Transgender in Argentinien: Argentinien führt Transquote ein
Ein Prozent aller Stellen im Staatsdienst soll in Argentinien künftig Transsexuellen und Transgender-Personen vorbehalten bleiben.
Damit die Verordnung auch in Kraft treten kann, bedarf es der Änderung einiger Gesetze, denen der Kongress zustimmen muss. „Das ist ein historisches Ereignis“, begrüßte Alba Rueda, Unterstaatssekretärin im Ministerium für Frauen, Geschlecht und Vielfalt das von Präsident Alberto Fernández unterschriebene Dekret. „Ich komme aus einer Generation, in der es für uns keine Arbeitsmöglichkeiten gab und unser Schicksal die Straßenecke war“, sagte die Transfrau und langjährige Aktivistin und bezog sich auf die Prostitution als einzige Chance, sich den Lebensunterhalt zu verdienen.
Dass die Zustimmung des Kongresses keineswegs garantiert ist, bewertet sie kämpferisch. „Wir haben einen beschwerlichen, aber sehr konkreten Weg vor uns. Die Regierung hat einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht, jetzt muss der Kongress und die Judikative folgen“, sagte sie.
„Jetzt haben wir die Gewissheit, dass viele Compañeras im ganzen Land sich auf eine staatliche Politik beziehen können, die ihnen das Recht auf den Zugang zu einem registrierten Arbeitsplatz garantiert, der ihnen immer verweigert wurde“, sagte Ornella Infante vom staatlichen Institut gegen Diskriminierung und Rassismus Inadi.
Eingetragene Geschlechts- oder Namensänderung nicht zwingend
Das Dekret sieht vor, dass neu geschaffene Stellen auch für Personen aus der Transgender-Gemeinschaft reserviert werden sollen. Arbeitsplätze, die bereits mit Transgender-Personen besetzt sind, sollen diesen vorbehalten bleiben, falls die bisherigen Angestellten ausscheiden. Zudem müssen alle in Betracht kommenden freien Stellen dem Ministerium für Frauen, Geschlecht und Vielfalt gemeldet werden, das die Einhaltung der Vorgaben überwacht. Garantiert ist, dass niemand seine Anstellung verliert, um freie Stellen zu schaffen.
Die Bestimmungen gelten für alle Transvestiten, Transsexuellen und Transgender-Personen, unabhängig davon, ob sie mit einer Geschlechter- und Namensänderung beim Melderegister eingetragen sind oder nicht. Allerdings soll ein sogenanntes „Register für die freiwillige Eintragung für Transvestiten, Transsexuelle und/oder Transgender-Personen“ eingerichtet werden. Wobei eine Registrierung keine zwingende Voraussetzung für eine mögliche Einstellung sein soll.
Bemerkenswert ist die Begründung des Dekrets. Argentinien habe internationale Vereinbarungen übernommen, nach denen alle Menschen frei und gleich geboren werden und müsse garantieren, „dass sie alle Rechte und Freiheiten haben, ohne Unterscheidung nach Ethnie, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder irgendeiner anderen Meinung oder nationaler oder sozialer Herkunft, wirtschaftlicher Lage, Geburt oder jeglicher anderen Bedingung“, heißt es darin.
Zentral ist eine Vorgabe der Interamerikanischen Menschenrechtskommission von 2018, nach der die Staaten auch „die demokratische Teihabe und die Stärkung der LGBTI-Bevölkerung zu gewährleisten haben“. Anerkannt wird, „dass die Lebenswege von Transvestiten, Transsexuellen und Transgender-Menschen von der systematischen Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung durch einen großen Teil der Gesellschaft und der Institutionen“ geprägt sind.“
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