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Stellvertreter-Femizid in RotenburgVon Reue kaum eine Spur

Vier Menschen soll Florian G. ermordet haben, um sich an seiner Frau zu rächen. Vor Gericht sagte nun der psychiatrische Sachverständige aus.

Kann besser schlafen: Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal im Landgericht Verden Foto: Sina Schuldt/dpa

Hannover taz | Es ist der fünfte Verhandlungstag im Prozess gegen den Bundeswehrsoldaten Florian G., der Anfang März in einer Art privatem Feldzug vier Menschen getötet haben soll. Den neuen Freund seiner damals Noch-Ehefrau und dessen Mutter in Scheeßel, die beste Freundin und ihre dreijährige Tochter im zehn Kilometer entfernten Brockel. Alles in einer Nacht, innerhalb von zwanzig Minuten.

Zum ersten Mal gibt es nun zumindest einen kleinen Einblick in die Gedankenwelt des Täters. Im Prozess hat er sich bisher nicht geäußert, nur versucht, militärisch-unbewegte Haltung zu wahren. Aber gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft Verden beauftragten Psychiater Christian Riedemann, der ihn insgesamt dreimal in der Untersuchungshaft befragte, hat er sich eingelassen.

Ein Satz, sagt der erfahrene Sachverständige, sei ihm besonders in Erinnerung geblieben: „Die Menschen, die ich verantwortlich mache, sind nicht mehr da. Seitdem kann ich besser essen und schlafen.“ Da sei wenig Reue oder Traurigkeit spürbar gewesen, eher die Befriedigung eines Menschen, dessen Plan aufgegangen ist.

Lediglich der Tod des kleinen Mädchens habe ihm erkennbar leid getan. Sie gehörte nicht zu den „primären und sekundären Zielen“, die er auf der Liste hatte. Sie starb im Arm ihrer Mutter, einer Freundin seiner Ex-Frau. Dieser schrieb der Angeklagte eine wesentliche Schuld am Scheitern seiner Ehe zu, genauso wie dem Nebenbuhler und dessen Eltern.

Ein Muster wird deutlich

Das scheint ein Muster zu sein, dass sich durch sein Leben zieht. Florian G. fühlt sich oft zurückgesetzt und benachteiligt, das soll schon im Kindergarten und in der Schule so gewesen sein und sich später in der Bundeswehr fortgesetzt haben. In seiner Sprache: „Die Arschkriecher werden immer bevorzugt.“

Was aber auch deutlich wird: Wie lange er wohl noch gehofft hat, dass sich alles wieder einrenkt, sich sein Idealbild von der netten, kleinen Familie im eigenen Häuschen doch noch kitten lässt.

Das stand im Konflikt zu der Bundeswehrkarriere, die ihm ebenso wichtig war. Ständig war er weg, auf Lehrgängen oder im Auslandseinsatz in Mali und Jordanien. Die beschreibt er als aufreibend und psychisch belastend, auch wenn er selbst nicht in Kampfhandlungen verwickelt war. Bei seinem nächtlichen Rachefeldzug, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, sei er vorgegangen, wie er es in der Häuserkampfausbildung gelernt hatte.

Der Psychiater sagt, er habe die Explorationsgespräche nach anderthalb Stunden beenden müssen – nicht weil Florian G. nicht mehr konnte, sondern er selbst. Er habe ein Problem mit der sehr kühlen Darstellung gehabt, damit, dass alles klang wie ein Rapport bei der Bundeswehr. Dabei ist er als Chefarzt des niedersächsischen Maßregelvollzugs in Bad Rehburg den Umgang mit schwierigen Menschen gewohnt.

Er fühlt sich bestärkt, bis heute

Der Anwalt der Nebenklage thematisiert auch noch einmal die Gefährderansprache durch die Polizei, die für Kritik gesorgt hatte. Kurz vor der Tat hatten die Frau und der neue Partner Florian G. wegen Bedrohung angezeigt. Das Gespräch mit den Polizisten habe er aber wohl eher als Bestätigung empfunden, sagt der Sachverständige.

Er hatte den Eindruck, er habe sie von seiner Version der Geschichte überzeugt, immerhin hätten sie ihm ja auch seine Waffen nicht abgenommen. Die Waffen, mit denen G. letzlich loszog, stammen aus seinem Privatbesitz, nicht aus Beständen der Bundeswehr.

Auch von Familienmitgliedern seiner Ex-Frau fühlt sich der 32-Jährige bestärkt, zum Teil bis heute. Viele seien fassungslos angesichts der Trennungsabsichten gewesen, immerhin war sie mit dem zweiten Kind schwanger. Mittlerweile sei er sich aber nicht mehr sicher, ob dieses Kind wirklich von ihm ist.

Zwei Dinge seien Florian G. erkennbar wichtig gewesen, sagt der Psychiater. Zum einen, dass man sein Vorgehen nachvollziehen könne. Zum anderen habe er betont, wie suizidal er sei. Wenn ihm der Tod des kleinen Mädchens schon bewusst gewesen wäre, hätte er sich umgebracht, statt sich zu stellen.

Die Kamera des Babyfons filmte die Tat

Einlassungen zu diesem Punkt sollte er sich allerdings gut überlegen, mahnt der Vorsitzende Richter in Richtung des Angeklagten. Offenbar hat sich Florian G. die für ihn schonendere Version zurechtgelegt, die Kleine sei schon gestorben, als er blind durch die Tür geschossen habe. Die Aufzeichnungen der Babyfon-Kamera im Kinderzimmer legen etwas anderes nahe.

