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US-Sanktionen und GegenmaßnahmenEU wird Trump nicht blocken können

Ein EU-Gesetz soll verhindern, dass US-Sanktionen gegen Iran auch hier greifen. Warum die Maßnahmen kaum funktionieren werden.

Automesse 2017 in Teheran: Damals hoffte Mercedes noch auf gute Geschäfte mit dem Iran Foto: dpa

Berlin taz | „Wer mit Iran Geschäfte macht, wird keine Geschäfte mit den USA machen“, teilte Donald Trump am Dienstag per Twitter mit – kurz nachdem die neuen Handelsbeschränkungen in Kraft traten. Eine Nachricht, die auch an europäische Unternehmen gerichtet ist. Die EU wiederum will der heimischen Wirtschaft verbieten, den Forderungen aus Washington nachzukommen – mit einem sogenannten Blocking-Statut. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Sanktionsstreit.

Was ist das überhaupt, ein Blocking-Statut?

Dabei handelt es sich um ein Abwehrgesetz, mit dem Brüssel europäische Firmen vor US-Sanktionen schützen möchte. Die EU-Verordnung trat erstmals 1996 in Kraft, um die Wirtschaftsblockade der US-Regierung gegen Kuba zu unterlaufen. Damit verbot man den heimischen Unternehmen, dem Handelsverbot mit dem Karibikstaat nachzukommen. Seit Dienstag gilt sie auch für alle neuen Beschränkungen der Trump-Regierung für den Iran. Damals wie heute ist man in Brüssel der Meinung, dass die hiesige Wirtschaft EU-Gesetzen unterliegt und nicht US-amerikanischen.

Und wenn EU-Unternehmen den US-Sanktionen trotzdem nachkommen?

Theoretisch drohen den Unternehmen dann ihrerseits Sanktionen. Aber das ist unwahrscheinlich. Die Strafandrohung könnte eher zum Einsatz kommen, wenn eine US-Firma deutsche Handelspartner zu einer Selbstverpflichtung drängen möchte, nicht mit Iran zu handeln.

Gibt es denn Kompensationen für Unternehmen, die nach US-Recht bestraft werden?

Hier bleibt die EU-Kommission vage. Im Statut ist zwar von Entschädigungen die Rede, zahlen soll sie aber die „verursachende Person“ – und damit eben nicht Brüssel. Es dürfte unmöglich sein, Kompensation von US-Firmen oder gar US-Behörden zu erhalten.

Welche Auswirkungen haben die neuen Sanktionen auf das Irangeschäft europäischer Unternehmen?

Kurz nach Inkrafttreten der Strafmaßnahmen und des EU-Blocking-Statuts hat Daimler seinen Rückzug aus dem Iran bekannt gegeben. Einen Zusammenhang mit den US-Sanktionen stellte das Unternehmen allerdings nicht her – möglicherweise, um das neue EU-Recht befolgen zu können, ohne das Geschäft im lukrativen US-Markt zu gefährden. Die Opel-Mutter PSA wird ebenfalls nicht mehr in Teheran vertreten sein. Insofern kann das Blocking-Statut teilweise als gescheitert betrachtet werden.

Was bedeutet das für die Zukunft des deutschen Iran-Handels?

Die neuen Sanktionen ähneln den Beschränkungen, die zwischen 2012 und 2015 vor dem Atomabkommen mit dem Iran galten. Selbst in dieser Zeit betrug das Handelsvolumen durchschnittlich noch 2 Milliarden Euro. Zwar dürften sich nun die Transaktionskosten erhöhen, der deutsch-iranische Handel wird aber wohl nicht zum Erliegen kommen.

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1 Kommentar

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  • Europa muss sich von der US Wirtschaft emanzipieren.



    Wir haben das Problem ja nur, weil wir uns einseitig auf die USA verlassen haben und andere Märkte (z.B. Russland, Afrika usw.) schlicht ignoriert haben.



    Jetzt sehen die USA eine Gefahr darin, dass die EU den Nahen Osten als Markt erschließen und sich so vom US Einfluss befreien könnte, also versuchen sie unseren freien Handel zu verhindern ... ein Eingeständnis der eigenen Schwäche, dass wir als Weckruf verstehen sollten.