bei der Regensburger Verhandlung referiert die Richterin die Haltung des Bundesamts für Migration (Bamf): Er sei „kein besonderer Härtefall“ und könne in Spanien durchaus „ein selbstständiges Leben führen“.
Unterstützung für Saho wächst
Für einen Dublin-Flüchtling besteht sechs Monate lang die Ausreisepflicht, in dieser Zeit kann er abgeschoben werden. Schafft er es, länger zu bleiben, erhält er ein deutsches Asylverfahren. Bei Meddhin Saho wären es noch zehn Tage gewesen, um ins deutsche System zu rutschen. Doch das Bamf vereitelte dies, indem es sein Verfahren aussetzte.
Das Gericht solle grundsätzlich entscheiden, wie die Lage blinder Flüchtlinge in Spanien zu beurteilen sei. Für Saho bedeutete das: Die Uhr wurde wieder auf null gestellt. Wird er erneut abgelehnt, beginnt die Sechsmonatsfrist von vorn. So weit ist es aber noch nicht. Denn die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor – obwohl sie von einem Gerichtssprecher gegenüber der taz für vergangene Woche angekündigt worden war. Erst mit der Begründung, so Sahos Anwalt Thomas Oberhäuser, könne man entscheiden, wie man weiter vorgeht.
Die Unterstützung für den Syrer wächst derweil. Sein Uni-Department schreibt: „Es wäre unmenschlich, einen jungen Menschen mit solchen Talenten und perfekt gelungener Integration aus seinem Umfeld zu reißen.“ In einer Resolution verlangen evangelische Gemeinden „eine Perspektive für Mheddin Saho in Deutschland“.
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