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Studierende über Bafög-Reform„Bei uns überwiegt die Frustration“

Union und SPD haben ihren Bafög-Streit beigelegt, die Reform kommt. Warum Studierendenvertreterin Katharina Rummenhöller trotzdem nicht happy ist.

Die Freude am Lernen oder zumindest das, was davon nach der Bafög-Reform übrig ist Foto: Christoph Hardt/imago
Ralf Pauli

Interview von

Ralf Pauli

taz: Frau Rummenhöller, was überwiegt bei Ihnen: die Erleichterung, dass sich die Bundesregierung nach monatelangem Streit auf eine Finanzierung der Bafög-Reform einigen konnte – oder die Wut, dass die Nöte von Studierenden bei Union und SPD offenbar keine Priorität haben?

Katharina Rummenhöller: Natürlich freut uns die Nachricht, dass jetzt die Finanzierung für die Bafög-Reform stehen soll. Trotzdem überwiegt bei uns die Frustration über das mangelnde Engagement der Bundesregierung, sich um die Belange von Studierenden zu kümmern. Wir erwarten, dass Union und SPD zügig einen belastbaren Gesetzesentwurf vorlegen und in das parlamentarische Verfahren geben, damit die Bafög-Versprechen wie geplant zum Wintersemester greifen.

taz: Stimmen Bundestag und Bundesrat der Reform zu, erhöht sich zum Herbst die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro. Ein WG-Zimmer kostet aktuell im Schnitt aber bereits 512 Euro. Wie zufrieden sind Sie mit dieser Aufstockung?

Rummenhöller: Die Aufstockung kommt zu spät und sie reicht vor allem nicht aus. In Großstädten wie Köln oder München kann man für 440 Euro jedenfalls kein WG-Zimmer mehr finden. Da liegen die Preise jetzt schon bei 650 beziehungsweise 800 Euro. Bis zum Start des Wintersemesters dürften die Mieten ja auch noch weiter steigen. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Wohnkostenpauschale nach dem tatsächlichen Mietniveau vor Ort berechnet und künftig regelmäßig miterhöht – so wie das jetzt für die Bafög-Bedarfssätze geplant ist.

taz: Eine solche Dynamisierung der Bafögsätze fordern Sie und andere Studierendenverbände schon lange. Union und SPD führen sie nun ein. Ist das ein Gamechanger?

Rummenhöller: Die Dynamisierung der Bedarfssätze begrüßen wir auf jeden Fall sehr. Wir hätten uns aber gewünscht, dass das auch für die Wohnkostenpauschale gilt. Dann müsste man nicht alle paar Jahre, wenn eine Bafög-Novelle ansteht, eine neue Zahl erkämpfen, die dann wieder viel zu spät kommt.

taz: Für die exorbitant steigenden Mieten scheint sich die Bundesregierung nicht sonderlich zu interessieren. In der Vergangenheit empfahl sie Studierenden schon mal, fürs Studium einfach in günstigere Unistädte zu gehen …

Im Interview: Katharina Rummenhöller

Katharina Rummenhöller, 22 Jahre, ist Vorstandsmitglied des Studierendendachverbandes fzs – freier zusammenschluss von stu­den­t*in­nen­schaf­ten. Einer ihrer Schwerpunkte im fzs-Vorstand sind sozialpolitische Themen. Rummenhöller studiert Instrumentalpädagogik und Klavier an der Hochschule für Musik und Tanz in Köln.

Rummenhöller: Mit dieser Haltung macht man das Studium wieder zur sozialen Frage. Die Wahl des Studienplatzortes sollte nicht davon abhängig sein, ob man sich in der Stadt ein Zimmer leisten kann oder nicht. Das ist aber der Fall, wenn man einen Studiengang machen möchte, den es vielleicht nur in Hamburg oder einer anderen teuren Metropole gibt, aber man sich das dort gar nicht leisten kann. Die Konsequenz daraus darf aber nicht sein, dass man dann einen anderen Studiengang wählen muss.

taz: Eine höhere Wohnkostenpauschale wäre eine Verbesserung, sie käme allerdings nur den wenigen Bafög-Empfänger:innen zugute. Was sollte die Bundesregierung noch für bezahlbaren Wohnraum machen?

