Streit um Berliner Wahlkreise: In Zoff um Zuschnitte wird Bezirksaufsicht eingeschaltet
In Friedrichshain-Kreuzberg eskaliert der Streit um die Neuaufteilung der Wahlkreise. Das könnte die Abgeordnetenhauswahl gefährden. Nun muss die Bezirksaufsicht schlichten.
Der Neuzuschnitt von Wahlkreisen sorgt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für einen erbitterten Streit zwischen Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Nach einer für Montagabend anberaumten Sondersitzung des Bezirksparlaments soll nun die Bezirksaufsicht eine Entscheidung treffen. Die Zeit drängt, um nicht die für September 2026 festgesetzten Abgeordnetenhauswahlen zu gefährden.
Wegen des kleiner gewordenen Bevölkerungsanteils soll es im Bezirk statt sechs zukünftig nur noch fünf Wahlkreise geben. Doch mit Neuzuschnitt wolle sich das grün geführte Bezirksamt einen politischen Vorteil verschaffen, so der Vorwurf.
Grünes Gerrymandering?
Auslöser des Streits war ein Vorschlag zum Wahlkreiszuschnitt des Bezirksamts Mitte August. Lediglich wegen der doppelt zählenden Stimme von Bezirksbürgermeisterin Clara Hermann (Grüne) kam der Vorschlag durch. Alternativvorschläge des Rechts- und Wahlamts des Bezirks wurden hingegen abgelehnt.
Linke, SPD und CDU in Friedrichshain-Kreuzberg werfen dem Bezirksamt vor, es „würden die Erfolgsaussichten der grünen Abgeordnetenhaus-Kandidaturen durch den eigenen Wahlkreiszuschnitt künstlich erhöht“, indem Wahlbezirke, die nicht den Grünen zugeneigt seien, systematisch anderen Wahlkreisen zugeschlagen würden. Von „grünem Gerrymandering“ ist die Rede. Gerrymandering ist ein aus den USA bekannter Begriff, der beschreibt, wie Wahlkreise in einem Mehrheitswahlsystem verschoben werden, um die Erfolgsaussichten einer Partei zu steigern.
In Friedrichshain-Kreuzberg wird sich insbesondere um Wahlkreis 4 gestritten: Dieser lag bisher auf Friedrichshainer Terrain und wurde bei der letzten Wahl von Linken gewonnen. Geht es nach den Grünen, soll der Wahlkreis zukünftig auch einen Teil Kreuzbergs umfassen – ein Gebiet, das traditionell stark grün wählt.
Nun entscheidet Bezirksaufsicht
Der Aufschrei der anderen Parteien mündete am Montag schließlich in einer Sondersitzung der BVV. Linke, SPD und CDU votierten dafür, die Bezirksaufsicht des Berliner Senats einzuschalten. Die Behörde, die der Innensenatsverwaltung untersteht, war zuvor bereits vom Bezirksamt angerufen worden. Sie muss nun über den Wahlkreiszuschnitt entscheiden. Außerdem sprach sich die BVV nochmals für den Alternativvorschlag des Rechtsamts aus.
Spätestens am 4. Oktober müsse die Wahlkreiseinteilung für alle Berliner Bezirke im Amtsblatt veröffentlicht werden, sagt Rolfdieter Bohm, Bezirkswahlleiter in Friedrichshain-Kreuzberg, gegenüber der taz. So steht es im Berliner Wahlgesetz. „Wenn das nicht passiert, stünde die gesamte Wahldurchführung unter dem Vorbehalt eines – möglicherweise – erfolgreichen Wahleinspruchs“, so Bohm.
Droht nach der verpatzten Wahl von 2021 und der Wiederholungswahl von 2023 erneut ein Wahldebakel in Berlin? Vorerst darf man noch auf eine Lösung hoffen. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte dazu am Dienstag: „Ich kann Ihnen versichern, dass es nicht zu einer Verschiebung der Wahl kommen wird.“
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