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VorratsdatenspeicherungNeuer Anlauf für die Speicherung von IP-Adressen

Internet-Provider sollen die IP-Adressen aller Internet-Nutzer:innen drei Monate lang auf Vorrat speichern. Darauf hat sich jetzt die Bundesregierung geeinigt.

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt u.a. die IP-Adresse als Spur Foto: Petra Nowack/imago

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen beschlossen. So soll vor allem Internet-Kriminalität besser verfolgt werden können. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Mit diesem Entwurf haben wir die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.“

Bei Straftaten, die im Internet stattfinden, hinterlässt die Tä­te­r:in oft nur eine IP-Adresse (z. B. 142.250.186.46). Typische Beispiele für Momente, in denen die Adresse für die Polizei interessant wird, sind der Besuch einer Tauschbörse für Kinderpornografie oder der Betrieb eines betrügerischen Online-Shops. In solchen Fällen will die Polizei wissen, wer hinter der IP-Adresse steckt. Dies kann sie von den Internet-Providern erfragen, die die IP-Adressen bei jeder Einwahl neu an ihre Kun­d:in­nen vergeben.

Bislang speichern die Provider die Zuordnung der IP-Adresse allerdings meist nur wenige Tage. Die Polizei muss sich also sehr beeilen. Laut dem neuen Gesetzentwurf sollen die IP-Adressen aller Internet-Nutzer:innen von den Providern künftig drei Monate lang gespeichert werden.

Die IP-Adresse kann dann von der Polizei bei Bedarf abgefragt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. In einem getrennten Gesetzentwurf, der noch nicht kabinettsreif ist, sieht Ministerin Hubig zudem vor, dass die IP-Adressen auch für zivilrechtliche Klagen benutzt werden können. Opfer von „digitaler Gewalt“ sollen so erfahren, von wem sie Schadenersatz verlangen können.

Anders als bei früheren Anläufen zur Vorratsdatenspeicherung soll diesmal nicht auf Vorrat gespeichert werden, wer wen wann anruft, anmailt oder ansimst. Auch der Standort des Mobiltelefons soll nicht mehr gespeichert werden. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat all dies für unverhältnismäßig erklärt und nur die Vorratsspeicherung von IP-Adressen erlaubt.

Für Telefon-Anrufe, E-Mails und SMS soll die Polizei in Einzelfällen künftig aber eine Sicherungsanordnung erwirken können. Die Provider müssten dann die Verbindungsdaten eines Kunden ab Aufforderung drei Monate lang speichern. So kann die Polizei verhindern, dass Verbindungsdaten vorschnell gelöscht werden. Sie kann dann später entscheiden, ob der Verdacht deutlich genug ist, um die Verbindungsdaten dann tatsächlich abzurufen. Die Sicherungsanordnung gilt nicht als Vorratsdatenspeicherung, weil sie nicht anlasslos erfolgt. Sie entspricht dem Konzept „Quick Freeze“, das die Ampel schon in der letzten Wahlperiode vorschlug, aber nicht mehr umsetzte.

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