Sexualisierte Gewalt an betäubten Frauen: Bundesregierung weiß wenig über „chemische Unterwerfung“
Der Fall Pelicot machte das Phänomen der „chemischen Unterwerfung“ bekannt. Eine Kleine Anfrage zeigt: Die Strafverfolgungsbehörden haben dazu kaum Zahlen.
Mit dem Fall der Französin Gisèle Pelicot wurde der Begriff der „chemischen Unterwerfung“ erstmals in Deutschland bekannt. Nun hält er auch ins politische Berlin Einzug: Die Abgeordnete Kathrin Gebel von der Linken hat einen umfassenden Fragenkatalog zum Phänomen der „chemischen Unterwerfung“ – dem gezielten Betäuben und Vergewaltigen von Frauen – an die Bundesregierung geschickt. Aus der Antwort, die der taz vorab vorliegt, wird jetzt klar: Die Bundesregierung weiß kaum etwas über diese Art der Verbrechen.
Demnach liegen keine Statistiken dazu vor, wie häufig K.-o.-Tropfen oder andere Substanzen zum Betäuben von Personen bei einer Straftat eingesetzt werden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst „Sexualisierte Straftaten an sedierten Personen“ nicht – und damit auch nicht die Zahl der Täter, Opfer oder das Ausmaß von Chatgruppen, in denen sich Männer über ihre Verbrechen austauschen. Da für die Strafverfolgung in diesen Fällen die Landeskriminalämter zuständig sind, liegen beim Bundeskriminalamt (BKA) keine Statistiken vor. Dabei hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bereits vergangenes Jahr eine Zentralstelle beim BKA zur Erfassung solcher Taten gefordert.
Die Bundesregierung scheint jedoch derzeit keinen Änderungsbedarf zu erkennen. In ihrer Antwort verweist sie auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder, das BKA sei „in seiner Zentralstellenfunktion tätig“. Das ist aus Sicht des BDK zwar nachvollziehbar. „Entscheidend ist aber nicht allein, ob eine solche Funktion formal besteht, sondern ob sie im konkreten Phänomenbereich ausreichend sichtbar, wirksam und ressourciell hinterlegt ist“, sagte Marina Hackenbroch, stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK auf Nachfrage gegenüber der taz.
Für sie reiche es nicht aus, diese Taten als isolierte Einzelfälle zu betrachten, da sich die Täter häufig länderübergreifend vernetzen würden, um ihr Wissen, ihr Bild- und Videomaterial international auszutauschen. „Gerade bei digital vernetzten Täterstrukturen, der Verbreitung von Tatvideos und möglichen länderübergreifenden Bezügen braucht es klare Meldewege, schnelle Bewertung, konsequente Informationssteuerung und eine belastbare Koordinierung zwischen Bund, Ländern und internationalen Partnern.“
Taten in Telegram-Gruppe dokumentiert
Kathrin Gebel, Bundestagsabgeordnete der Linken
Weil die meisten dieser Chatgruppen nicht öffentlich sind, ist es für Ermittler schwierig, diese zu finden. Zuletzt hatte eine taz-Recherche eine Gruppe von acht Männern aufgedeckt, die in mehreren deutschen Städten Frauen betäubt und vergewaltigt haben und ihre Taten in einer Telegram-Gruppe dokumentierten.
Plattformbetreiber wie Telegram sind nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, gegen illegale Inhalte vorzugehen, sobald sie bekannt werden. Schon lange gibt es aber die Kritik, dass die Betreiber zu wenig dafür tun, diese Gruppen aufzuspüren. Da der DSA europaweit gilt, kann Deutschland ihn nicht im Alleingang verschärfen. Demnach plane die Bundesregierung auch nicht, Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, um Chatgruppen zu erkennen, heißt es nun in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Sie wolle sich aber dafür einsetzen, dass die Pflichten der Onlineanbieter konsequent durchgesetzt werde.
Wo die Bundesregierung aber durchaus einen Hebel hat, ist bei der Strafverfolgung dieser Taten. So sind derzeit verschiedene Gesetzesverschärfungen im Gespräch. Zum einen hat das Bundeskabinett im Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen in Zukunft schärfer zu ahnden. Solche Substanzen, die Opfer willen- und widerstandslos werden lassen, sollen künftig als „gefährliche Werkzeuge“ gelten und damit als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffes erfasst werden.
Zum anderen hatten die Justizminister:innen der Länder im November einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Vergewaltigungsvideos allgemein unter Strafe gestellt werden sollte. Ausgegangen war die Initiative von der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). In dem derzeitigen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gegen digitale Gewalt ist das Herstellen und Verbreiten von Vergewaltigungsvideos geplant. Eine Strafbarkeit des reinen Besitzes – außer in Bezug auf kinder- und jugendpornographische Inhalte – sei nicht vorgesehen, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Montagabend der taz.
Linke kritisiert Untätigkeit
Der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel geht das nicht weit genug. „Härtere Strafen helfen wenig, wenn Täterstrukturen nicht erkannt, Plattformen nicht wirksam adressiert, Betroffene nicht spezifisch unterstützt werden und Fälle statistisch unsichtbar bleiben“, sagt sie. „Die Bundesregierung weiß zu wenig, zählt zu wenig und tut zu wenig.“ Gebel fordert für organisierte sexualisierte Gewalt wie diese eine bundesweite Erfassung dieser Straftaten und spezialisierte Ermittlungsstrukturen und konkrete Hilfe für Betroffene.
Auf Gebels Frage hin, ob die Bundesregierung die staatlichen Hilfsangebote für Betroffene dieser Taten für ausreichend halte, verweist die Bundesregierung unter anderem auf das Gewalthilfegesetz. Das 2025 in Kraft getretene Gesetz sichert gewaltbetroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu. Wegen ungeklärter Finanzierungsfragen steht dessen Umsetzung aber erheblich in der Kritik. Länder und Kommunen, die für den Ausbau des Hilfesystems verantwortlich sind, sehen die zugesagten 2,6 Milliarden Euro des Bundes als unzureichend an. Derzeit fehlen in Deutschland rund 12.000 Frauenhausplätze.
Hinweis der Redaktion: Der Bericht wurde am 9. Juni 2026 um die Antwort des Bundesjustizministeriums ergänzt.
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