Sexuelle Gewalt an Kindern: Härtere Strafen gefordert
Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und sein CDU-Landesverband Niedersachsen wollen härtere Strafen für sexuelle Gewalt an Kindern.
Hintergrund ist der Prozess um den jahrelangen und massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in Nordrhein-Westfalen. Zwei mutmaßliche Täter stehen derzeit in Detmold vor Gericht. Ein dritter Täter, ein Mann aus Stade in Niedersachsen, wurde vor einer Woche wegen Anstiftung und Beihilfe zum Missbrauch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 49-Jährige hat mehrere Male sexuelle Gewalttaten auf dem Campingplatz live im Internet verfolgt und mehr als 30.000 Dateien mit kinderpornografischem Material besessen. Das milde Urteil stieß bei Prozessbeobachter*innen und Kinderschutzorganisationen, aber auch bei vielen Menschen auf der Straße auf Kritik. Nicht selten hieß es, der Täter verlasse den Gerichtssaal „als freier Mann“.
„Wer kinderpornografisches Material nutzt, muss als Straftäter gesehen werden, der keine Nebenrolle spielt“, sagt Althusmann. Ein Antrag, der auf dem CDU-Landesparteitag am 31. August in Celle laut Pressesprecher Ralph Makolla „einen großen Raum einnehmen“ soll, fordert daher eine entsprechende Verschärfung des Strafgesetzbuches. Es könne nicht richtig sein, so Althusmann, dass „der Besitz von Kinderpornografie nahezu als so etwas wie ein Kavaliersdelikt angesehen“ werde. Ein mögliches Strafmaß ist nicht genannt, darüber soll der Landesparteitag laut Makolla erst beraten.
Das trifft den Nerv der Innenminister der 16 Bundesländer. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, sexuelle Gewalt an Kindern sowie das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie künftig als „Verbrechen“ anzusehen. Damit würde sich die Mindeststrafe von derzeit drei bis sechs Monaten auf ein Jahr erhöhen. Das hatte die Innenministerkonferenz im Juni beschlossen.
Die CDU Niedersachsen fordert im „Lügde-Antrag“ für den Landesparteitag zudem eine bundesweite Vernetzung von Jugendämtern, Mediziner*innen und Strafverfolgungsbehörden. Das Jugendamt im niedersächsischen Hameln-Pyrmont hatte dem Hauptangeklagten, der in Lügde in einem Campingwagen lebte, 2016 ein Pflegekind zugesprochen, obwohl alle Umstände dagegen sprachen und auch das Jugendamt in Lippe in Nordrhein-Westfalen das Kindeswohl in Gefahr sah.
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