piwik no script img

Streit über Pädophilie-BerichtVolker Beck gegen Spiegel online

Der Grünen-Politiker will, dass ein alter Text von ihm nur mit Distanzierung verbreitet wird. Jetzt muss der BGH entscheiden.

Volker Beck im Februar 2015 Foto: dpa

Karlsruhe taz| Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck will verhindern, dass Spiegel Online einen alten Text, in dem Beck die Entkrimininalisierung von einvernehmlichem Sex mit Kindern forderte, unverändert auf die Spiegel Online-Homepage stellt. Das verstoße gegen Becks „Urheberpersönlichkeitrsecht“.

Beck hatte 1988 in dem Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ einen Beitrag veröffentlicht. Darin forderte er die teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern. Er plädierte dabei für eine Abkehr von der noch radikaleren Forderung einer völligen Entkriminalisierung, die damals in der Schwulenszene tonangebend war. Aber auch Beck ging damals davon aus, dass einvernehmlicher Sex mit Kindern eher harmlos sei. Ab 1993 distanzierte sich Beck von dieser Position und bezeichnet sie heute als „abwegigen Stuss“ und „großen Fehler“.

Vor der Bundestagswahl 2013 wurde Beck sein alter Text vorgehalten. Statt sich einfach nur erneut zu distanzieren, betonte Beck, der Buchherausgeber habe seinen Text damals gegen seinen Willen verändert. Allerdings fand ein Wissenschaftler alsbald das Originalmanuskript in einem Archiv der Grünen. Und es stellte sich heraus, dass der Herausgeber nur drei relativ geringe Änderungen vorgenommen hatte.

Darüber berichtete Spiegel Online im September 2013 unter der Überschrift „Volker Beck täuschte Öffentlichkeit über Pädophilie-Text“ und verlinkte auf die beiden Texte, auch auf das bisher unveröffentlichte Schreibmaschinenmanuskript. Beck ließ Spiegel Online abmahnen. Sein Text sei urheberrechtlich geschützt und dürfe in dieser Form nicht ohne seinen Willen verbreitet werden. Er hatte damit Erfolg beim Landgericht Berlin und auch beim Berliner Kammergericht. Spiegel Online ging aber in Revision zum BGH und berief sich auf die Pressefreiheit.

Durch Zitatrecht gedeckt

„Das Urheberrecht ist nicht für die postfaktische Selbstdarstellung von Politikern da“, argumentierte Thomas Winter, der Spiegel Online-Anwalt bei der mündlichen Verhandlung an diesem Donnerstag. Die Veröffentlichung des Manuskripts sei durch das Zitatrecht gedeckt. Ausnahmsweise könne hier als Zitat der volle Text veröffentlicht werden, weil sich nur so überprüfen lasse, wie groß die Übereinstimmung zwischen Becks Manuskript und dem veröffentlichten Beitrag war.

Volker Beck war persönlich nach Karlsruhe gekommen und versuchte den Eindruck zu kontern, er wolle etwas unter den Teppich kehren. Vielmehr habe er selbst das Manuskript auf seiner Webseite www.volkerbeck.de veröffentlicht. Allerdings ist bei dieser Veröffentlichung quer über jeder Manuskript-Seite in großer grauer Schrift ein Vermerk angebracht: „ICH DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“.

Volker Beck war persönlich nach Karlsruhe gekommen und versuchte den Eindruck zu kontern, er wolle etwas unter den Teppich kehren.

Ihm gehe es allein darum, dass niemand das Manuskript ohne diese Distanzierung verbreiten können soll, sagte Beck. Das unveränderte Spiegel-pdf könnte sonst schnell auf Hass-Internetseiten landen, wo der Eindruck erweckt würde, dass er auch heute noch solche Positionen vertrete.

Der BGH ließ noch nicht erkennen, ob er für Beck oder für Spiegel Online entscheiden wird. Ein Urteil wird erst nach dem 1. Juni verkündet. An diesem Tag will das oberste deutsche Zivilgericht entscheiden, ob die Bundesregierung die Veröffentlichung von diplomatischen Berichten über Afghanistan auf der Webseite www.derwesten.de verhindern konnte. Auch die Bundesregierung hatte sich dabei auf ihr Urheberrecht berufen. Der BGH sieht offensichtlich Zusammenhänge zwischen beiden Fällen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

20 Kommentare

 / 
  • Die Mitglieder der Partei der Grünen wären eigentlich sehr gut in der Lage, eine wirkliche Aufarbeitung der Missbrauchskultur, die einen erheblichen Teil unserer Traditionen in sexueller Hinsicht ausmachen anzuschieben und am Laufen zu halten. Bemerkenswert fand ich, was der forensische Psychologe Thomas Knecht vor ein paar Wochen im Schweizer Fernsehen gesagt hat. In einem Artikel der Tageswoche stand: „Der forensische Psychiater Thomas Knecht befand, dass Jegge sein Triebleben wohl ideologisiert habe, wahrscheinlich auch, um seine Gewissensnot zu lindern…..

    20 Prozent aller Männer, daran erinnerte Thomas Knecht, sind ansprechbar auf Kindersex.“ http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/jegge-ist-ueberall/story/31506136

     

    Wer selbst als Kind sexuell missbraucht wurde, weiß das. Genauso wie dieser Umstand TherapeutInnen, die mit sexuell beschädigten Männern arbeiten bewusst ist. Dass Erhebungen dieser Art, die sich auf Frauen beziehen, gar nicht statt zu finden scheinen, halte ich für bezeichnend. Denn kulturell stehen Männer unter Generalverdacht, sexuell übergriffig zu sein. Frauen ist die Rolle der gutmütigen, aber unterschwellig genervten Entsorgungsstelle für die männliche Triebabfuhr und des sich aufopfernden Bessermenschen vorbehalten.

  • Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein.

    Hätte übrigens auch für Sebastian Edathy gelten sollen. Wie all unsere Saubermänner und Sauberfrauen des öffentlichen Lebens mit diesem Mann umgegangen sind, war an Hochmut nicht zu übertreffen.

    • @Günter:

      Interessant, dass Sie dieses Gleichnis anführen @Günter. Das, was im Neuen Testament als "Ehebruch" bezeichnet wird, beschreibt eher das, was wir heutzutage als "Prostitution aus einer sozialökonomischen Notlage heraus" ansehen würden. Etwas, für dessen Existenz die Gesellschaften des Altertums genauso wie heute, die Opfer bestraften, nicht die Verantwortlichen. In der Bibel geschieht das, indem die Frau, bzw. das Mädchen, das seinen Körper zur Verfügung stellen musste, damit Männer auf unkomplizierte und das heißt in dem Fall primitive Weise ihren Sexualtrieb abreagieren konnten, durch Steinwürfe zu Tode gefoltert wird. Und die Person, die als "Jesus" bezeichnet wird, erinnert die Menschen (Männer), die diese Steine werfen wollen daran, dass sie es waren, die eine aus ihrer Mitte (die angeblich alleinige „Sünderin“), benutzt haben, um etwas, das damals verboten war zu praktizieren. Nämlich Sexualaktivitäten außerhalb einer zwischen einer Frau und einem Mann geschlossenen Ehe. Man sollte sich vor Augen halten, welches Risiko Mädchen und Frauen bis zur Einführung von wirksamen Verhütungsmitteln trugen, wenn sie von zeugungsfähigen Männern vaginal penetriert wurden. Jede Schwangerschaft stellte ein großes gesundheitliches, soziales und wirtschaftliches Risiko für Mädchen und Frauen dar. Oft endete sie mit dem Tod der Mutter. Eine existenzielle Bedrohung vor Allem für fortpflanzugsfähige weibliche Personen, welche den unteren Schichten angehörten. Von den Kindern, die in Folge sexueller Übergriffe durch Männer physische und psychische Schäden erlitten, ganz zu Schweigen.

  • Volker Beck hat den ursprünglichen Text 1988, ein Jahr vor dem Mauerfall veröffentlicht. Was von der gefühlten Zeit aus gesehen, noch gar nicht so lange her ist. Der Geist, der hinter dem „gewaltfreier Sex mit Kindern ist harmlos“ steckt, ist die Vorstellung, bei der menschlichen Sexualität handele es sich grundsätzlich um etwas Positives und Angenehmes. In der Mehrheit der Fälle mag das auch so sein. Aber eigentlich sollte allen erwachsenen, sexuell aktiven Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Präferenz, bewusst sein, dass Sexualität immer in einem Spannungsfeld praktiziert wird. Oft macht gerade das ihren Reiz erst aus. Gewöhnlich als „negativ“ bewertete Gefühle wie Aggression, Wut, Scham, Angst, Schmerz und Unsicherheit, auch Scham begleiten das sexuelle Miteinander genauso wie Empfindungen von Glück, Freude, Lust, Entspannung, manchmal sogar Liebe. Eine große Herausforderung, wie man neudeutsch sagt. Und darum nichts für Kinder. Der Gesetzgeber hat deshalb den 14. Geburtstag eines Menschen als den Tag gesetzt, an dem diese Person reif genug ist, sich auf den Weg in die Welt der erwachsener Sexualität zu machen.

