Seenotretter der Iuventa vor Gericht: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
In Sizilien endet nach dreistündiger Verhandlung das Vorverfahren gegen 21 Seenotretter*innen. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, bleibt unklar.
Das Verfahren dreht sich um zwei Rettungseinsätze: im September 2016 in libyschen Hoheitsgewässern und im Juni 2017 in internationalen Gewässern. Dabei wurden insgesamt 404 Schiffbrüchige zunächst an Bord des Schiffs „Iuventa“ der deutschen NGO Jugend Rettet genommen. Später wurden sie mit zwei Schiffen der NGOs Ärzte ohne Grenzen und Save The Children nach Italien gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hat dies als Schlepperei ausgelegt. Sie wirft den Beschuldigten vor, „in krimineller Absicht (…) Ausländer zum Zweck der illegalen Einreise transportiert zu haben“. Neben den Haftstrafen drohen den Angeklagten bis zu 15.000 Euro Geldbuße pro nach Italien gebrachter Person.
Der Anwalt Nicola Canestrini versuchte am Samstag unter anderem durchzusetzen, dass den Beschuldigten die wichtigsten Prozessdokumente übersetzt zur Verfügung gestellt werden. Zudem habe es Unregelmäßigkeiten bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben. Schließlich zog er in Zweifel, ob die Rechtsgrundlage für das Verfahren verfassungsgemäß ist. Letztlich, so Canestrini nach der Verhandlung, gehe es aber „nicht darum, was hier im Gericht läuft, sondern um das, was bis heute weiter auf See geschieht. Deshalb ist es so wichtig, dass die Öffentlichkeit zuschaut.“
„Wir brauchen eine öffentliche Debatte
Doch die musste am Samstag draußen bleiben. Beobachter*innen und Medien waren nicht zugelassen. Das Europäische Zentrum für Bürger- und Menschenrechte ECCHR aus Berlin und andere NGOs, die Beobachter*innen nach Trapani geschickt hatten, hatten bis zuletzt vergeblich versucht, eine Zugangsberechtigung zu erhalten.
Canestrini beantragte, die nächsten Verhandlungstermine für Beobachter*innen zu öffnen. „Ich habe schon in Ägypten, Nordirland und der Türkei Prozesse geführt. Nirgendwo war die Öffentlichkeit ausgeschlossen“, sagte Cannestrini. Ein öffentliches Verfahren sei ein „Kernwert der Demokratie und des Rechtsstaats“. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings, auch den Rest der Vorverfahrens geschlossen zu führen. Der Richter kündigte an, dies bis zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli zu prüfen.
Der Prozess in Trapani sei für die „gesamte Zivilgesellschaft von größter Bedeutung“, sagte Annina Mullis von den Demokratischen Jurist*innen der Schweiz, die nach Trapani gereist war, aber vor der Tür warten musste. „Deshalb darf er nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Wir brauchen eine öffentliche Debatte und hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Position überdenkt.“ Die Juristin Allison West vom ECCHR sagte: „Italien versucht, zivile Seenotrettung und Beihilfe zum Menschenschmuggel gleichzusetzen. Damit werden Gesetze zum Schutz von Menschen auf der Flucht als Waffe gegen jene eingesetzt, die sich mit ihnen solidarisieren“.
Viele jener, die aus Libyen über das Mittelmeer fliehen, versuchten Verbrechen zu entkommen, die nach Erkenntnissen des ECCHR Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. 2019 hatte das ECCHR eine Beschwerde bei der UN-Sonderberichterstatterin für die Situation von Menschenrechtsverteidigern eingereicht. Diese forderte daraufhin, die Ermittlungen einzustellen. Trotzdem beschloss der Staatsanwalt, 2022 Anklage zu erheben.
Antwort auf das Verfahren: Weitermachen
Bei der Kundgebung in Trapani am Samstag wurden Sprecher*innen von einigen der insgesamt 17 weiteren Solidaritätsaktionen in anderen europäischen und nordafrikanischen Städten zugeschaltet. „Wir dürfen eins nicht vergessen: Am härtesten trifft die Repression die Flüchtenden selbst“, sagte eine Rednerin. Sie spielte auf eine ganze Reihe von Verfahren in diesen Wochen an, in denen die Justiz in Griechenland und Italien Geflüchtete wegen Schlepperei angeklagt hat, weil sie Boote gesteuert haben sollen.
Nur ein kleiner Teil der Angeklagten war indes am Samstag in Trapani erschienen – nämlich jene 4 deutschen Seenotretter*innen, die auf der Iuventa im Einsatz waren. Die übrigen 17, Crewmitglieder auf Schiffen der NGOs Ärzte ohne Grenzen und Save The Children, waren nicht gekommen. Die beiden NGOs wollen dem Vernehmen nach erst abwarten, ob es überhaupt zu einem Hauptverfahren kommt. Das kann noch Jahre dauern.
In Sichtweite der Kundgebung lag die mittlerweile völlig verrostete Iuventa – das Schiff, mit dem die fraglichen Rettungen durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte es im August 2017 auf Lampedusa beschlagnahmt und erst im vergangenen Herbst wieder freigegeben. Ebenfalls im Hafen von Trapani war am Samstag das Rettungsschiff Sea Watch 4. Das war erst in der vergangenen Woche mit 140 Geretteten nach Sizilien gekommen und schließlich in den Hafen von Trapani gefahren – auch als Solidaritätsgeste. Die Besatzung für den anstehenden nächsten Einsatz ist seit dem vergangenen Sonntag auf dem Schiff in Quarantäne.
Unter ihnen ist auch der aus Hamburg stammende Dariush Beigui. Er ist einer der Angeklagten in dem Iuventa-Verfahren. Doch er ging am Samstag nicht in den Gerichtssaal, weil er als Teil der nächsten Sea Watch Crew in Quarantäne blieb. „Unsere Antwort auf die Repression kann nur sein, weiterzumachen“, sagte Beigui am Samstag in Trapani. „Deswegen gehe ich jetzt wieder auf das Schiff.“
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