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Sexuelle Belästigung in Deutschland„Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand“

Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland geringer als im Rest Europas. Das zeigt ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle.

afp | In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es darin.

„In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es in dem Gutachten. Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, hieß es weiter.

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“

Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.

Besserer Schutz auf dem Wohnungsmarkt und beim Sport

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen.“ Das zeige das Gutachten deutlich. „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Die Bundesregierung habe eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, erklärte Ataman. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören, auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“

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8 Kommentare

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  • Christoph Strebel

    Sind es immer Männer, die sich an Frauen vergreifen? Oder kommt es auch mal in der anderen Richtung vor?



    In Deutschland gibt es ein sehr liberales Recht über die Bekleidung. Es darf nicht zum Nachteil einer Frau vermutet werden, dass ihre Stoff- Spar-



    Bekleidung eine sexuelle Belästigung sein könnte.

  • Hank999

    Das selbst erhaltende System Ferda Ataman. Wenn man vermeintlich an fehlender Aufmerksamkeit leidet, macht man eine Studie :)

    • Perkele

      @Hank999:

      Was soll diese schräge Unterstellung?

      • Hank999

        @Perkele:

        Ist so …. :)

  • Hitchhiker

    "Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es darin."

    Das war mir neu. Ich dachte sexuelle Belästigung ist allgemein nicht erlaubt. Dann muss Mann und Frau sich ja nur am Arbeitsplatz zurückhalten.

    Sollte das nicht zutreffen, dann hätte man auch den Planeten schonen können,in dem man einen Nullartikel nicht publiziert.

    Und , obwohl schon oft ungehört angemerkt,warum nicht einfach Mal die Studien verlinken?

    • O. Falada

      @Hitchhiker:

      Ganz leicht zu finden, Hitchhiker: www.antidiskrimini...ung.html?nn=305458 (Direktlink: www.antidiskrimini...blicationFile&v=3).

      • Hitchhiker

        @O. Falada:

        Danke dafür "Warum der Schutz vor



        sexueller Belästigung im AGG



        verbessert werden muss".

        Ob es jetzt für mich leicht oder schwer gewesen wäre kann ich nicht beurteilen. Ich habe schon häufig Studien gesucht oder originalinterviews und das war teils recht aufwendig bis aussichtslos.

        Weshalb es nett wäre die originalquellen zu verlinken, wenn man schon weiß, dass man einen Artikel schreibt und daraus zitiert.

    • Sam Spade

      @Hitchhiker:

      Bei sexueller Belästigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Bedeutet einer Strafverfolgung muss eine entsprechende Anzeige vorliegen. Ermittlungen von Amts wegen sind in diesem Bereich die Ausnahme.

      Strafrechtlich geregelt wird die sexuelle Belästigung im 2016 eingeführten Paragraphen 184i StGB. Per Definition in Abs 1 des Paragraphen ist die Anwendung auf körperliche Handlungsweisen begrenzt, bedeutet also verbale oder schriftliche Formen und andere Arten der sexuellen Belästigung werden davon nicht erfasst, sie sind eigenständige Straftatbestände z. B. § 185 Beleidigung oder Stalking (§ 238 StGB). Die sexuelle Belästigung kann daher weit mehr Straftatbestände umfassen, als sie in § 184i StGB definiert sind.

      Eine andere Definition gilt für das Arbeitsverhältnis. Hier wird sexuelle Belästigung nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 4 definiert. Es umfasst dabei eine Reihe von Handlungsweisen, wie Hinterherpfeifen, obszöne Blicke oder anzügliche Bemerkungen.

      Nicht jedes Gesetz in Deutschland definiert den Sachverhalt gleich, daher der Unterschied zu Ländern in denen sexuelle Belästigung grundsätzlich unter Strafe steht.