    Jan Feddersen warf 2007 hier in der taz, einen ganz wunderbar konstruktiv-kritischen Blick auf die Gruppierung, die mittels der so genannten „Sexuellen Revolution“ nicht nur die Menschheit befreien, sondern auch die Welt retten wollte. „Der ultimative Überfick“ ist immer noch mein absoluter Lieblingsartikel zum Thema. Immer wenn ich mal eine Inspiration brauche, weil ich nicht weiter weiß, lese ich ihn durch http://czyborra.com/pedofiles/pressespiegel/ueberfick.pdf

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer von schwerem sexuellen Missbrauch wurden

  • Ein weiteres Eigentor.

     

    Herr Beck das hat keinen Zweck -

  • Ob Herr Beck den Streisand-Effekt kennt? Dank des Links in einem Kommentar kenne ich nun den Originaltext des Herrn Beck... .

     

    Ansonsten kann ich nur sagen: Dass Herr Beck sich erst versucht herauszureden und erst dann eine "Distanzierung" herausbringt, ist ein Armutszeugnis! Hier scheint die eigene Karriere mal wieder näher, als der Schutz der tatsächlichen Opfer!

  • Warum wird in dem Artikel die (sprachliche) Verklärung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder reproduziert?

    • "Pädophilie" bedeutet übersetzt "Liebe zu Kindern". Der Begriff wird trotzdem (ohne Anführungszeichen) in der Überschrift verwendet und damit sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu einer Form von Liebe erklärt.

    • Die Formulierung »Entkrimininalisierung von einvernehmlichem Sex mit Kindern« transportiert die falsche Aussage, dass einvernehmlicher "Sex" zwischen Kindern und Erwachsenen möglich wäre und blendet so aus, dass ein wissentliches Einverständnis von Kindern mit sexuellen Handlungen mit Erwachsen gar nicht möglich ist. Außerdem wird durch die Verwendung des Wortes "Sex" vermittelt, dass es bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder um lustvolle Sexualität ginge.

    • Durch die Formulierung »Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern« wird die Perspektive von Betroffenen übergangen, die auch scheinbar gewaltfreie sexuelle Handlungen als eine Form von Gewalt sehen. Die von den Betroffenen erlebte Gewalt wird damit erneut ausgeblendet.

     

    Es wäre sehr einfach möglich, sich mit ein paar Anführungszeichen von den im Text reproduzierten gewaltverleugnenden Aussagen zu distanzieren. Warum wird das nicht getan?

    • @chirlu:

      Ihre Meinung zu diesem Artikel würde mich sehr interessieren @CHIRLU, http://www.taz.de/!5401590/

       

      VG

      Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

      • @Angelika Oetken:

        Wenn ich irgendwann dazu komme werde ich unter dem Artikel kommentieren.

    • @chirlu:

      @CHIRLU,

       

      aus ähnlichen Gründen wie Sie sie oben anführen, verpasse ich dem Begriff „Pädophilie“ seine Anführungszeichen. Manchmal schreibe ich auch Pädo“philie“. Abgesehen davon, dass diese Form krankhafter sexueller Fixierung im medizinischen Kontext den psychischen Störungen zugerechnet und unter den Paraphilien aufgeführt wird https://de.wikipedia.org/wiki/Paraphilie#Diagnosen_nach_ICD-10_und_DSM-IV-TR weist die Verwendung des griechischen Wortes für „Liebe“ (philía) auf das grundlegende, schwierige Spannungsfeld zwischen „Sex“ und „Liebe“ hin. Insofern nehmen die LobbyistInnen der Pädokriminalität, deren Agenda vorsieht, die Pädo“philie“ zu entpathologisieren, indem man sie als Form sexueller Präferenz und Identität deklariert, eine ziemlich traditionelle Sicht ein. Nach der es reicht, wenn eine Person, insbesondere eine männliche, seinen sexuellen Trieb auf irgendwas oder irgendwen richtet, um das als „Liebe“ zu bezeichnen. Ich weiß, dass nicht nur ich so etwas als rundweg krank und richtig gruselig ansehe. Und da der Liebesbegriff jedes Menschen in seiner frühen Kindheit geprägt und dann weiterentwickelt wird, frage ich mich, welche Art von „Liebe“ den Angehörigen der Pädolobby wohl von ihren engsten Bezugspersonen (Mutter, Vater, andere Verwandte und BetreuerInnen) vermittelt wurde.

