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Staatsleistungen an die KirchenNicht in bester Verfassung

Mit fragwürdiger historischer Begründung kassieren die Kirchen jährlich Millionensummen. Grüne, FDP und Linkspartei wollen das jetzt ändern.

Geben ist seliger als nehmen? Damit haben es die deutschen Bischöfe in der Praxis jetzt nicht so Foto: Arne Dedert/dpa

Berlin taz | Grüne, FDP und Linkspartei im Bundestag nehmen einen erneuten Anlauf, historisch begründete jährliche Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die beiden christlichen Großkirchen zu beenden. Am Freitag stellten die religionspolitischen Sprecher:innen der drei Oppositionsfraktionen in Berlin einen gemeinsamen Entwurf zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen vor. Damit würde ein 101 Jahre alter Verfassungsauftrag erfüllt.

„Es ist nicht vermittelbar, warum die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder erhalten, die aus geschichtlichen Ereignissen herrühren, die länger als 200 Jahre zurückliegen“, begründete die Linksparteilerin Christine Buchholz die grün-gelb-rote Initiative. Es sei „an der Zeit, dass der Staat endlich dem Anspruch der weltanschaulichen Neutralität gerecht wird.“

So sah das auch FDP-Mann Stefan Ruppert: „Der Fall, dass jemand nicht Mitglied einer Kirche ist, aber durch sein Steuergeld diese Kirchen mitfinanziert, der ist natürlich auf Dauer nicht mehr zu vermitteln.“

Der interfraktionelle Entwurf für ein sogenanntes Grundsätzegesetz definiert für die Bundesländer einen Rahmen für die Ablösung der antiquierten Zahlungen. Er sei „aus einem langen Abstimmungsprozess hervorgegangen, in den sowohl die Koalitionsparteien als auch Vertreterinnen und Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen einbezogen waren“, sagte der Grüne Konstatin von Notz. Dabei legte er Wert auf die Feststellung: „Das ist kein Schritt gegen die Kirchen.“

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Ein solches Grundsätzegesetz würde es den Ländern ermöglichen, „ihrer Pflicht zur Ablösung rechtssicher nachkommen zu können“, sagte von Notz. Laut Entwurf hätten sie fünf Jahre Zeit, auf dieser Grundlage eigene Gesetze zur Ablösung ihrer Staatsleistungen zu erlassen. Die Ablösung selbst sollte binnen 20 Jahren abgeschlossen sein – bei einem Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes in diesem Jahr also bis 2040.

Mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr

Bisher werden die die beiden christlichen Religionsgemeinschaften großzügig vom Staat alimentiert. Alleine im vergangenen Jahr konnten sie knapp 549 Millionen Euro einstreichen. Die evangelischen Landeskirchen durften sich über 320,3 Millionen, die katholischen Bistümer über 228,2 Millionen Euro freuen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 auf mehr als 18 Milliarden Euro.

Bezahlt wurden und werden die Staatsleistungen von den Bundesländern. Die Höhe wird jährlich angepasst und orientiert sich an den Beamt:innengehältern. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit mehr als 125 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit rund 99 und Rheinland-Pfalz mit knapp 60 Millionen Euro. Nur Hamburg und Bremen sparen sich aus hanseatischer Kaufmannstradition heraus diese Transferleistungen an die Kirchen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht um die Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative Einrichtungen. Ebenso wenig fallen die staatliche Bezahlung von Theologieprofessor:innen, Religionslehrer:innen oder Militärseelsorger:innen darunter – obwohl sich darüber ebenfalls trefflich streiten ließe. Auch explizit nicht dazu gehören sowohl Staatsleistungen, die nach 1919 erfolgt sind, als auch die Leistungen an den Zentralrat der Juden und die Jüdischen Gemeinden.

Fragwürdige Rechtstitel aus vordemokratischen Zeiten

Abgelöst werden sollen vielmehr jene staatlichen Zahlungsverpflichtungen, die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten, etwa aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder dem Bayerischen Konkordat von 1817. Diesen historisch begründeten Dotationen liegt ein unübersichtliches Gemisch aus Ansprüchen zugrunde. Sie resultieren einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter, andererseits aber auch aus schnöden Deals der damaligen Fürsten und Könige mit den Kirchenoberhäuptern: Anerkennung der staatlichen Obrigkeit seitens der Kirche gegen staatliche Alimentierung der kirchlichen Würdenträger.

