Umgang mit Presse beim Lübcke-Prozess: Degradierte Öffentlichkeit

Das Interesse am Lübcke-Prozess ist groß, doch wegen Corona wurden nur 19 JournalistInnen in den Verhandlungssaal gelassen. Das ist keine Lappalie.

Abgeklebte Mikrofone im leeren Gerichtssaal

Kleiner Verhandlungssaal statt einer Halle: Nur 19 JournalistInnen wurden zum Prozess zugelassen Foto: Jan Huebner/imago

Seit Wochen wurde darauf gewartet: Die Verhandlung über den Mord an Walter Lübcke, dem Kasseler Regierungspräsidenten. Die offenbar erste Ermordung eines Berufspolitikers durch einen Rechtsextremisten im Nachkriegsdeutschland. 200 JournalistIn­nen hatten sich akkreditiert. Doch wegen Corona wurden nur 19 JournalistInnen (und 18 BesucherInnen) in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main gelassen.

Die Vorgabe: Wer zuerst kommt, bekommt den Platz. Schon ab dem Vorabend kampierten JournalistInnen vor dem Gericht im Nieselregen, Stunden über Stunden. Manche ließen sich ablösen, andere machten durch. Wer es in den Saal schaffte, war hundemüde und wurde drinnen weiter gegängelt. Laptops waren verboten, nur Block und Stift erlaubt. Verhandelt wurde bis in den Nachmittag, für einige bis ran an den Redaktionsschluss. Am Ende blieben übernächtigte, runtergehastete Texte. Und am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, wiederholten sich die Szenen.

Die Karikatur eines grundlegenden Prinzips der Justiz in diesem Land: des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Gerichtsverhandlungen sollen nicht hinter verschlossenen Türen, sondern unter den Augen und der Kontrolle der Öffentlichkeit stattfinden. Es ist also keine Lappalie, die sich das OLG da erlaubt hat. Es ist die Geringschätzung eines Rechtsstaatsprinzips.

Ausgerechnet in diesem Prozess. Hat das Gericht die Dimension des Verfahrens nicht erfasst? Seine politische Tragweite, trotz eines getöteten Politikers in Zeiten von entfesseltem Rechtsterrorismus? Es ist die Aufgabe der Öffentlichkeit, gerade in diesem Fall genau hinzuschauen, um die Radikalisierung des Täters nachzuvollziehen, die Arbeit der Ermittler und Verfassungsschützer – und deren Leerstellen. Berichterstattung ist nötig, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.

Dass die Corona-Pandemie Beschränkungen nötig macht, ist unbestritten. Dass das Gericht aber keine andere Wahl hatte, diese umzusetzen, ist abwegig. Andere Prozesse wurden zuletzt in Messehallen oder Theatersäle verlegt – aber gerade im Lübcke-Prozess ging das nicht? Die angeführten Sicherheitsbedenken hätten, mit entsprechenden Konzepten, auch dort ausgeräumt werden können.

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Dass dies nicht geschah, verstärkt den Eindruck, dass das Gericht die Öffentlichkeit herzlich wenig interessiert. Dass es unter sich bleiben will. Und damit ist es nicht allein. Auch in Hamburg wurden Prozesse zuletzt mit nicht mal einer Handvoll JournalistInnen durchgeführt. Das ist eine selbstgefällige Degradierung der Öffentlichkeit – und ihrer Kontrollfunktion. Eine nicht zu duldende Entwicklung.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.

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