Sex-Bilder mit KI: Justizministerin will härtere Strafen für Deepfakes
Ministerin Hubig plant, sexualisierte KI-Bilder realer Personen unter Strafe zu stellen. Eine Reaktion auf die Bikini-Fakes auf X sei das aber nicht.
Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Bilder realer Personen, die mithilfe künstlicher Intelligenz entstehen, soll künftig ausdrücklich strafbar sein. Das kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung an. „Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen“, sagte Hubig. „Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren.“
Die Ministerin zeigte sich bestürzt über den sogenannten „Bikini jetzt“-Trend. Es sei erschreckend, wenn etwa die KI Grok auf der Plattform X massenhaft anzügliche Bilder von Frauen generiere – etwa, indem sie ihnen ohne Zustimmung aufreizende Bikinis anziehe. Dabei würden Persönlichkeitsrechte systematisch verletzt.
Ihr Plan für eine Strafnorm gegen sogenannte Deepfakes sei allerdings keine Reaktion auf die Bikini-Fakes von Grok, heißt es im Ministerium. Es handle sich nicht um eine „Lex Grok“. Den Plan dazu habe die Ministerin vielmehr schon 2025 gefasst.
In der vergangenen Wahlperiode hatte das Justizministerium unter Marco Buschmann (FDP) eine Deepfake-Strafnorm noch abgelehnt. Solche Fälschungen seien bereits durch das Kunsturhebergesetz strafbar, da sie das Recht am eigenen Bild verletzten. Allerdings ist die Strafdrohung hier mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eher gering.
Auch Strafen wegen Catcalling und Voyeurismus
Deshalb forderten die Bundesländer wiederholt eine spezielle Strafnorm gegen Deepfakes. Auf Initiative Bayerns legte der Bundesrat im vergangenen Sommer einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht vor, im Strafgesetzbuch einen neuen Paragrafen 201b einzuführen, der die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ unter Strafe stellt. Geplant sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
Nun will Bundesjustizministerin Hubig selbst handeln. Anders als ihr Vorgänger Buschmann scheut sie neue Strafnormen nicht. Bereits zuvor hatte sie Paragrafen gegen verbale sexuelle Belästigung („Catcalling“) und voyeuristische Aufnahmen angekündigt.
Im ersten Quartal dieses Jahres will Hubig den Entwurf für ein „digitales Gewaltschutzgesetz“ vorlegen. Dieses soll Strafnormen gegen Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen enthalten – nicht jedoch Regelungen zum Catcalling, da dieses nicht digital erfolgt.
Das Gesetz soll auch zivilrechtliche Maßnahmen umfassen, die Betroffenen helfen, sich gegen die Verbreitung sexualisierter oder herabwürdigender Darstellungen zu wehren. So sollen sie Auskunftsansprüche gegen Internetprovider erhalten, um die Identität anonymer Täter leichter zu ermitteln. Zudem sollen sie die Sperrung von Täter-Accounts beantragen können, auch bei anonymen Nutzern.
Einen Diskussionsentwurf zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet hatte bereits Minister Buschmann im Dezember 2024 vorgelegt. Dieser beschränkte sich jedoch auf das Zivilrecht und enthielt keine neuen Strafnormen. Nach der Bundestagswahl blieb der Entwurf in den Schubladen. Nun kann Hubig auf Buschmanns Vorarbeit aufbauen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert