Sicherheitspaket der Ampelparteien: Verschärfungen geplant

Die Ampelkoalition hat beim Sicherheitsgesetz nachgebessert. Ende der Woche sollen die Gesetze beschlossen werden.

Ein Raster liegt über dem digitalen Bild eines Menschen.

Soll Polizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlaubt werden: Die biometrische Gesichtserkennung Foto: dpa

Freiburg taz | Die Koalition hat sich auf letzte Änderungen beim Sicherheitspaket geeinigt, das in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Nachbesserungen gab es insbesondere beim biometrischen Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet.

Das Sicherheitspaket war von den Ampelparteien Ende August unmittelbar nach dem islamistischen Messerattentat von Solingen vereinbart worden, bei dem drei Menschen starben. Es sieht Verschärfungen in Sicherheitsgesetzen und im Migrationsrecht vor. Bei einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss zeigten Sachverständige Ende September viele Kritikpunkte auf, weshalb die Verabschiedung der beiden Gesetze zunächst verschoben wurde.

Die größten Änderungen gibt es nun bei der biometrischen Gesichtserkennung anhand von Fotos aus dem Internet. Diese soll sowohl der Polizei als auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlaubt werden. Die Polizei soll diese Form der Fotofahndung aber nur noch bei besonders schweren Straftaten und zur Ermittlung von Tatverdächtigen anwenden dürfen.

Wie soll die Gesichtserkennung realisiert werden?

Da das Innenministerium bisher nicht sagen konnte, wie die Gesichts­erkennung mithilfe von Internetfotos überhaupt realisiert werden soll, haben die Koalitionäre eine wichtige neue Bedingung eingeführt: Die Befugnis kann erst genutzt werden, wenn die Bundesregierung eine Verordnung erlassen hat, in der sie „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ regelt. Zuvor muss die Bundes­datenschutzbeauftragte gehört werden. Zudem soll die Befugnis nach drei Jahren unabhängig evaluiert werden.

Im Migrationsrecht gab es keine wesentlichen Änderungen, nur Klarstellungen. Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen, obwohl nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten, sobald eine Aufnahmezusage des zuständigen Staates vorliegt. Stattdessen sollen sie nur noch zwei Wochen lang eingeschränkte „Überbrückungsleistungen“ („Bett, Brot und Seife“) erhalten. Hier soll klargestellt werden, dass die Ausreise in den zuständigen EU-Staat „rechtlich und tatsächlich“ möglich ist. Dabei soll die Einschätzung des Bamf maßgeblich sein.

Anerkannte Flüchtlinge, die in den Staat zurückreisen, in dem ihnen Gefahr droht, sollen ihren Schutzstatus dadurch weiter in der Regel verlieren. Hier wird aber klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn die Heimreise „sittlich zwingend geboten ist“, etwa zur Beerdigung der Eltern. Die deutschen Behörden müssen vorab informiert werden.

Ausnahmen sollen deutlicher werden

Die Regelungen zu Messerverboten in Bussen, Bahnen und Messerverbotszonen wurden neu formuliert. Es soll nun deutlicher werden, welche Ausnahmen gelten, etwa in Restaurants.

Die Änderungsanträge sollen am Dienstag in den Fraktionen und am Mittwoch im Innenausschuss beraten werden. Am Donnerstag oder Freitag sollen die beiden Gesetzentwürfe im Plenum beschlossen werden. So könnte der Bundesrat am Freitag auch gleich zustimmen.

GEAS-Anpassung geplant

Unterdessen hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zwei Gesetzentwürfe zur Anpassung des deutschen Asylrechts an das kommende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) vorgelegt. Das GEAS soll ab Mitte 2026 gelten, ebenso die deutschen GEAS-Anpassungsgesetze.

Das GEAS besteht aus elf EU-Verordnungen, gilt also unmittelbar und muss in den EU-Staaten nicht mehr durch nationales Recht umgesetzt werden. Das GEAS sieht vor, dass weiterhin jeder Asylantrag individuell geprüft wird. Bei Mi­gran­t:in­nen aus Ländern mit niedriger Schutzquote (unter 20 Prozent) sollen die Asylverfahren aber in Einrichtungen an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Im Rahmen eines Solidaritätsmechanismus können Flüchtlinge aus überlasteten EU-Staaten in andere EU-Staaten umverteilt werden, die zur Übernahme bereit sind.

Die beiden deutschen GEAS-Anpassungsgesetze sollen nun nur noch Details regeln, die die EU-Verordnungen offen gelassen haben. So soll das BAMF-Verfahren für Flüchtlinge, die direkt aus einem Nicht-EU-Staat an einem deutschen Flughafen ankommen, binnen acht Wochen abgeschlossen sein. Die Verwaltungsgerichte sollen binnen zwei Wochen über Eilanträge der Mi­gran­t:in­nen entscheiden. Wenn Asyl abgelehnt wird, soll in einem „Rückkehrgrenzverfahren“ binnen zwölf Wochen die Abschiebung in den Herkunftsstaat organisiert werden.

Bei Asylantragsteller:innen, die im Rahmen des Solidaritätsmechanismus übernommen werden, ist in jedem Einzelfall vorher ein „Sicherheitsinterview“ durchzuführen. So will Faeser sicherstellen, dass auf diesem Wege keine gefährlichen Personen nach Deutschland kommen.

Das Innenministerium hat die Referentenentwürfe an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt.

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