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Experten kritisieren digitale WalletDigitale Brieftasche mit Haken

2027 soll die digitale Brieftasche starten. Bei einer Anhörung weisen Ex­per­t:in­nen nun auf Probleme beim Datenschutz und der IT-Sicherheit hin.

Ex­per­t:in­nen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sehen bei der digitalen Brieftasche, die Anfang kommenden Jahres starten soll, noch zahlreiche Probleme. Sowohl beim Datenschutz als auch bei der IT-Sicherheit und in Sachen Haftung gebe es einiges an Nachbesserungsbedarf, erklärten vier Ex­per­t:in­nen bei einem Fachgespräch am Donnerstag.

So kritisiert Marielle Findorf vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter anderem: „Die Haftungsfrage ist ungeklärt – wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefläuft?“ Das könne etwa Datendiebstahl oder Identitätsmissbrauch sein. Unklar sei in so einem Fall auch die Frage der Beweislast.

Zu dem Fachgespräch geladen hatte die Linksfraktion im Bundestag. Denn Anfang des kommenden Jahres soll auch in Deutschland die EUDI-Wallet bereitstehen. Das ist eine Art digitale Brieftasche als App. In der sollen die Nut­ze­r:in­nen beispielsweise ihren Ausweis, Führerschein und Krankenversicherungskarte speichern und diese aus der Wallet hinaus nutzen können. Zum Beispiel, wenn an der Selbstscannerkasse der Altersnachweis für den Kauf von Alkohol gebracht oder beim Carsharinganbieter der Führerschein ins System gespeist werden muss.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betont, dass die Daten lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert werden, die App kostenlos und ihre Nutzung freiwillig sein soll. Allerdings gilt die EUDI-Wallet auch als Weg, um bei einem möglicherweise bevorstehenden Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Diensten das eigene Alter nachzuweisen.

Diverse Risiken

Christian Knabenhans von der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) warnte daher in der Anhörung davor, dass die Nutzung mit der Zeit faktisch zur Pflicht werden könne. Darüber sieht er das Risiko einer Überidentifizierung: Weil es mit der digitalen Wallet so leicht werde, sich auszuweisen, könnten immer mehr Dienste das verlangen.

Verbraucherschützerin Findorf weist außerdem darauf hin, dass nach aktuellem Stand die Dienstanbieter entscheiden können, welche Daten sie aus der digitalen Wallet der Nutzenden anfordern. Die können zwar entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen – aber nicht nur eine teilweise Datenweitergabe erlauben. Hier müsse nachgebessert werden. Außerdem sei es wichtig, dass die App die Verwendung selbst gewählter Pseudonyme erlaube – und deren Verwendung müsse auch die Standardeinstellung sein.

Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit macht unter anderem eine im Entwurf vorgesehene Experimentierklausel Sorgen: „So etwas ist im Bereich digitale Identitäten nicht angebracht.“ Diese Klausel räumt dem BMDS unter anderem ein, zeitweise vom Gesetz abzuweichen. „Wenn etwas schiefgeht, gibt es ein Problem, das man nicht schnell wieder zurückholen kann“, fürchtet Kastl.

Dann geht’s los

Start der Wallet soll in Deutschland der 2. Januar sein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DidG) im Mai beschlossen. Die Linksfraktion kritisiert eine ihrer Ansicht nach unausgewogene Zusammensetzung der Verbände, die dazu eingeladen wurden, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Ihr übermittelte die Bundesregierung auf eine Anfrage hin eine Liste der Verbände, die der taz vorliegt. Darauf finden sich neben einigen sozial- und verbraucherschutzpolitischen Organisationen, etwa dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, der digitalpolitischen Initiative D21 und dem Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem wirtschaftsnahe Verbände.

„Unter 47 angeschriebenen Akteuren ist nur ein Vertreter aus der digitalpolitischen Zivilgesellschaft und mehr als 20 Wirtschaftsverbände“, kritisiert Sonja Lemke, Linken-Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government.

Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für Grundrechtsschutz und Nachhaltigkeit einsetzen, würden bewusst klein gehalten und häufig erst auf öffentlichen Druck der Opposition beteiligt. Das sei bereits bei anderen Verfahren der Fall gewesen, etwa der Entwicklung des Deutschland-Stack oder dem Zugang zu wichtigen Veranstaltungen wie dem Gipfel für digitale Souveränität im vergangenen Jahr.

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