      Für mich ist diese ganze Truppe eigentlich ein Fall für PsychoanalytikerInnen mit traumatherapeutischem Schwerpunkt. Meiner Erfahrung nach leisten diese Leute eine schwierige, aber sehr wichtige und damit großartige Arbeit. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Szene dieser und anderer Fachleute, die sich mit den Ursachen, den Folgen und der Prävention von Kindesmissbrauch beschäftigen, leider ein ganzes Stück weit entpolitisiert. So dass die betroffenenpolitische Arbeit fast gänzlich von den in dem Feld aktiven NGOs geleistet wird. Es wäre wichtig, auch die SexualwissenschaftlerInnen wieder einzubinden, die nicht auf den „Pädophiliezug“ aufgesprungen sind.

    • @chirlu:

      "und blendet so aus, dass ein wissentliches Einverständnis von Kindern mit sexuellen Handlungen mit Erwachsen gar nicht möglich ist."

      Das behaupten SIE jetzt...aufgrund breit angelegter wissenschaftlicher Studien, nehme ich an. Oder doch nur eigene Wahrnehmung? Würden Sie gerne Fakten schaffen nach IHREN Massstäben?

      Dann definieren Sie mal Kind und Erwachsener.

      Was mich dabei stört, ist, dass Sie "Kindern" pauschal eine völlig fehlende Urteilsfähigkeit unterstellen und ebenso pauschal allen "Erwachsenen" pauschal einen dominierenden rücksichtslosen Gewaltansatz.

      Es gibt natürlich viele Fälle, wo Sie leider Recht haben, vielleicht auch die Mehrzahl der Fälle, aber dieses Schwarzweissdenken richtet möglicherweise viel mehr unnötigen Schaden an als Sie denken.

      Die Beissreflexe und Unfähigkeit zur differenzierten Auseinandersetzung mancher selbsternannter Sittenwächter erinnern mich manchmal an religiösen, unreflektierten Wahn.

      • @Mitch Miller:

        „Was mich dabei stört, ist, dass Sie "Kindern" pauschal eine völlig fehlende Urteilsfähigkeit unterstellen“

         

        Den Begriff „Kinder“ verwende ich im juristischen Sinne. D.h. ich meine Minderjährige vor ihrem 14. Geburtstag. Leider gibt es überall auf der Welt immer noch viel zu viele Kinder, die sehr genau beurteilen können, wie die sexuelle Praxis von Erwachsenen aussieht, sich anfühlt und welche direkten Folgen sie hat. Insbesondere, was die Männer (und Frauen), von denen sie missbraucht werden, von ihnen, den Opfern im sexuell übergriffigen Kontakt erwarten. Allein in Deutschland verfügt von den mehr als 70 Millionen Erwachsenen, die unter uns leben, jeder achte über Missbrauchserfahrungen, die im strafrechtlichen Sinne als „schwer“ bezeichnet werden. Im Juristendeutsch geht es um „beischlafähnliche Handlungen“. Viele dieser Opfer unterlagen in ihrer Kindheit ökonomischen, sozialen oder emotionalen Notlagen. Die von den Täterinnen und Tätern, oft enge Bezugspersonen, ausgenutzt wurden. Sexualaktivitäten gehören zu den intimsten Grenzüberschreitungen, zu denen wir Menschen fähig sind. Sogar, wenn die Sexualität allein für sich praktiziert wird. Interagiert man dabei mit einer anderen Person, dann entsteht eine ganz spezielle Dynamik, deren Auswirkungen und Folgen nur ein einigermaßen physisch, psychisch und mental reifer Mensch abschätzen und somit steuern kann. Unsere Kultur hat dafür den Beginn des 15. Lebensjahres bestimmt.

      • @Mitch Miller:

        CHIRLU setzt sich auf intelligente Art sprachkritisch mit dem Artikel auseinander und schlägt vor, als Zeichen eines distanzierten Gebrauchs bestimmte Wörter in Anführungszeichen zu setzen. Einen Beißreflex kann ich CHIRLUs Beitrag nicht erkennen.

        • @M.Schneider:

          Bemerkenswert finde ich, dass noch im Jahr 2017 eine kurze Sprachkritik mit dem erklärten Ziel, unhaltbare gewaltverleugnende Aussagen aus dem letzten Jahrhundert nicht immer weiter zu transportieren, derartige Abwehrreaktionen hervorruft. Abwehrreaktionen, die seit Jahrzehnten den gleichen Schemen folgen: Abwertung von Gegenpositionen als angebliche Einzel- bzw. Minderheitenpositionen, Unterstellung von Aussagen, die nicht getätigt wurden, unsinnige Beweisforderungen, Pathologisierung von Personen, die strukturelle Aspekte und Gewalt benennen und Diskreditierung von aus Gründen des Gewaltschutzes notwendigen Grenzsetzungen als auf überkommenen Sitten- und Moralvorstellungen beruhend.

          An dieser Stelle möchte ich mit einem Zitat von Volker Beck von 1993 schließen:

          »Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von "einvernehmlichen" und "gleichberechtigten" pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie der Ewachsenen-Kind-Beziehung hinwegschwadroniert. … Ob gewollt oder nicht, hängen bleibt beim Publikum die fatale Botschaft: das sei ja alles gar nicht so wild mit dem sexuellen Mißbrauch. Für solcherlei Entwarnungen besteht leider keinerlei Anlaß.« (http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2014/11/931009_taz-leserbrief.pdf)

      • @Mitch Miller:

        Definieren sie doch mal bitte "Kind" und "Erwachsener". Das interessiert mich.

        Ich habe nämlich den Eindruck, dass Sie Sex zwischen Erwachsenen und Kindern verniedlichen. Ihre Ansicht finde ich sehr relativierend.

         

        "Es gibt natürlich viele Fälle, wo Sie leider Recht haben, vielleicht auch die Mehrzahl der Fälle, "

         

        Sie meinen wirklich "vielleicht"? Spätestens an dieser Stelle hatte ich den Geschmack von Kotze im Mund.

  • Jetzt werfen Anwälte schon mit dem Unwort postfaktisch um sich, meine Fresse. Wenn Menschen sich nicht ändern könnten, wär hier doch die Mehrheit Nazis. Mir scheint der Spiegel braucht mal wieder Werbung, wenn er schon nicht mit Qualität punkten kann.

    • @TV:

      ... oder die taz. Keine aktuellen Links im Text und online find ich auch ncihst auf die Schnelle. Die Meldung macht allenfalls im NRW Wahlkampf Sinn.

    • @TV:

      Ist Biographierevisionismus also in Ordnung, wenn man sich "geläutert" hat? Ist es nicht viel mehr so, dass alles in der Biographie zur persönlichen Entwicklung, und ggf. zu einer "Läuterung" beiträgt und deshlab nicht nachträglich einfach geändert werden kann? Wenn man das bei Beck zulässt, dann steht das ab sofort auch jedem Neonazi zu, der sich gerne von seiner bisherigen Biographie absetzen will. Gefällt dem Politiker, katholische Priester oder Ämteinhaber die eigene Biographie nicht, dann darf er oder sie sie ändern, und mit Kommentaren versehen und in Zukunft potenziellen Wählern und Schutzbefohlenen vorgaukeln, dass bestimmte Dinge nie geschen sind oder gesagt wurden. Nix für ungut, aber warum ihre Denke mehr als problematisch ist, sollte ihnen selbst bei kurzem Nachdenken aufgehen. Es ist das eine das Führungszeugnis nach Jahren zu löschen, es ist etwas anderes Quellenfälschung zum eigenen Nutzen zu begehen.

  • Bemerkenswert ist an dem Beitrag über Volker Beck, Meister der Distanzierung, dass an mehreren Stellen Links erwähnt werden, aber gleichzeitig nicht auf die entsprechenden Dokumente und Artikel verlinkt wird.

     

    Glücklicherweise gibt es Suchmaschinen.

     

    Hier der Link auf den Text mit Becks nachträglichem Aufdruck, in dem er eine "Verfälschung des Texts" behauptet: http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2014/11/Hohmann_Paedophilie_Buch.pdf

    Hier Becks Artikel im Original: https://de.wikimannia.org/images/Volker_Beck_-_Entkriminalisierung_der_Paedosexualitaet_-_Buch.pdf

     

    "Das Urheberrecht ist nicht für die postfaktische Selbstdarstellung von Politikern da", besser als der SPIEGEL-Anwalt kann man es nicht ausdrücken.

    • @M.Schneider:

      Danke.

       

      Und für diejenigen, die die ersten Staffeln verpasst haben, hier noch der Link auf einen taz-Artikel von 2013: http://taz.de/Kommentar-Volker-Beck/!5058663/

       

      Zitat:

      "Aber Volker Beck – der an die politischen Gegner stets hohe moralische Maßstäbe anlegt – hat die Öffentlichkeit getäuscht. Mit seinem katastrophalen Krisenmanagement fügt er den Grünen nun kurz vor der Bundestagswahl den maximalen Schaden zu. Als Politiker hat er seine Glaubwürdigkeit verspielt."

       

      Fünf Jahre später wieder aktuell :)