Streit um Parlamentsgröße: CSU blockiert Wahlrechtsreform
Seit Jahren gibt es Streit darüber, wie sich der Bundestag verkleinern ließe. Einen guten Vorschlag gibt es – doch den will eine Partei nicht.
S elbst ein Containerdorf in Berlin-Mitte ist nicht mehr ausgeschlossen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass seine Verwaltung beim zuständigen Bauamt einen Antrag gestellt hat, um zur Not auch mehr als 800 Bundestagsabgeordnete samt Mitarbeitern unterzubringen. Parlamentarismus im Container, es wäre das treffende Symbolbild eines politischen Versagens.
Seit Jahren streiten sich die Fraktionen über eine Wahlrechtsreform, die den aufgeblähten Bundestag verkleinern soll. Bisher ohne Ergebnis. 709 Abgeordnete sitzen im Moment im Parlament, eigentlich sollten es laut Wahlgesetz nur 598 sein. Und nach der nächsten Wahl dann 800?
Die Argumente für eine Schrumpfung des Parlaments leuchten eigentlich allen ein: Der Platz im Plenum, in Ausschüssen und in Bundestagsgebäuden wird knapp. Die Entscheidungen werden langwierig und ineffizient. Mehrkosten in mehrstelliger Millionenhöhe drohen.
„Wahlrechtsreform“ – das mag trocken und technisch klingen. Aber im Grunde geht es darum, wie die Legislative den in Wahlen ausgedrückten Willen der BürgerInnen umsetzt. Das ist keine Petitesse, sondern ein Kernbereich der Demokratie. Dass die Fraktionen bis heute daran scheitern, einen klugen Kompromiss zu finden, ist ein Skandal, der öffentlich zu wenig Beachtung findet.
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Es ist ja nicht so, als lägen keine sinnvollen Vorschläge auf dem Tisch. Nach einem Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen würde die Zahl der Wahlkreise und Direktmandate reduziert und der Bundestag deutlich verkleinert. Dennoch bliebe das Zweitstimmenergebnis der Parteien weiterhin korrekt abgebildet, was das höchste Ziel jeder Reform sein muss. Die Idee ist fair und vernünftig. Nur leider blockiert sie die Union – und hier im Speziellen: die CSU.
Die Christlich-Soziale Union wirbt für ein anderes Modell, von dem vor allem eine Partei profitieren würde: sie selbst. Es ist kein Zufall, dass die Bayern unbedingt an allen Wahlkreisen festhalten und dafür die Listenmandate deckeln wollen. Bei der Wahl 2017 holte die CSU 46 von 46 Direktmandaten in Bayern, setzte also ihre regionale Dominanz maximal in Bundestagsmandate um. Einen Effekt, den sie verstetigen will.
Offiziell argumentiert sie anders: mit Bürgernähe. Bei größeren Wahlkreisen nehme die Distanz zu den BürgerInnen zu. Das stimmt zwar, aber ein paar Kilometer mehr für Abgeordnete im Wahlkreis taugen nicht als Grundsatzargument gegen eine sinnvolle Reform. Schon jetzt ist es bei kleineren Parteien üblich, dass ein Abgeordneter in sitzungsfreien Wochen mehrere Wahlkreise betreut. Und die Idee, ein Einzelner könne zu allen BürgerInnen einer Region Kontakt halten, ist per se eine Illusion.
Nein, die Bedenken der CSU sind schlichter. Sie fürchtet, Vorteile zu verlieren. Nun ist gesunder Egoismus legitim, aber eben keine Grundlage für eine demokratietheoretisch bedeutende Reform, die möglichst alle Fraktionen mittragen sollten. Vertrauen in den Rechtsstaat sei „eine Schlüsselfrage für die Demokratie“, schreibt die CSU in ihrem Regierungsprogramm für Bayern. Ihr Taktieren bei der Wahlrechtsreform untergräbt diesen Anspruch.
Was besonders nachdenklich macht: Das Dauergezänk über den gewachsenen Bundestag gibt der radikal rechten AfD eine Steilvorlage. „Wer sägt schon am eigenen Stuhl?“, frohlockt deren Bundesvize Stephan Brandner. Die angeblichen Altparteien seien „nicht bereit, auf ihre Pfründe zu verzichten“. Da hat die AfD recht. So widerlich ihr sonstiges Programm ist, der Vorwurf, dass es manchen beim Wahlrecht um die eigene Vormachtstellung geht, stimmt leider.
Ein guter Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass alle ein bisschen nachgeben. Das muss, im Falle der Wahlrechtsreform, vor allem die CSU beherzigen. Einigt euch endlich! Ihr seid es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
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