piwik no script img

Umsetzung des CannabisgesetzesKiffer-Kontrollen noch ungeregelt

Straffrei gekifft werden darf nur unter Bedingungen. Nun beschäftigt die Bundesländer, wer kontrolliert und welche Bußgelder verhängt werden.

Die Blütenstände von erntereifen Cannabispflanzen werden mit einem elektronischem Mikroskop auf ihren Reifegrad untersucht Foto: Christian Charisius/dpa

Hannover taz | Nun hat Hamburg also vorgelegt. Spektakuläre 30.000 Euro drohen für den sehr speziellen Fall, dass man Cannabis-Samen zu Geschäftszwecken aus Nicht-EU-Ländern einführt. Immerhin 1.000 Euro soll das Kiffen vor Minderjährigen kosten. Um die 500 Euro, wenn man sich vor Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen oder zur falschen Zeit in der Fußgängerzone erwischen lässt. Noch mehr, wenn man sich auf Militärgelände bewegt oder dort versucht, etwas anzubauen – wozu die Universität der Bundeswehr im Hamburger Stadtteil Jenfeld gehört.

Hamburg orientiert sich damit im Wesentlichen an der Vorlage Bayerns, das als erstes Bundesland mit so hohen Strafandrohungen vorgeprescht war. In Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein brütet man noch über den eigenen Bußgeld-Katalogen.

Als „vielleicht an der ein oder anderen Stelle ein wenig überzogen“ hatte Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen die bayerische Vorlage in der Landespressekonferenz vor zwei Wochen noch bezeichnet. „Ich weiß nicht, ob ein Bußgeld von 1.000 Euro bei einem Erstvergehen und einer vergleichsweise kleinen Ordnungswidrigkeit von den Gerichten mitgetragen würde – das wird man sehen.“

Pörksen bemüht sich auch darum, das Thema ein wenig tiefer zu hängen: Erst einmal sei man ja ohnehin noch in einer Phase, in der von der Polizei und den Ordnungsbehörden Verwarnungen ausgesprochen werden. Und bei hartnäckigen Verstößen könne man selbstverständlich auch jetzt schon Bußgelder verhängen – das geht auch ohne extra Katalog, obwohl es natürlich wünschenswert sei, zu einer halbwegs einheitlichen Regelung zu kommen.

Entsprechende Verordnung erlassen

Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen drängen auch aus anderen Gründen auf eine klare Regelung. Sie wollen wissen, wer für welche Kontrollen zuständig sein soll – und nach Möglichkeit auch für den zusätzlichen Aufwand entschädigt wird. So äußerten sich jedenfalls der Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning, und Oberbürgermeister Claudio Griese aus Hameln, der aktuell der Oberbürgermeisterkonferenz des Städtetages vorsteht.

Um die Ordnungsdienste der Kommunen in die Kontrollen einzubinden, müsste das Land allerdings erst einmal eine entsprechende Verordnung erlassen. Nordrhein-Westfalen hat das schon getan – und seinen Kommunen in diesem Zuge auch vage einen finanziellen Ausgleich in Aussicht gestellt. Darum, wie dieser Ausgleich denn wohl aussehen könnte, wird aber noch gefeilscht.

Der Aufwand ist ja auch nicht ganz leicht zu beziffern, nicht nur weil es an Erfahrungswerten fehlt, sondern auch weil der tatsächliche Aufwand ja auch daran hängt, wie eifrig man kontrolliert. Großangelegte Schwerpunktkontrollen sind mit dem vorhandenen Personal nicht zu stemmen, mahnen sowohl Kommunen als auch Polizei-Gewerkschaften bundesweit.

Üppiger Verwaltungsprozess nötig

Am Ende wird es vermutlich eher auf Stichproben und anlassbezogene Kontrollen hinauslaufen – wie etwa beim Nichtraucherschutzgesetz oder den Coronaregeln auch. Aber auch dafür müssen die Streifen erst einmal ausgestattet werden – mit Feinwaagen zum Beispiel, um festzustellen, ob sich die mitgeführte Menge noch im erlaubten Bereich bewegt oder eben nicht.

Noch komplizierter wird es bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen, die ab 1. Juli zugelassen werden sollen. Sie gehören zu dem Versuch, dem Schwarzmarkt ein Stück weit das Wasser abzugraben, um nicht die schlechten Erfahrungen der Niederlande zu wiederholen, die zwar den Konsum legalisiert, aber Anbau und Handel kriminellen Banden überlassen haben.

Für die Zulassung und Kontrolle der Anbauvereinigungen ist allerdings ein üppiger Verwaltungsprozess nötig. Der Anbau muss vor der Aussaat beantragt werden, die Zuverlässigkeit der Antragssteller muss überprüft werden, die – bis zu 500 Leute umfassenden – Mitgliederlisten theoretisch auch.

Landwirtschaftskammer oder Gesundheitsbehörde?

Pro Mitglied dürfen 50 Gramm im Monat abgegeben werden, aber nur mit Beipackzettel. Bei Mitgliedern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sind es 30 Gramm im Monat – hier muss auch der THC-Gehalt auf 10 Prozent beschränkt werden. Vom Anbau über die Ernte bis zur Abgabe muss alles dokumentiert werden.

In Niedersachsen sieht man diese Aufgabe aktuell bei der Landwirtschaftskammer, die kennt sich mit Anbau und Bürokratie schließlich aus. Bremen hat diese Zuständigkeit erst einmal der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zugeordnet, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich dazu noch nicht klar geäußert.

Bayern arbeitet mit Task Force

Die genauen Verfahren sind überall noch in Arbeit, immerhin müssen ja auch insgesamt eine ganze Reihe von Ministerien beteiligt werden: das Gesundheits- und Sozialministerium für die im Gesetz festgeschriebenen Präventionsaufgaben, das Innenministerium beim Sicherheitsaspekt, das Landwirtschaftsministerium, der Verbraucherschutz.

Bayern hat schon im März – noch bevor das Gesetz beschlossen und in Kraft war – angekündigt, eine mindestens 20-köpfige Task Force einsetzen zu wollen, deren Aufgabe wohl vor allem darin bestehen soll, alle bürokratischen Kontroll- und Verbotsmöglichkeiten des Gesetzes bis zum Anschlag auszunutzen. Daran hat sich Hamburg bisher kein Beispiel genommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

19 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Herr Wachtmeisetr, Herr Wachtmeister ! Schnell, hier, nehm'Se mein' Joint, da vorn kommten Kind.



    Die ganze als "Legalisierung" getarnte Aufführung is Realsatire.

    • @lesnmachtdumm:

      Weshalb in Bayern als Spielplätze bezeichnete Ansammlungen zweier Schaukelpferde aufgebaut werden, um CSCs die Location zu blockieren...

      Allerdings ist ein Teil der Farce dem von Nixon initiierten War on Drugs und dem daraus folgenden Antidrogenabkommen der UN geschuldet.

      Die Praxis zeigt eigentlich seit über 100 Jahren, dass jegliche Prohibition jeglicher Drogen nicht funktioniert, und nur der Mafia nutzt. Egal wie verboten Heroin und Co auch sein mögen, man kann es überall bekommen. Verdienen tun nur Kriminelle, und das Zeug ist gestreckter Schrott, der Leben gefährdet.

  • Wenn die Kontrolle der neuen Regelungen so unwichtig ist, dass man sich nicht VORHER darum gekümmert hat - was soll denn jetzt noch der ganze Aufwand?



    Erfahrungsgemäß gehts doch nur noch darum, Papier vollzuschreiben, im wahren Leben läuft es sowieso aus dem Ruder.

  • Bitte nicht vor Minderjährigen kiffen. Das macht die genauso kaputt wie die Junkies und Alkoholiker sowie die ganzen Besoffenen an Vatertag etc.



    Dumme Politik macht dumme Regeln, seit Jahren das gleiche in diesem Land.

  • 6G
    608196 (Profil gelöscht)

    Fazit:



    Wir kriminalisieren ein Rauschmittel, dass nachweislich deutlich weniger gesundheitgefährdend ist, als die legalen Drogen.



    Das, weil in den USA ein ehemaliger Strafverfolger von verbotenem Alkohol aus Angst vor Arbeitslosigkeit und diffuser Reeffer Angst im Auftrag einer starken rassistischen Lobby eine Kampagne gegen Cannabis fuhr, die von der US Regierung eins zu eins in Gesetze gepackt wurde. Der Werbefeldzug dafür in Europa war maximal erfolgreich, trotzdem Cannabisprodukte und Kokain in Apotheken ohne gesellschaftliche Verwerfungen dadurch frei erhältlich waren.



