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Schwarz-Rot will auf die Tube drückenInfrastruktur in Zukunft ohne Naturschutz

Um schneller Straßen, Brücken und Schienen zu bauen, will die Bundesregierung die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden beschneiden. Die sind besorgt.

Ob hier bald schnell saniert wird? Marode Fahrradbrücke am Essener Baldeneysee Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch

Einen deutlichen Einschnitt beim Umweltschutz sehen Umweltverbände wie BUND, Nabu und Verwaltungsjuristen in zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden sollen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz will die schwarz-rote Koalition die marode Infrastruktur des Landes ertüchtigen und erweitern.

Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes schlägt auf 230 Seiten Änderungen in insgesamt 18 Gesetzen und Verordnungen vor, vom Bundesschienenwegeausbaugesetz über das Wasserhaushalts- und Luftverkehrsgesetz bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel sei es, „Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich zu steigern“, heißt es in dem Entwurf.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hingegen regelt, wie Umweltverbände behördliche Entscheidungen mit Umweltbezug gerichtlich überprüfen lassen können. Die Bundesregierung will nun das Klagerecht für Umweltverbände straffen und an internationale Vorgaben anpassen. Während das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss weiter beraten wird, hat im Fall des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Verkehrsausschuss die Federführung.

Dies besorgt die Umweltverbände, deren Ver­tre­te­r:in­nen nicht den Eindruck haben, im Verkehrsausschuss mit ihren Argumenten vorzudringen. Der Umweltausschuss sei aber beteiligt und werde mitberaten, sagt Jakob Blankenburg, Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Wichtig sei beispielsweise, dass zeitgleich das Naturflächenbedarfsgesetz beraten werde, das bald vom Umweltministerium vorgelegt werde. Es solle dafür sorgen, dass ausreichend Flächen für den Naturschutz zur Verfügung stünden.

Schwächung von Verbandsklagen

Die Bundesregierung wolle die „vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes“ in der Praxisanwendung vereinfachen, heißt es in dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Dazu soll es möglich sein, Ausgleichsmaßnahmen auch als Ersatzgeldzahlung zu leisten. „Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten und damit Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen“, sagt Thomas Gebhart, Obmann der CDU im Umweltausschuss. Insbesondere durch Verfahrensvereinfachungen, klarere Zuständigkeiten und eine stärkere Digitalisierung könnten sie zu einer spürbaren Beschleunigung beitragen, so Gebhart.

Laut der Verwaltungsrechtlerin Sabine Schlacke vom Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald würde der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form allerdings keine bloße Beschleunigung der Verfahren bewirken, sondern Schutzstandards im Natur- und Umweltschutz absenken. Vor allem, dass Infrastrukturprojekte künftig von übergeordnetem öffentlichem Interesse seien, verschiebe das Gewicht in Abwägungsprozessen von Behörden und Gerichten zulasten des Umweltschutzes.

Wir brauchen klare Regelungen, und die bieten die neuen Gesetze nicht.

Henrike Lindemann, Green Legal Impact Germany

Henrike Lindemann vom Verein Green Legal Impact Germany stellt zudem den Nutzen des Gesetzentwurfs infrage: Zwar seien schnellere Planungen für Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen notwendig. „Dafür brauchen wir aber klare Regelungen, und die bieten die neuen Gesetze nicht“, sagt Lindemann – dafür aber eine deutliche Schlechterstellung der Umweltverbände im Vergleich zum Status quo.

So falle die aufschiebende Wirkung von Verbandsklagen weg. „Es darf also schon gebaut werden, während eine Klage noch läuft“, so Lindemann. Zudem wolle der Gesetzgeber Umweltverbände nur noch befristet als klageberechtigt zulassen, was zu einem großen bürokratischen Aufwand bei den Verbänden führen werde.

Nur wenige Verbandsklagen im Verfahren

Auch Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik des Umweltverbandes BUND, sieht den Gesetzentwurf weit weg von den Realitäten: „Wenn etwa beim Bau neuer Autobahnen oder Bundeswasserstraßen die Raumverträglichkeitsprüfung wegfällt, dann bekommen wir eine schlechtere Planung.“ In diesen Prüfungen könne etwa ermittelt werden, wo genau der beste Weg für eine Trasse sei. „Wenn Behörden wissen, dass ihre Entscheidungen im Zweifel von Umweltverbänden überprüft werden, führt das allein schon zu sorgfältigerer Planung“, so Graichen.

Ob die Beteiligung von Umweltverbänden überhaupt ursächlich für lange Planungsverfahren sind, konnten die beispielhaft befragten zuständigen Straßenbaubehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bis Redaktionsschluss nicht beantworten. Laut der auf Fachplanungsrecht spezialisierten Anwältin Franziska Heß liegt die Zahl von Verbandsklagen in Verfahren nur im einstelligen Bereich.

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