Mit dem Ende des Kaiserreichs sollte damit eigentlich Schluss sein. Die Nationalversammlung 1919 wollte nicht nur die Staatskirche abschaffen, sondern Kirche und Staat auch finanziell entflechten. Sichergestellt werden sollte das durch den Artikel 138 der Weimarer Verfassung: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Der liberale Abgeordnete Friedrich Naumann begrüßte das seinerzeit. Die Ablösung sei „unser aller Wunsch“.

Erster Anlauf gescheitert

Doch manche Wünsche, auch wenn sie Verfassungsrang haben, bleiben Träume. Aus dem Reich wurde die Bundesrepublik, aus der Weimarer Verfassung das Grundgesetz. Der Ablösungsauftrag blieb bestehen. Die Bestimmung des Artikels 138 der Weimarer Verfassung ist „Bestandteil dieses Grundgesetzes“, heißt es nun im Artikel 140.

Trotzdem wurde dieser Auftrag bis heute nicht erfüllt. Selbst die Deutsche Demokratische Republik zahlte bis zu ihrem Ableben weiter brav Staatsleistungen an die Kirchen, durchschnittlich 15,4 Millionen DDR-Mark pro Jahr.

Ein erster Versuch, dem Auftrag des Grundgesetzes doch noch gerecht zu werden, scheiterte im Sommer 2013. im Bundestag. Gerade 40 Sekunden benötigte der Bundestag seinerzeit, um den lästigen Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Im Schnellverfahren ohne Aussprache votierten die Fraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei, der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte.

Nun unternimmt die Linkspartei zusammen mit den Grünen und der FDP einen erneuten Anlauf, um die skandalöse staatliche Alimentierungspraxis zu beenden. Denn es sei schlicht „nicht vermittelbar, warum der Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der Staatsleistungen auch 100 Jahre später immer noch nicht erfüllt wurde“, sagte die Linkspartei-Abgeordnete Buchholz. Auch wenn die Forderungen der Linkspartei weitergehend seien, wäre der gemeinsame Gesetzentwurf „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.

Unterschiedliche Berechnungen

Die Linkspartei hatte in ihrem früheren eigenen Entwurf „eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe des zehnfachen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags“ vorgesehen. Das wären zum damaligen Zeitpunkt rund 4,81 Milliarden Euro gewesen. Der neue Gesetzentwurf sieht nun als Ablösesumme das 18,6fache der derzeit jährlich zu leistenden Zahlungen vor. Das wären mehr als 10,2 Milliarden Euro.

Allerdings träumen die Kirchen noch von ganz anderen Summen aus, die ihnen im Fall der Fälle zustehen würden. Die Vorstellungen reichen vom 25- bis zum 40fachen der jährlichen Staatszahlungen. Die Begründung für solch horrende Ansprüche liefern ihnen Staatskirchenrechtler wie Ansgar Hense. Es handele sich nicht um Tilgungsleistungen, argumentiert der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, „sondern um Unterhaltsverpflichtungen“.

Dabei ist strittig, ob den Kirchen überhaupt eine Entschädigung zustände. Die Humanistische Union etwa vertritt seit langem schon die Auffassung: Wenn es je berechtigte Ansprüche gegeben habe, seien sie mit den seit 1919 geleisteten Zahlungen mehr als erfüllt.

Kritik an dem Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linkspartei kommt denn auch vom Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA), dem auch die Humanistische Union angehört. „Ein ernstzunehmender Anlauf zur Ablösung der Staatsleistungen und zur Erfüllung des Verfassungsauftrags war schon lange überfällig“, sagte Bündnissprecher Johann-Albrecht Haupt. Doch der vorgelegte Entwurf sei „meilenweit entfernt von einer gerechten Lösung“.

Grüne, FDP und Linkspartei wollen, dass ihr Gesetzentwurf bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags diskutiert wird. Die Erfolgsaussichten, ihn durch das Parlament zu bringen, stehen indes schlecht. Die Regierungskoalition sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf. „Wir haben derzeit wichtigere Themen“, sagte der SPD-Kirchenpolitiker Lars Castellucci dem Evangelischen Pressedienst (epd). So wie seit 1949 stets.

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7 Kommentare

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  • Durch diese Zahlungen macht sich unser Staatsappart mitschuldig an dem tausendfachen Mißbrauch durch kirchliche Würdenträger.



    Es ist völlig unerträglich, dass eine Vereinigung die Kindesmißbrauchern eine sichere Heimstatt bietet und sich darüber hinaus auch noch als christlich definiert, staatlich subventioniert wird.