    Die Politik der Bundesrepublik führt den Kampf gegen Cannabis aufgrund Jahrzehnte alter Gesetze weiter, verunmöglicht Forschung zu der Kulturpflanze über Jahrzehnte und somit eine medizinische Nutzung, die unzähligen Menschen hätte helfen können. Die Pharmaindustrie hingegen stellt Antrag auf Antrag zur Patentierung von Inhaltstoffen dieser Pflanze, um die Verbreitung derselben weiter unmöglich zu machen, aber Komponenten daraus, unter Nutzung schädlicher chemischer Komponenten zu synthetisieren.



    Konservative Kreise in Politik und Medien reagieren zunehmend hysterisch auf Forschungsergebnisse aus Israel, Italien und den USA, als Diese die geringe Toxizität, den hohen Nutzen bei psychischen Erkrankungen, in der Schmerztherapie und sogar bei Heilung von Lungengewebe nach Tumoroperationen nachweisen.



    Erst mit dem Web kommen Aktivisten weltweit zu den Argumenten, die Sie benötigen, um die Öffentlichkeit auf die Schizophrenie und Bigotterie der Regierenden hinzuweisen und nach weiteren Jahrzehnten eine -wenigstens teilweise - Legalisierung der Pflanze zu erreichen, die auch durch restriktivste Kriminalisierung nicht aus der Gesellschaft verschwand.



    Nun wehren sich Politik und Medien unisono, unter weiter bizarrer Argumentation und Bigotterie - siehe Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und den daraus erwachsenden Schaden - gegen die Notwendigkeit Fehler einzugestehen und logisch zu handeln.



    Eine Farce.

  • Dem ist nix mehr hinzuzufügen!

  • Durch das Murksgesetz werden jedenfalls nur solche Polizisten und Gerichte entlastet die wegschauen. Die anderen haben sogar eher mehr Möglichkeiten als früher sich mit dem Unsinn zu beschäftigen.

  • Statt mit Verboten sollte der Staat mit Anreizen arbeiten.

    Zum Austrocknen des Schwarzmarkts könnten Growboxen mit 500€ gefördert werden. Wer gleichzeitig PV auf's Dach schrauben lässt, sollte ab zwei Pflanzen 8000€ KfW-Förderung zusätzlich bekommen.

  • "Aber auch dafür müssen die Streifen erst einmal ausgestattet werden – mit Feinwaagen zum Beispiel, um festzustellen, ob sich die mitgeführte Menge noch im erlaubten Bereich bewegt oder eben nicht."



    Falls ich mal in den "Genuss" einer solchen Kontrolle komme sind hoffentlich die Waagen gültig geeicht (also vom de.wikipedia.org/wiki/Eichamt ) und die BeamtInnen* schreiben Temperatur, Luftfeuchte, Höhe über DHHN, Luftdruck, gemessen mit ebenfalls geeichten Geräten, auf und versehen den gemessenen Wert mit der Messunsicherheit aus systematischen und zufälligen Einflüssen. Alles andere kann ich als Deutscher mit eingebautem Genauigkeitsfimmel ned akzeptieren!

  • Die Strafen stehen in keinerlei Verhältnis. Vor allem wenn man auf andere Bußgelder schaut und das Gefahrenpotential. 30 kmh zu schnell in der 30er Zone kostet 180 € und 1 Punkt ohne Fahrverbot.

    Diese Bußgeldkataloge sind ein Witz, hoffentlich liegt es da Mal wer drauf an.

  • Ein neues Gesetz macht neue Regeln und wenn die auf Basis von Angst ersonnen werden, kommt jede Menge »ja, aber« dabei raus.



    Genauso eigenartig ist die Regel, dass man aus den Niederlanden weiterhin kein Weed mitbringen darf. Da hat der Mensch zwar die Auswahl und die Gelegenheit zur Beratung, kauft somit auch keinen gestreckten Knaster auf der Straße, aber nein, wir wollen mal schön die Kirche im Dorf lassen.



    So wird das nix.

  • Illegal war irgendwie stressfreier.

  • Ich fände es super wenn es solche Regelungen auch für den Konsum von Alkohol gäbe. Denn sich in der Öffentlichkeit zu betrinken ist viel schlimmer als sich nen Joint zu rauchen.. ich finde es echt eklig wenn die Leute sich auf der Straße besaufen und für Kinder ist das auch kein schöner Anblick. Vllt sollten wir auch Mal anfangen in die Richtung zu denke .

  • Wenn man da ließt , die Fehler der Niederlande ähm schlechten Erfahrungen ...



    Fragt doch mal in den US Staaten nach die Cannabis legalisiert haben , Steuer Einnahmen etc .