Wann und in welcher Form sich der mutmaßliche Täter selbst äußern will, steht noch nicht fest. Der Prozess wird am 11. Oktober fortgesetzt. Es sind insgesamt 30 Verhandlungstage anberaumt.

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14 Kommentare

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  • "Femizid in Rotenburg"



    Inwiefern es sich um einen 'Femizid' handelt, wenn bei vier Opfern ein Mann dabei ist, erschließt sich nicht recht.

  • Mit "Stellvertreter-Femizid" fängt es an, skurril zu werden.

    Der Täter hat laut Artikel die vier Personen auch nicht umgebracht, um sich an seiner Frau zu rächen, wie die Zusammenfassung unter dem Titel behauptet.

    Er hat sie getötet, weil er ihnen die Schuld am Scheitern seiner Ehe gegeben hat.

    Er wollte sich direkt an diesen Menschen rächen.

    (An dem Kind nicht. )

    Hier wird deutlich, wie sehr der Begriff "Femizid" und seine Definition die Wahrnehmung einengt.

    Die Motivlage des Täters wird in eine Richtung geschoben, damit der Begriff passt.

  • Erschwerend kommt hinzu, dass die militärische Ausbildung (Häuserkampf) des Täters bei der Tatausführung mehr als hilfreich gewesen sein dürfte. Denn diese (um auch in einem für konservativ/nationalistisch denkende Menschen verständlichen Duktus zu bleiben) wurde nicht gelernt, um sie gegen die "eigene" Bevölkerung zu richten.

    Abschließend kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, was wohl an Berichterstattung und Stimmungsmache / Hetze in D los (gewesen) wäre, wenn der Täter einen migrantischen Background gehabt hätte. Die flächendeckende Diskussion über "unsere Kultur" und Männer aus "anderen Kulturen" wäre sicher gewesen. Aber hey, zum Glück war es ja nur ein weißer deutscher Bundeswehrsoldat, der einen Eid auf das GG geleistet hat.



    Das Versagen der Gefährderansprache und warum der Täter seine Waffen behalten durfte, wird hoffentlich im Prozess vernünftig aufgearbeitet.



    Nachdruck: patriarchalisches Besitzstandsdenken und tiefsitzende Kränkungen von Männern, die für die Gesellschaft (vor allem für Frauen) gefährlich sind, kennen keine Nation, keine Kultur und kein Aussehen!

    • @Romeo:

      "Abschließend kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, was wohl an Berichterstattung und Stimmungsmache / Hetze in D los (gewesen) wäre, wenn der Täter einen migrantischen Background gehabt hätte. "



      Dann hätten Sie das hier nicht gelesen. Viele Verbrechen von Migranten werden in der taz nicht erwähnt, man möchte ja nicht als "rechts" auffallen.



      Das ist mir in diesem Fall aber egal, es gibt für diesen Mörder keine gerechte Strafe, Mördern von Kindern kann nicht vergeben werden und ich hoffe er schmort für den Rest seines erbärmlichen Lebens im Knast, dort wird er hoffentlich eine gute Behandlung von seinen Zellengenossen erfahren.

    • @Romeo:

      Patriarchat und seine Ausprägungen sind Teil der Kultur.

      Wie man mit Kränkungen umgeht, hat einen kulturellen Faktor.

  • Die Polizei wusste, dass er Frau und Freund bedroht, haben ihm ein paar warme Worte gegeben und die Waffen gelassen. Wie ist das möglich? Wussten die vielleicht gar nicht, dass der legal Waffen besitzt? Falls doch, muss da an den Gesetzen was geändert werden, das ist inakzeptabel.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Plonitalmonit:

      Den verlinkten Artikel lesen, da steht alles drin

  • Da Mord nicht verjährt, müsste man ein Mord nach dem anderen verhandeln können. Immer kurz vor Ablauf der vorherigen Strafe. Dann kommt man auf 4*15= 60 Jahre Haft.

    • @Stoffel:

      Lebenslang ist lebenslang, die 15 Jahre sind die Mindestzeit, zu der erstmals ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung gestellt werden kann, bei "besonderer Schwere der Schuld" erst nach 20 J. Und dann ist noch niemand frei, einfach so. Diese Justizmythen wie "15 Jahre und dann nix mehr" halten sich leider hartnäckig, und diese 4 Tötungen stehen so sehr im Zusammenhang, dass sie eine Tat/ein Tatkomplex sind.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Stoffel:

      Wurde 1986 abgeschafft. Mit Blick auf die Menschenwürde hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit entschieden, dass grundsätzlich jedem Verurteilte die Perspektive gegeben werden muss, sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Offensichtlich voll schuldfähig. „Lebenslange Haft“. Raus nach 15 Jahren, in die Lockerung (also zB. ausserhalb schlafen etc.) so ab 12 Jahren Haft.



    D.h. wenn er rauskommt ist er 44.

    Möglicherweise „besondere Schwere der Schuld“, dann verzögert sich das um etwa 5 Jahre.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Der 15-Jahre-Mythos... entspricht nicht der Realität und ist kein Automatismus.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Nee, nee ... der kommt nach Absitzen der Strafe in den Maßregelvollzug, und damit nie wieder in die Öffentlichkeit zurück.

      So gestört in seiner Wahrnehmung und frei jeglicher Reue wie er ist, wäre damit zu rechnen, dass er eines Tages wieder Amok läuft, weil er sich zurückgesetzt fühlt.

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @Lahmarsch:

        Dazu bedarf es es einer (zumindest eingeschränkten) Schuldfähigkeit.



        Fehlende Reue wirkt sich nur bei der Strafzumessung aus.



        Psychopathie ist keine Krankheit und daher auch keine psychiatrische Störung im engeren Sinn.