Rummenhöller: Es stimmt, mit einer höheren Wohnkostenpauschale allein ist es natürlich nicht getan. Grundsätzlich finden wir es fragwürdig, dass große Konzerne so von steigenden Mieten profitieren. Die Bundesregierung sollte hier stärker regulieren. Darüber hinaus brauchen wir mehr günstige Studierendenwohnheime. Aktuell bieten die nur für rund zehn Prozent der Studierenden Platz. Ein Vorteil der Wohnheime ist neben der oft deutlich günstigeren Miete, dass Studierende keine Nebenkosten bezahlen müssen. Sie müssen auch nicht mit hohen Nachzahlungen für Strom und Gas rechnen. Diese Kostensicherheit fehlt den meisten Studierenden.

taz: Die aktuelle Lage mit den steigenden Strom- und Gaspreisen erinnert an die Zeit nach der russischen Invasion in die Ukraine. Damals hat die Ampelregierung Studierenden mit einer Einmalzahlung unter die Arme gegriffen. Erwarten Sie so etwas auch von der Groko?

Rummenhöller: Wir sind nicht gegen punktuelle Hilfen. Das Problem ist aber: Einmalzahlungen lösen kein strukturelles Problem. Das aber haben wir. Studierende haben meist kein geregeltes Einkommen, viele leben unterhalb der Armutsgrenze. Bei Studierenden, die nicht zu Hause wohnen, sind fast zwei Drittel von Armut bedroht. Diese Zahlen machen uns große Sorgen.

taz: Zum Ende der Legislatur steigt der Bafög-Höchstsatz inklusive Wohnpauschale auf über 1.100 Euro. Reicht das, um davon leben zu können?

Rummenhöller: Ich würde sagen, die höheren Sätze werden es dann ein bisschen einfacher machen. Zum Leben wird das Bafög auch dann nicht reichen. Dafür bräuchte es einen Höchstsatz, der sich an der Armutsgefährdungsgrenze orientiert. Aktuell liegt die Grenze bei etwas mehr als 1.400 Euro. Das entspricht nach meiner Erfahrung in etwa dem, was Studierende so im Monat mindestens benötigen.

taz: Eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts zeigt, dass 70 Prozent der Bafög-Berechtigten keinen Antrag auf Bafög stellen. Wie erklären Sie sich das?

Rummenhöller: Das Bafög hat einfach keinen guten Ruf. Für viele lohnt sich der bürokratische Aufwand nicht, weil ja nicht alle den Höchstsatz bekommen. In unserer Wahrnehmung sind aber die langen Wartezeiten das Hauptproblem. In Thüringen beispielsweise liegt die bei mindestens sechs Monaten – bei einem vollständig eingereichten Antrag. Ich kenne Studierende aus Thüringen, die haben sogar vier Semester warten müssen, weil das Bafög-Amt so überlastet ist. Das schreckt natürlich ab. In der Wartezeit kommen die meisten natürlich nicht wirklich zum Studieren, weil man ja arbeiten oder Schulden aufnehmen muss, bis das Bafög bewilligt wird. Das ist ein Teufelskreis.

taz: Das Studierendenwerk fordert, dass der Bafögantrag nur mehr einmal pro Studium gestellt werden muss. Könnte das helfen?

Rummenhöller: Definitiv. Studierende sollten nicht jedes Jahr aufs Neue nachweisen müssen, dass beispielsweise ein Elternteil tatsächlich verstorben ist. Das ergibt doch keinen Sinn. Stattdessen sollte es einen Antrag geben, in dem Studierenden mitteilen können, ob sich etwas geändert hat. Das wäre für alle Beteiligten deutlich weniger Arbeit und dürfte die Antragsflut in den Bafög-Ämtern vermeiden.

taz: Was müsste sich noch ändern, dass das Bafög wieder attraktiver wird?

Rummenhöller: Das Bafög muss endlich elternunabhängig gezahlt werden. Wir hören von vielen Studierenden, dass sie kein Bafög beantragen können, weil ihre Eltern Daten wie Einkommensnachweise nicht rausrücken. Die Kinder müssen also ihre Eltern verklagen, um Bafög beantragen zu können. Eine zweite wichtige Änderung wäre aus unserer Sicht, dass das Bafög wieder zum Vollzuschuss zurückkehrt. Dass man nach dem Studium die Hälfte des Bafögs zurückzahlen muss, schreckt viele ab. Ohne solche Verschuldungsängste würden bestimmt auch wieder mehr Menschen Bafög beantragen.

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1 Kommentar

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  • 1.100,00 € Höchstsatz ist meiner Meinung nach doch ganz okay. Ich bin in den Wintersemesterferien immer arbeiten gegangen. So konnte ich mein Bafög um damals 300,00 € aufstocken.



    Noch ein Hinweis sei gestattet:



    § 51 sagt folgendes: "(2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet."