Straßburger Urteil gegen die Türkei: Deniz Yücel bekommt Recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung des Journalisten verurteilt. Ankara muss ihm nun eine Entschädigung zahlen.

Deniz Yücel hat grau melierte Haare und Bart und blickt zur Seite

Seine Menschenrechte wurden verletzt: der deutsch-türkische Journalist Yücel 2019 in Bad Hersfeld Foto: Swen Pförtner/dpa

STRAßBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde (Beschwerdenummer 27684/17).

Ankara muss nun 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.

Der Welt-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam Yücel frei und konnte ausreisen, gleichzeitig wurde Anklage erhoben.

Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.

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