    Aber es ist natürlich auch ein Beleg dafür, dass in jenen Parteien die sich nicht entblöden dieses "Christlich" auch noch im Namen zu führen ideologische Interessen Maß jeden Handelns ist.

  • Das ist noch nicht mal die Spitze des Eisbergs. Die christlichen Kirchen erhalten staatl. Subventionen und sachwerte Leistungen von mindestens hohen zweistelligen Mrd / Jahr.

    Kirchliche Firmen und Konzerne sind den staatlichen gegenüber im Vorteil, da sie wesentlich höhere Subventionen erhalten, das reicht vom Krankenhausträger bis zum Kindergarten. Die kirchlichen sind als gGmbH zudem weitgehend steuerbefreit, was sie aber nicht daran hindert, wie privatwirtschaftliche Firmen zu agieren. Ebenso wie diese erzielen die kirchlichen Träger bspw Einnahmen aus Grundbesitz, rufen aber keine anderen Preise für Behandlungen der Patienten auf, bei gleichzeitig massiver Subventionierung. So lässt sich natürlich gut wirtschaften.

    Zudem haben die Kirchen das Privileg eines eigenen Arbeitsrechts, das staatliche gilt bei ihnen nicht. Wieso? Mit Gewerkschaften haben sie es auch nicht so. Auch bei Themen wie dem Abtreibungsrecht schaffen sie einfach selber die Fakten. Wenn es in einem Einzugsgebiet nur noch kirchliche Kliniken gibt, hat man eben Pech gehabt. Was ist eigentlich mit Frauen in höchsten Kirchenämtern? Das verlangt erst gar keiner, wieso eigentlich nicht?

    Dieser ganze Bereich ist seit Jahrzehnten in der Kritik. Da sich aber Kirche und "christliche" Parteien, hauptsächlich CDU, CSU, SPD und Grüne, selbst bekannte Figuren der Linken - Ramelow) sehr gut die Bälle zuspielen, ist es schwer, das zu ändern. Und auch die AfD versucht, telweise erfolgreich, mit kirchlichen Konzepten wie Homophobie bei der entsprechenden Klientel zu punkten. Dass Kirche und Rechtsextremismus sich nach wie vor gut ergänzen, lässt sich nicht nur in Brasilien und Polen beobachten.

    Die jetzige kleine Kampagne kann auch als Alibi angesehen werden, um die tatsächlichen riesigen Missstände nicht anzugehen. Wie soll man sonst die angestrebte maximal 1%ige Verringerung der Subventionen einordnen?

  • Teil II und Schluss

    Wenn Kirchen aus historischem Hinterhalt den Staat abkassieren, seit Einführung dynamisierter Rente in Westdeutschland 1957 dazu noch gesamtdeutsch gültig dynamisiert anno, weil christliche Kirchen administrativ gesamtdeutsch verfasst blieben, trotz Teilung Deutschlands 1949, kann darauf kein Segen liegen zur Förderung von Demokratie im kirchlichen Raum und Zivilgesellschaft.

    Wer Kirche von unten, existierend durch ihre Gemeinde, helfen will, der kann nur wünschen, dass sich Kirchen von staatlichen Fesseln unter der Überschrift „Unterhaltspflicht“ emanzipieren, freiwillig auf dynamisierte Staatszuschüsse, Holzdeputate anno verzichten, sich gegenüber anderen nicht alimentierten Glaubensgemeinschaften aller religiösen Farben auf Augenhöhe bewegen.



    Bisher verhalten sich christliche Kirchen wie in ehelicher Zugewinngemeinschaft, nur nicht auf Gegenseitigkeit, denn sonst müssten sie auch auf das Dienstwagenprivileg S Klasse für Bischöfe, Bischofssitze, Erlassen der Grunderwerbssteuer, Kapitalertragsteuer verzichten, den Staat steuerlich an leistungslosem Gewinn durch unverdienten Wertanstieg ihrer Immobilien-, Grund-, Bodenwert beteiligen.

    Tatsache, Kirchen sind nach dem Bund größter Grund- , Boden- ; Wald- , Seen- , Gewässer- , Flureigentümer in Deutschland.

