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Sondervermögen ist sicherKeine Sperre für die Bundeswehr

Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil bangen alle Ministerien. Verteidigungsminister Pistorius kann sich entspannen. Das Sondervermögen ist ausgenommen.

Eine Soldatin steht vor Militärtechnik beim Antrittsbesuch von Boris Pistorius im Juli Foto: Christoph Hardt/imago

Berlin taz | Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche hat zu einem Erdbeben in der Ampel-Koalition geführt. Und die Bundesregierung steht vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen. Um sich Zeit zu verschaffen, wie das verfassungswidrig verplante Geld doch noch eingespart werden kann, wird um einzelne Etats und Posten in den Ministerien gefeilscht. Vor allem die Diskussion um Kürzungen bei Sozialvorhaben ist in vollem Gange. Klimapolitische Projekte müssen ganz neu gedacht werden.

Nur Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kann sich entspannen: Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist ausgenommen von der Haushaltssperre. „In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen“, teilte das Verteidigungsministerium am Donnerstag mit. Damit kann Pistorius Bundeswehrprojekte gewährleisten, die nicht nur über das Sondervermögen finanziert werden, sondern weitere Mittel brauchen.

Zuvor hatte ein Bericht in der Augsburger Allgemeinen für Aufregung gesorgt. Darin wird berichtet, dass das Finanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Die Zeitung berief sich dabei auf ein Schreiben des Ressorts von Minister Pistorius.

„Diese Aussage ist unzutreffend“, kommentierte man scharf aus Pistorius’ Ministerium. Und betonte, dass die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhängte Haushaltssperre sich nur auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen beziehe. Aber auch diese Sperre ist in Kriegszeiten aufgehoben. „Die restliche Finanzierung ab 2028 soll dann durch den Einzelplan 14 abgedeckt werden“, heißt es weiter.

Sondervermögen im Grundgesetz

Das Verteidigungsministerium hatte als „Vorsichtsmaßnahme“ – während die Folgen des Karlsruher Urteils in allen Ressorts geprüft werden – Maßnahmen im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen gesperrt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch voriger Woche der Bundesregierung 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestrichen, weil die Übertragung früherer Corona-Kreditermächtigungen auf den Fonds verfassungswidrig war. Als Reaktion darauf will die Regierung auch den Energie-Krisenfonds WSF zum Jahresende 2023 einstellen, da sich dieser aus Kreditermächtigungen speist, die 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit der Begründung einer außergewöhnlichen Notlage aufgenommen wurden. Das Geld wird aber größtenteils erst in diesem Jahr ausgegeben.

Das Sondervermögen für die Bundeswehr über 100 Milliarden Euro wurde kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Ende Februar 2022 eingesetzt. Dieses Sondervermögen speist sich ebenfalls aus Kreditermächtigungen – ist aber nicht von der Sperre betroffen. Warum? Für das Sondervermögen wurde das Grundgesetz geändert, mit Unterstützung der Union. Darin wurde festgehalten, dass das Sondervermögen der Bundeswehr nicht unter die Schuldenbremse fällt.

Internationale Zusagen in Milliardenhöhe

Ziel des Verteidigungsministeriums ist es, die Bundeswehr für die Landes- und Bündnisverteidigung „zu ertüchtigen“. Zudem soll gewährleistet werden, dass Deutschland das Nato-Ziel erreicht, zwei Prozent des Bruttoninlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Seitdem das Sondervermögen eingesetzt ist, hat Verteidigungsminister Pistorius Kriegsgerät und Unterstützung für die Ukraine in Milliardenhöhe zugesagt.

Zudem soll eine neue Brigade dauerhaft in Litauen stationiert werden. Für rund 4.000 Soldat:innen, die dort im Einsatz sein sollen, braucht es Kasernen, Infrastruktur und Geldzulagen, um die verbindliche Zusage einhalten zu können. Hinzu kommt nun der Krieg im Nahen Osten, der Spezialkräfte bindet.

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4 Kommentare

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  • Wie sollte es auch anders sein? Das Sondervermögen ist vom Bundestag beschlossen und hat mit dem laufenden Haushalt nichts zu tun. Kein Ministerium könnte ohne Weiteres eingreifen und Änderungen vornehmen.

  • Prioritäten

    Zitat: "Keine Sperre für die Bundeswehr"

    Also Kanonen statt Butter...

    • @Reinhardt Gutsche:

      Natürlich denn Schulden machen nur Sinn für Investitionen und nie für Konsum, insbesondere nicht für Butter (welche man kostengünstiger ersetzen kann).



      Ja, Verteidigungsausgaben sind ein notwendiges Übel und in einer perfekten Welt nicht nötig. Und kann dennoch als Investition in unsere Sicherheit verstehen, auch wenn Abrüstungsabkommen für alle Seiten günstiger wären.

      • @OHK22:

        Die Rüstungsausgaben eines Staates sind volkswirtschaftlich gesehen keine Investitionen, sondern Konsumausgaben, weshalb sie auch auf der selben Ebene stehen wie Sozialausgaben. Mit den Rüstungsgütern wird nichts über ihren Wert hinaus produziert.

        Produktive Investionen in ihre Produktionsanlagen leistet ausschließlich die Rüstungsindustrie selbst. Finanzinvestitionen, z.B. in Rüstungsaktien, sind lediglich eine Umverteilung von Profit, aber keine Investiton im eigentlichen Sinne.

        Der Zweck des Rüstungsgüterkonsums durch den deutschen Staat geht allerdings längst über reine Verteidigungszwecke hinaus, wenn sich das Weißbuch 2006 anguckt. Dort geht es um deutsche Interessen im globalen Maßstab, was sich ja auch mit der aktuellen Militärpolitik Deutschlands deckt und eben jenen "Doppelwumms" erforderlich machte.

        Um gegen jeglichen Protest gefeit zu sein, ist dieser auch gleich mal in die Verfassung eingeschleust worden.