Tierschutz: Verband klagt gegen CO2-Betäubung von Schweinen
In der EU werden Schweine vor der Schlachtung meist mit Kohlendioxid betäubt und leiden darunter. Ob das so bleibt, muss nun ein Gericht entscheiden.
Die Videos zeigen alle das Gleiche: Ein dunkler Schacht, ein stählerner Käfig, darin vier, manchmal auch fünf Schweine eng aneinandergedrängt. Während die Gondel immer tiefer in den mit Kohlendioxid gefüllten Schacht fährt, werden die Tiere unruhig. Sie klettern übereinander, versuchen sich zwischen den engen Gitterstäben hindurchzuzwängen. Manche kreischen so laut, dass das Mikrofon übersteuert. Nach einiger Zeit bleiben die Schweine regungslos liegen.
Was Tierschutzaktivist:innen 2024 im Schlachthof Brand im niedersächsischen Lohne dokumentierten, ist das deutsche Standardverfahren für die Schlachtung von Schweinen. Ungefähr 80 Prozent der Tiere werden hierzulande mit CO2 zunächst betäubt und dann getötet.
Jetzt geht der Landestierschutzverband Niedersachsen gerichtlich gegen diese Methode vor. Am Mittwoch hat die Organisation eine Verbandsklage gegen das Veterinäramt Vechta eingereicht. Darin wirft sie der Behörde vor, die CO2-Betäubungen im Schlachthof Brand nicht unterbunden zu haben. Bereits Ende 2025 habe der Tierschutzverband das Veterinäramt aufgefordert, tätig zu werden.
Die Klage betrifft einen einzelnen Schlachthof, doch am Ende des Verfahrens könnte eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Folgen stehen. Es sei zu klären, ob die Betäubung mit Kohlendioxid nach aktuellem wissenschaftlichen Stand überhaupt noch tragbar ist, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.
„Aus tiermedizinischer Sicht problematisch“
Umstritten ist die Methode schon lange. Bereits 2004 stellte die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) fest, dass die hohen CO2-Konzentrationen bei Schweinen reizend wirken. „Aus tiermedizinischer Sicht ist die CO2-Betäubung in höchstem Maße problematisch“, sagt Marietheres Reinke von der NGO Expertise for Animals. Das Gas reize die Schleimhäute, verursache stechende Schmerzen in den Atemwegen und führe zu Atemnot. In ihrer Panik würden die Tiere versuchen, aus den Käfigen auszubrechen und sich dabei häufig selbst verletzen.
Die Kläger:innen sehen darin einen Verstoß sowohl gegen das deutsche Tierschutzgesetz als auch gegen die EU-Schlachtverordnung. Dort wird die CO2-Betäubung explizit als erlaubtes Verfahren genannt.
Dennoch sei sie unzulässig, argumentiert David Westermann, der die Klage als Rechtsanwalt vor Gericht bringt. In der EU-Verordnung stehe eben auch, dass Tiere „von vermeidbaren Schmerzen, Stress und Leiden“ verschont werden müssen. Und dass das Leid der Tiere vermeidbar sei, stehe außer Frage. „CO2-Betäubung entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft, es gibt gut erforschte Alternativen“, sagt Westermann.
David Westermann, Rechtsanwalt
Die EFSA empfiehlt seit einigen Jahren, CO2 durch andere Gasgemische zu ersetzen. Argon und Stickstoff führten in einer Studie zu weniger qualvollen Betäubungen, sind allerdings teurer als CO2. Außerdem müssten die Schweine dem Gas länger ausgesetzt sein, was weniger Schlachtungen pro Minute bedeuten würde. Häufig stehen wirtschaftliche Argumente gegen den Tierschutz.
Filmaufnahmen sind selten
„Wirtschaftliche Gründe sind keine vernünftigen Gründe“, sagt die Tierschützerin Anna Schubert, die sich 2024 Zutritt zum Gelände des Schlachthofs Brand verschafft hatte, um die Betäubung der Schweine zu dokumentieren. Sie sei selbst in den CO2-Schacht gestiegen, um dort Kameras zu installieren. Das Erlebnis verfolge sie bis heute. „Es ist eine Absurdität, dass so was überhaupt jemals zugelassen wurde.“
Aufnahmen wie die von Schubert sind selten. Videos aus dem CO2-Schacht gab es in Deutschland noch nie. Sie zeigen die unschöne Realität hinter den (Bio-)Gütesiegeln, mit denen sich auch der Schlachthof Brand schmückt. Auch deshalb geht die Brand Qualitätsfleisch GmbH wohl so entschieden gegen die Tierschützer:innen vor. Der Betreiber des Schlachthofs hat Schubert und ihren Mitstreiter Hendrik Haßel auf Schadensersatz verklagt und vor dem Landesgericht Oldenburg zunächst Recht bekommen. Ende April beginnt das Berufungsverfahren.
Die Verbandsklage des Landestierschutzverbandes hebt den Streit nun auf eine grundsätzliche Ebene. Sollten die Richter:innen der Klage folgen und die CO2-Betäubung als Verstoß gegen Tierschutzgesetze bewerten, hätte das Auswirkungen auf Schlachthöfe in der ganzen EU. Bis dahin wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Der Rechtsanwalt Westermann rechnet erst in ein bis zwei Jahren mit einem Urteil. Andere Verbandsklagen zeigen, dass diese Prognose eher optimistisch ist.
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