    Wenn sich die Politiker die sich da jetzt noch profilieren wollen mit ihrem Ansturm gegen das bisschen was hier Legalisierung genannt wird auch bei Alkohol für einen Schutz der Kinder/ Jugendlichen einsetzen würden wären sie vielleicht glaubwürdig .



    Scheinheiligkeit ist das



    Aber ein sich erbrechender auf dem Oktober Fest ist deutsches Kulturgut .



    Bei Festen von Vereinen .



    Bei Einweihungen durch Politikern von was auch immer .



    Alkohol Verbot solange dort auch Kinder Zugang haben .



    Vor ein paar Jahren bei uns erlebt , Einweihung einer an sich unwichtigen kleinen Brücke durch CDU Landrat vormittags ab 10 Uhr , wichtig war die Mitteilung für Bier ist gesorgt .



    Um 10 Uhr vormittags wie gesagt .



    Fußball Fest der E-Jugend außer der Grillstation war der Bierstand das Highlight ,



    Vogelschießen , ab 17 Uhr die ersten volltrunkenen Väter .



    Aus meiner Sicht lieber 1000 bekiffte als ein betrunkener Auto Fahrer .



    Die fahren wenn eher vorsichtiger als die besoffenen .



    Die Studien die in diese Richtung gehen lieber weiter unter drücken .



    Wie gesagt Scheinheiligkeit !

  • Typisch deutsch.



    Weshalb nicht einfach das holländische Modell? Mit Chipkarte um die Abgabe zu kontrollieren? Und Strafen nur, wenn man es an Kinder vertickt?



    Unglaublich.



    Daß Kiffen von dem heutigen hochpotenten Zeug nicht so ungefährlich ist, wie vor 25 Jahren sollte schon berücksichtigt werden, aber daß man jetzt schon fast ein eigenes Ministerium dafür braucht, ist schon ziemlich absurd.

    • @Spider J.:

      "Typisch deutsch.

      Weshalb nicht einfach das holländische Modell? Mit Chipkarte um die Abgabe zu kontrollieren?"

      Ja, genau, typisch deutsch. Warum überhaupt eine Kontrollkarte? Wozu ist da eine namentlich Registrierung nötig? Die brauche ich in weiten Teilen der NL auch nicht, und ja, wenn man denn will, kann man dort auch in mehreren Läden einkaufen, was die Fahrtkosten und die ökologische Belastung durch den Transport erheblich senkt.

      Und mit welcher Begründung kann man 30 Flaschen Schnaps auf einmal kaufen? Mit der Menge Alkohol kann man sich umbringen, mit 100 g Gras scheitert das am Einschlafen vorher.

  • Strafen über Strafen und Gängelungen über Gängelungen für ein Zeug, dass nicht mal ansatzweise die desaströsen Folgen von Alkohol mit sich bringt. Die Behörden, also die Lehmschichten unseres Landes, fühlen sich offenbar berufen, die Verbotsmentalität soweit wie irgend möglich aufrecht zu erhalten. Schließlich möchte die Union als Partei der Beamten die Legalisierung ja auch wieder rückgängig machen.

    Für mich bleibt daher alles beim Alten. Registrierung im CSC, damit die Polizei bevorzugt kontrollieren kann? Nein danke. Eigener Anbau? Vielleicht. Aber bis dahin fahre ich weiter in die Niederlande. Kontrollen gibt es ohnehin nicht mehr.

  • Am Ende wird die komplette Legalisierung kommen denn nus wenn der Staat den Markt kontrolliert wird er die Möglichkeit haben den "Schwarzmarkt austrocknen" können.

    • @pablo:

      Kommt drauf an, wie es angestellt wird.

      Wichtig ist, das es sich preislich nicht mehr lohnt auf den Schwarzmarkt zu gehen.

      Wenn das Ganja in dem Clubs viel teurer ist, weil die. Auflagen und/oder Steuern so hoch sind, wird der Sumpf weiter bestehen, siehe Kanada, siehe USA.

      Es muss erlaubt sein Cannabis auch ohne Geschäft direkt zu liefern, oder in Tabakläden zu verkaufen, nicht unbedingt im Supermarkt, aus letzterem auch Tabak und Alk entfernen (außer extra Abteilung..



      aber dann dort auch Cannabis erlauben).

      ... Also wie gesagt.... Das richtige Maß an Regulierung muss gefunden werden, bisher wurde es immer zu viel reguliert ob in dem USA oder in Kanada. Darunter leiden dann die Stores und der Schwarzmarkt floriert.