Senat beschließt schärfere Corona-Regeln: Weniger feiern, schneller impfen

Die Regierende Giffey (SPD) verkündet Ansammlungsverbote an 53 Orten zu Silvester. Sport- und Kultur-Events dürfen weiterhin stattfinden.

Die Regierende Giffey (SPD) bei einer Impfaktion im Roten Rathaus Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

BERLIN taz | Berlin verschärft zum 28. Dezember die geltenden Corona-Regeln und setzt damit die Beschlüsse aus der Bund-Länder-Runde von Dienstag um. Das hat der rot-grün-rote Senat am Donnerstagvormittag auf einer Sondersitzung beschlossen. Die wichtigsten Punkte in der geänderten Verordnung: Künftig gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Private Feiern und auch größere Kultur- und Sportveranstaltungen können aber – wenn auch in kleinerem Rahmen als bisher – weiterhin mit einer Ausnahmegenehmigung stattfinden.

In der Silvesternacht gilt außerdem ein „Ansammlungsverbot“ an insgesamt 53 Orten in der Stadt: Klassische Silvester-Hotspots wie der Teufelsberg im Grunewald sind dabei, der Hermannplatz, der Breitscheidplatz, und das Brandenburger Tor. Die große Silvesterfeier dort soll aber stattfinden.

In den 53 „roten Zonen“ gilt auch ein generelles Feuerwerksverbot. Drei weitere Böllerverbotszonen gibt es – wie schon bekannt – auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße in Schöneberg sowie vor der Justizvollzugsanstalt in Moabit.

„Wir wollen maßvoll, verhältnismäßig aber zugleich wirksam vorgehen“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach der Senatssitzung im Großen Wappensaal des Roten Rathauses. Deshalb habe man sich auch dagegen entschieden, Kultur- und Sportveranstaltungen wie Bundesligaspiele ganz zu untersagen. Vieles von dem, was in der Runde der MinisterpräsidentInnen beschlossen worden sei, sei in Berlin ohnehin schon seit Wochen „gelebte Praxis“.

Konkret dürfen nun ab dem 28. Dezember nur noch maximal 10 Personen zu privaten Feiern zusammenkommen. Ist jemand der Anwesenden nicht geimpft oder genesen, gilt: Nur ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Bei Veranstaltungen im Freien bleiben die Obergrenzen, wie sie sind: 1.000 Menschen sind maximal erlaubt, in Innenräumen nicht mehr als 200. Die 2G-Regel gilt.

Ausnahmen für Großveranstaltungen

Auch für Großveranstaltungen will man trotz der nahenden Omikronwelle, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge schon um den Jahreswechsel droht, an Ausnahmegenehmigungen festhalten, senkt aber die erlaubten Obergrenzen ab. In Innenräumen sind nur noch 2.000 Menschen erlaubt (aktuell: 2.500), im Freien maximal 3.000 (momentan noch 5.000). Fußballspiele können also weiterhin mit (weniger) ZuschauerInnen stattfinden. Und: Es gilt fortan 2Gplus – auch Geimpfte oder Genesene brauchen einen negativen Testnachweis.

„Sehr ausführlich“ habe man im Senat auch über das Impfen diskutiert, sagte Giffey. Zuvor hatte sie sich bereits am Donnerstagmorgen, wie auch ihre Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Man werde auch zwischen den Jahren „alle Anstrengungen unternehmen“, das Impftempo weiter hochzuhalten, sagte Giffey. „Alle Berlinerinnen und Berliner sollen ein leicht zugängliches und verlässliches Impfangebot bekommen.“

In Berlin seien bereits ein Drittel der Menschen geboostert, das sei im bundesweiten Vergleich Rank 4. Zudem seien von zum Beispiel 50.000 Impfungen am Mittwoch 10.000 Erstimpfungen gewesen, sagte Giffey. Die „Nachfrage“ sei sehr gut.

Impfen an Schulen geht weiter

Einen Rüffel kassierte die inzwischen ehemalige Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Nachdem das noch von Kalayci organisierte Impfen für Kinder an den Schulen in der vergangenen Woche weitgehend im unkoordinierten Chaos endete und viele Impfdosen verfielen, kündigte Giffey an, man wolle das Impfen an den Schulen fortsetzen, aber „die Organisation muss sicherlich verbessert werden“. Keinesfalls dürften erneut Impfdosen entsorgt werden.

Giffey appellierte zudem an die Arztpraxen, das Impfen auch zwischen den Jahren weiter voranzutreiben. Gesundheitsminister Lauterbach hatte bereits einen Feiertagszuschlag für impfende Ärzte versprochen. Auch in den Impfzentren gebe es nur an Heiligabend, am ersten Weihnachtstag, zu Silvester und am Neujahrstag „kurze Impfpausen“, sagte Giffey.

Berlin hat laut Giffey Notfallpläne für 30 Prozent Personalausfall in der kritischen Infrastruktur in der Schublade

Die neue Verordnung gilt nun bis zum 22. Januar. Bereits am 7. Januar kommt die Bund-Länder-Runde aber erneut zusammen, um über die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen zu beraten. Die Verschärfungen über die Feiertage seien „ein Zwischenschritt“, sagte Giffey. Sie kündigte auch an, dass man die Lage zwischen Weihnachten und Neujahr „sehr genau“ beobachten werde – sollten sich die Fallzahlen dramatisch entwickeln, könne der Senat „jederzeit zu einer Krisensitzung zusammenkommen“.

Sollte die hoch ansteckende Omikron-Variante tatsächlich dafür sorgen, dass viele Menschen krank werden, habe der Krisenstab der Innenverwaltung bereits Notfallpläne für 30 Prozent Personalausfall in der kritischen Infrastruktur in der Schublade. „Sollte es darüber gehen“, sagte Giffey, „werden wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.