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Skandalvideo von FPÖler StracheIbiza-Filmer wird ausgeliefert

Der Macher des Ibizavideos saß in Berlin in Auslieferungshaft, nun wird er zurück gen Österreich befördert. Dort droht ihm lange Haft.

Von Ibiza über Berlin zurück nach Österreich: Privatdetektiv Julian H. wird ausgeliefert Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin taz | Julian H. lockte den früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in eine Videofalle auf einer Finca in Ibiza, zuletzt saß er in Auslieferungshaft in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit. Am Dienstag nun wurde der Wiener Privatdetektiv zurück Richtung Österreich gebracht. Sein Anwalt Johannes Eisenberg sagte der taz, Julian H. sei am Morgen mit einem Gefangenentransporter zunächst gen Passau gefahren worden.

Die zuständige Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte dies vorerst nicht bestätigen. Ein Sprecher sagte der taz aber, einer Auslieferung stehe nichts mehr im Wege. Zuvor hatte am Montagabend das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag von Julian H. zurückgewiesen.

Dieser wollte eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung erreichen. Die Richter lehnten das ab: H. habe „nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren erwartet“.

Julian H. hatte Strache mit einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte im Juli 2017 in die Finca auf Ibiza gelockt. Vor versteckten Kameras hatte der FPÖ-Politiker im Fall von Wahlkampfhilfen Staatsaufträge in Aussicht gestellt und über verdeckte Großspenden geplaudert. Ausschnitte des Videos wurden schließlich im Mai 2019 im Spiegel und der SZ veröffentlicht und ließen die Regierung aus ÖVP und FPÖ platzen. Die Geschehnisse wurden als Ibiza-Affäre bekannt.

Die Vorwürfe: Erpressung und Drogenhandel

Julian H. war danach nach Berlin abgetaucht. Seine Anwälte aber hielten mit den Behörden Kontakt. Trotzdem wurde der 40-Jährige im Dezember in Berlin wegen des Auslieferungshaftbefehls festgenommen.

Die österreichische Justiz wirft Julian H. nun eine Erpressung Straches und den Verkauf von insgesamt 2,5 Kilogramm Kokain an verschiedene Personen vor. Der 40-Jährige bestritt beide Vorwürfe in einem taz-Interview vehement. Die Drogenvorwürfe kämen von zwei früheren Mitarbeitern und seien „völlig widersprüchlich“. Auch würden sie von den vermeintlichen Empfängern bestritten.

Der Erpressungsvorwurf sei „noch absurder“. Auch hier gehe es um einen der Ex-Mitarbeiter, der Strache das Ibiza-Video gegen Geld angeboten habe – dies aber ohne sein Wissen, er sei auch dagegen gewesen.

Julian H. wirft den österreichischen Ermittlern vielmehr vor, die Vorwürfe zu nutzen, um Verfolgungsmaßnahmen gegen ihn zu ermöglichen und „mich doch noch für das Ibiza-Video dranzukriegen“. Die deutsche Justiz lasse sich dafür instrumentalisieren und habe die Vorwürfe gegen ihn gar nicht auf Stichhaltigkeit überprüft.

Parallelen zum Fall Assange?

Das Berliner Kammergericht und die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatten die Auslieferung von Julian H. für zulässig erklärt: Eine Verfolgung für die Videoanfertigung sei unzulässig, nicht aber die Klärung der Erpressungs- und Drogenvorwürfe in Österreich.

Zuvor hatte auch der Oberste Gerichtshof Österreichs die Videoveröffentlichung für gerechtfertigt erklärt, da sie einen „außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse“ darstelle.

Anwalt Eisenberg, der auch die taz presserechtlich vertritt, kritisierte das Vorgehen gegen seinen Mandanten. „Der Fall zeigt, dass die Sonntagsreden von der Durchsetzung des Grundrechtsschutzes der Beschuldigten bei der europäischen Strafrechtszusammenarbeit schlecht gelogen sind. Jeder, der in die Mühlen europäischer Strafverfolgung gerät, ist im ersuchten Staat praktisch rechtsschutzlos.“ Dies habe sich bereits im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange und dessen schwedischem Haftbefehl gezeigt, nun zeige es sich erneut.

Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft betonte dagegen, man halte sich auch in diesem Fall an Recht und Gesetz. Ein Sprecher von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuletzt betont, es gehe um unabhängige richterliche Entscheidungen. Zudem sei Österreich eine funktionierende Demokratie, kein Unrechtsstaat.

Auch Ermittlungen gegen Strache laufen weiter

Trifft Julian H. dort ein, muss ein Gericht über einen Haftbefehl für ihn entscheiden. Wie es dann weitergeht, dazu wollte die Wiener Staatsanwaltschaft nichts sagen. Das Ermittlungsverfahren sei nicht öffentlich, sagte eine Sprecherin. Allein für die Drogenvorwürfe drohen H. jedoch mehrere Jahre Haft.

Auch gegen Strache wird noch ermittelt. Nachgegangen wird dem Verdacht illegaler Parteispenden. Ermittlungen laufen zudem gegen einen Wiener Anwalt, der mit Julian H. die Idee zu dem Ibiza-Video hatte. Beide wollten laut H. Strache der Korruption überführen, nachdem ihnen dessen früherer Bodyguard Hinweise dazu gegeben hatte.

Julian H. hatte in Deutschland zuletzt noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und einen Asylantrag gestellt. Über beides wird nun aber erst nach der Auslieferung entschieden. Julian H. sagte der taz, er erwarte eine lange Untersuchungshaft in Österreich und kein faires Verfahren. „Ehrlich gesagt, rechne ich inzwischen mit dem Schlimmsten. Die Frage ist nur, wie schlimm das Schlimmste wird.“

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3 Kommentare

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  • jeder liebt den Verrat - niemand liebt den Verräter....

  • "Die Drogenvorwürfe kämen von zwei früheren Mitarbeitern und seien „völlig widersprüchlich“. Auch würden sie von den vermeintlichen Empfängern bestritten. Der Erpressungsvorwurf sei „noch absurder“."

    Na dann kann er einen Verfahren ja gelassen entgegensehen. Ist er am selben Tag wieder frei.

  • „Ermittlungen laufen zudem gegen einen Wiener Anwalt, der mit Julian H. die Idee zu dem Ibiza-Video hatte“



    Vermutlich war dieser Anwalt nicht ausreichend bewandert in der Materie, sonst hätte er Herrn H. vor und während der Planung der Aktion besser beraten. Sodass diese erfolgreich, aber andererseits juristisch unangreifbar gewesen wäre.



    Jetzt ist’s zu spät. Der gegenwärtige Anwalt Eisenberg kann nur noch versuchen, das “Schlimmste“ zu verhindern.



    Wie planen eigentlich Greenpeace und andere Umweltverbände ihre Aktionen? Ich habe noch nichts von langwierigen Nachspielen juristischer Art gehört!