Überflug von G8-Protestcamp illegal: Tornado geht nach hinten los

Ein Gericht erklärt den Jet-Überflug eines G8-Protestcamps 2007 für rechtswidrig, Grüne fordern Konsequenzen. Die Verfahrensdauer sei „ein Unding“.

Luftnahme des Protestcamps in Reddelich gegen den G8-Gipfel 2007.

So sahen es wohl auch die Tornado-Flieger: das damalige G8-Protestcamp in Reddelich 2007 Foto: Michael Sohn, AP

BERLIN taz | Jan Philipp Albrecht kann sich noch gut erinnern, wie er damals, am 5. Juni 2007, aus dem Zelt krabbelte und plötzlich der Tornado über das Protestcamp donnerte. In nur gut 100 Metern Höhe rauschte der Flieger über die Demonstrierenden gegen das G8-Treffen in Heiligendamm, mit ohrenbetäubendem Lärm. „Das war eine Szene, die man nicht vergisst“, sagt Albrecht der taz. „Die Aktion sollte einschüchtern und war völlig unverhältnismäßig.“

Nun hat Albrecht auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern recht gegeben – und den Tornado-Flug für rechtswidrig erklärt. Der von der Polizei beauftragte Überflug des Protestcamps in Reddelich habe das Recht der Kläger auf Versammlungsfreiheit verletzt, heißt es in einem Beschluss vom Mittwochnachmittag.

Albrecht, der damals mit der Grünen Jugend an den Protesten teilnahm, hatte die Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Parteikollegin Paula Riester durchgefochten. Das Problem nur: Bis zu diesem letztinstanzlichen Beschluss brauchte es 14 Jahre. Heute ist Albrecht längst Umweltminister in Schleswig-Holstein.

14 Jahre bis zum Beschluss stehe „in keinem Verhältnis“

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Durchsetzung von Grundrechten“, freut sich Albrecht dennoch. „Menschen dürfen keine Angst haben, auf Demonstrationen zu gehen. Und die Behörden müssen wissen, dass es Grenzen gibt.“ Die 14 Jahre bis zur Entscheidung aber beklagt auch Albrecht. „Das steht in keinem Verhältnis. Gerade in so sensiblen Bereichen wie den Grundrechten müssen solche Verfahren beschleunigt werden.“

Einen Tag vor Beginn des G8-Gipfels 2007 hatte die Landespolizei die Bundeswehr beauftragt, mit ihrem Tornado „in Amtshilfe“ Fotos des Camps zu machen. Mehrere Tausend Demonstrierende waren damals angereist. Offiziell hieß es, man wolle nach Erddepots für Werkzeuge Ausschau halten. Auch das Oberverwaltungsgericht sieht in dem Überflug nun eine einschüchternde Wirkung. Eine von Albrecht und Riester ebenfalls beklagte Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wies es hingegen zurück. Eine Identifizierung einzelner Personen sei auf den Fotos nicht möglich gewesen.

Ströbele fordert Konsequenzen für Verantwortliche

Auch Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele, der damals ebenfalls demonstriert hatte und die Klage mit vorantrieb, freut sich über die Entscheidung. „Es war damals sofort klar, dass das grob rechtswidrig war und nur als Einschüchterung zu verstehen. Nun haben wir dafür auch die Bestätigung.“ Die lange Verfahrensdauer aber sei „ein Unding“, so Ströbele zur taz. Auch wenn der Vorfall inzwischen schon lange zurückliege, müssten die damals Verantwortlichen „zur Rechenschaft gezogen“ werden.

Bei den Behörden aber bleibt man vage. Für die Bundeswehr verwies eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf das Land Mecklenburg-Vorpommern, gegen das geklagt worden sei. Auch blieben die genauen Entscheidungsgründe abzuwarten. Gleiches betonte auch eine Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Liege das schriftliche Urteil vor, werde man prüfen, ob sich „neue Handlungs- und Regelungsbedarfe ergeben“, sagte sie der taz. „Es ist selbstverständlich, dass die Landespolizei die geltenden Rechtsprechungen in seine zukünftigen Maßnahmen, Entscheidungen und in die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einfließen lässt.“

Der Rechtsstreit zog sich auch deshalb so lange hin, weil er über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht ging und dann zurück zum Oberverwaltungsgericht. Auch für Grünen-Umweltminister Albrecht darf die Entscheidung aber für künftige Großeinsätze nicht folgenlos bleiben. „Der Trend, Demonstrierende immer weiter von internationalen Gipfeln fernzuhalten, muss ein Ende haben. Sicherheit darf eine friedliche Versammlungsfreiheit nicht verhindern.“

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