    Kirchen als Tendenzbetriebe mit eigenem Tarifrecht, kirchlicher Gerichtsbarkeit.( s. Missbrauchsskandale) haben sich längst vom Staat in die moralische Falle verlocken lassen, den Eisbrecher bei der Privatisierung von Landesbetrieben Kliniken, Pflege- , Altenheimen, hoheitliche Aufgaben. Kitas Schulen zu geben, als Hebel für die Lohnspirale nach unten mit eigenen Leiharbeiter GmbHs für Niedriglohnbereich, Abbau betrieblicher Mitbestimmung zu dienen, Drei-Gehaltsklassengesellschaften in Einrichtungen zu befördern.

    www.freitag.de/aut...rmalig-abkassieren

    www.freitag.de/aut...zulande-allerorten

    • @Joachim Petrick:

      Ich bin seit 30 Jahren nicht mehr in der Kirche und bekomme trotzdem ein Magengeschwür beim Lesen. Als Gewerkschafter kann ich besonders den letzten Absatz nur bestätigen. Die Kirche als Arbeitgeber ist neben den Mißbrauchsfällen ein Weg der Hoffnung, daß sie sich weiter komplett selbst zerlegen, denn GEGEN die Kirche zu kämpfen ist sinnlos, sie sind mächtiger und als die Narcos in Südamerika. Die Austritte lassen weiter aber hoffen. Vielen Dank Joachim Petrick.

  • Danke an Pascal Beucker für seinen Beitrag

    Teil I

    Wenn Staatskirchenrechtler Ansgar Hense meint, es handele sich nicht um Tilgungsleistungen sondern um Unterhaltsverpflichtungen, so trifft Hense das Verhängnis wie den Nagel auf den Kopf, denn das ist wahrlich historische Erforschung wert, dass sich hier die Kirchen aus monetärem Impuls selber de jure entpflichten, statt auf Basis ihrer Gemeinden zu existieren, durch die Fuchtel weltlichen Staates im Bündnis Altar und Schwert existieren, wieweit diese Unterhaltspflicht dem NS Regime, DDR SED Staat, demnächst der AfD? die Keule in die Hand legt, christliche Kirchen, Zentralrat der Juden in Deutschland im vorauseilenden Gehorsam ethisch moralisch korrumpiert zu kujonieren, wie es dann in corpore 1933-1945 in ganz Deutschland, 1949-1989 in der DDR geschah unter der Losung „Kirche im Sozialismus“ , was dazu führte . dass selbst widerständige Priester, Pfarrer den NS Henkern ausgeliefert wurden, IMs im Gewande kirchlicher Mitarbeiter andere Gläubige ausforschten, denunzierten?

    DDR hat 55 Mille MDN an Kirchen gezahlt als schmalen Gegenwert zu Zahlungen Westdeutschlands an die Kirchen 1949-1990 in DM aus genannten Titeln, die auf westdeutschen Konten für ostdeutsche Kirchen, kirchliche Mitarbeiter als 1 Monatshegehalt/anno in DM eingingen, von der DDR über Umtausch in Intershop Gutscheine, deren Devisenreserven aufbesserten. Seit Staatsvertrag mit der Kirche 1978 hatte das zur Folge, dass mehr IMs Kirchenmitarbeiter wurden, direkt den Bonner Valutasegen zu genießen. Manche meinen dieses monetär deutsch-deutsche Scharnier, neben dem Interzonenhandel seit 1946, hat sanfte DDR Rebellion 1989 erst ermöglicht, andere sehen das begründet ganz anders.

    Teil II folgt

  • Ich könnte jetzt lang und breit darüber reden, dass die Kirchen ja nicht nur Geld vom Staat erhalten, sondern auch Sachleistungen. (Wer treibt die Mitgliedsbeiträge äh Kirchensteuer ein? Richtig, das Finanzamt.)



    Auch der Satz „Wir haben derzeit wichtigere Themen“ von Herrn Castellucci ist nicht nur arrogant, sondern sogar eine Frachheit. Denn wir haben auch sehr viel unwichtigere Sachen schon im Bundestag gehabt.



    Aber ich verweise lieber auf ein Video der Heute Show von 2013:



    www.youtube.com/watch?v=doyls5uxK1I

  • "Ein erster Versuch, dem Auftrag des Grundgesetzes doch noch gerecht zu werden, scheiterte im Sommer 2013."

    Das Tempo ist echt atemberaubend. 64 Jahre bis zum ersten Versuch. Banken retten geht schneller.

    „Wir haben derzeit wichtigere Themen“

    Die Abstimmung steht an. Wie viel Arbeit macht es, zuzustimmen?