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Überwachung beim G20-GipfelHamburg von oben

Die Polizei wird während des Gipfels Drohnen einsetzen, so viel steht fest. Aber was die filmen und was mit den Aufnahmen geschieht, will keiner sagen.

Drohne, Hubschrauber, Flugzeug? So jedenfalls sieht Hamburg von oben aus Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Hamburger Luft wird zum Sperrbezirk. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werde der Luftraum vom heutigen Donnerstag bis Sonntag in einem Radius von 55 Kilometern um die Binnenalster gesperrt. Dies gelte auch für Flugmodelle und natürlich für Drohnen, außer denen der Polizei und anderer Behörden selbstverständlich. Und die wollen diverse Geräte in den Himmel schicken.

Großveranstaltungen wie der G20-Gipfel sind nämlich immer auch Experimentierfelder für neue Technologien der Sicherheitsbehörden. Die Bundespolizei bestätigte, dass sie während der Gipfeltage Drohnen einsetzen werde – zusätzlich zu den diversen Hubschraubern, die Bundes- und Landespolizeien ohnehin schon nach Hamburg entsandt haben. Wofür die unbemannten Fluggeräte eingesetzt werden sollen und was sie alles können, verrät die Polizei allerdings nicht. Eine Sprecherin sagte lediglich, dass Drohnen für die Hamburger Polizei bereits „gängiges Einsatzmittel“ seien.

Keine Angaben

Eine Sprecherin der Bundespolizei bestätigte Medienberichte, nach denen die Behörde Drohnen einsetzen werde. Angaben zu Art, Umfang und Einsatzorten wollte sie jedoch nicht machen. Nicht einmal auf welcher Rechtsgrundlage die Einsätze stattfinden und wie geregelt ist, was die Fluggeräte können und dürfen und was nicht, wollte ein weiterer Sprecher verraten. Er versicherte lediglich, dass es sehr wohl Regeln gebe.

So bleibt unklar, ob und wo die Geräte zum Beispiel zur Überwachung von Demonstrationen von G20-Gegnern eingesetzt werden, was sie leisten können, ob sie lediglich Übersichtsaufnahmen machen oder ob sie auch Bilder liefern, die zur Identifizierung von Straftätern geeignet wären.

Auch offen bleibt, ob die Aufnahmen in Echtzeit an die Leitstelle der Polizei übermittelt werden, so dass sie zur Koordinierung der Einsatzkräfte bei Ausschreitungen genutzt werden können. Darauf lassen zumindest Äußerungen des CDU-Innenexperten Armin Schuster schließen.

Kein Überflugverbot

Drohnen seien leichter einsetzbar als Hubschrauber, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. „Und jeder Polizeiführer ist daran interessiert, gute Luftbilder zu bekommen.“ Dem Bericht zufolge sei die Drohnen-Einsatzerlaubnis für den G20-Gipfel auf Druck von SPD und CDU zustande gekommen. Von dem für Drohnenpiloten geltenden Überflugverbot von Menschenansammlungen sind Polizei und andere Behörden laut Luftverkehrsordnung jedenfalls ausgenommen.

Beim G20-Gipfel in Hamburg spielen Drohnen aber nicht nur als Einsatzmittel der Polizei, sondern auch als potenzielle Gefahrenbringer eine Rolle. Normen Schepers, Leiter der Bremer Rosa-Luxemburg-Stiftung, beschäftigt sich seit Jahren mit den gesellschaftlichen Dimensionen von Terrorabwehr, Drohnen gehören dazu und er sieht vor allem zwei unbeantwortete Fragen: Welche Bedrohungsszenarien verbinden die Sicherheitsbehörden mit Drohnen und wie sollen Drohnen im Ernstfall abgewehrt werden?

Kein Interview

In den Augen der Behörden seien Drohnen laut Schepers zunächst mal vor allem eine Gefahr, weil mit ihnen beispielsweise Sprengstoff transportiert werden könne. Aber die bisherigen Anschlagsmittel etwa von Gruppierungen wie dem so genannten Islamischen Staat seien in Europa sehr viel weniger komplex. Ungewiss sei, wie das Flugverbot für Drohnen durchgesetzt werden soll: „Drohnenabwehr in urbanen Gebieten ist gar nicht so leicht“, sagt Schepers.

Es gebe zwar technische Ansätze von automatischer Erkennung durch Kamerasysteme bis zu Laserwaffen, die Fluggeräte zum Absturz bringen. Darunter seien Drohnen, die mit ausgeworfenen Netzen andere Drohnen einfangen oder trainierte Greifvögel, die Geräte zum Absturz bringen könnten. Doch insgesamt sei die „Drohnenabwehr ein großes Experimentierfeld“, sagt Schepers.

Ein für die taz angefragtes Interview mit einem Experten für Drohnenabwehr des Fraunhofer Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung in Karlsruhe kam nicht zustande. Er habe „wesentlich wichtigere Besprechungen“, teilte er mit.

Bekannt ist, dass die Bundespolizei bereits 2015 beim G7-Gipfel in Elmau Quadrocopter nutzte. Die vierrotorigen Fluggeräte seien im Auftrag des Bundeskriminalamtes eingesetzt worden und hätten Luftbilder und Videos aufgezeichnet, hieß es damals. Die Aufnahmen seien umgehend ausgewertet und nicht gespeichert oder weitergegeben worden.

Bekannt ist auch, dass auf dem Militärflughafen Rostock-Laage während des Gipfels zwei zusätzliche Abfangjäger vom Typ Eurofighter in Alarmbereitschaft stehen. Das bestätigte ein Sprecher der Luftwaffe. Sollte die Flugverbotszone über Hamburg verletzt werden, starten sie innerhalb von 15 Minuten.

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