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Russisches Haus in BerlinMitarbeiter sollen das Land verlassen

Die Bundesregierung will das Russische Haus in der Friedrichstraße schließen. Doch wie realistisch ist das? Und was soll aus dem Haus werden?

Am Mittwochmorgen ist nicht viel los in der Friedrichstraße 176-179. Ein Fotograf hat sein Stativ aufgebaut, ein paar Schaulustige schlendern die gläserne Fassade entlang. Fast gespenstisch wirkt die Szenerie vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung am Tag davor eine weitreichende Entscheidung getroffen hat.

Als Reaktion auf den Fund mehrerer Sprengstoffdrohnen am Flughafen Leipzig/Halle soll das Russische Haus in der Friedrichstraße geschlossen werden. Auch das russische Generalkonsulat in Bonn soll schließen. Die Bundesregierung macht Russland für den hybriden Angriff verantwortlich und hat Russlands Botschafter einbestellt. Anfang August hatte das französische Innenministerium die Bundesregierung zudem gewarnt, das Russische Haus werde als Tarnung von russischen Geheimdiensten genutzt.

Das mit der Schließung könnte allerdings noch eine Weile dauern. Auf der Pressekonferenz am Dienstag hatte Außenminister Johann Wadephul (CDU) lediglich angekündigt: „Der Vertrag über das Russische Haus in Berlin wird gekündigt.“ Damit meint er das deutsch-russische Abkommen von 2011. Das regelt die „Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren“ – also des Russischen Hauses und der drei Goethe-Institute in Russland – und kann laut Spiegel frühestens am 7. Juni 2027 gekündigt werden.

Ein weiteres Abkommen aus dem Jahr 2013 betrifft die Immobilie. Das 1984 eröffnete Russische Haus selbst gehört mit seinen 29.000 Quadratmetern Nutzfläche der Russischen Föderation. Der Grund und Boden – ein ganzer Block zwischen Friedrichstraße, Jäger- und Taubenstraße, auf der das einst größte Auslandsinstitut der Sowjetunion stand – gehört der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Zeitraum von 99 Jahren ist in diesem weiteren Abkommen die Nutzung festgeschrieben. Demgegenüber steht allerdings geltendes EU-Recht. Denn der Betreiber des Russischen Hauses, die zum russischen Außenministerium gehörende Agentur Rossotrudnitschestwo, ist seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine mit EU-Sanktionen belegt. Unklar war bislang, ob eine Schließung auch mit Hinweis auf diese Sanktionen erfolgen könnte.

Nun aber hat sich die Russische Botschaft auf X zu Wort gemeldet. „Sämtliche Mitarbeiter des Generalkonsulats und des Russischen Hauses sowie ihre Familienangehörigen wurden aufgefordert, das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in kürzester Zeit zu verlassen“, heißt es in der Stellungnahme. Dabei blieb allerdings offen, ob das Auswärtige Amt die Mitarbeiter dazu aufgefordert hat oder die Russische Botschaft selbst.

Neue Vorschläge liegen bereits vor

Der SPD-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhaus-Wahl Steffen Krach hatte am Mittwoch die Ankündigung von Außenminister Wadephul begrüßt. „Das Kulturhaus zu schließen, ist überfällig, weil es seinen ursprünglichen Zweck schon lange nicht mehr erfüllt, sondern für Propaganda und mutmaßlich Spionage missbraucht wird“, sagte Krach der taz.

Krach, der bereits Anfang August die Enteignung des Russischen Hauses gefordert hatte, erwartet von der Bundesregierung, „dass dieser Schritt jetzt schnell umgesetzt wird, und am besten so, dass der Ort nicht einfach leer steht“. So könnte das Gebäude auch für einen anderen Zweck genutzt werden. „Ich bin ein Fan der Idee, es für die ukrainische Kultur zu nutzen, gerne auch in Verbindung mit anderen Ländern Mittel- und Osteuropas.“

Solange Russland Teile der Ukraine besetzt, sollte Berlin das Russische Hause besetzen

Werner Graf, Grüne

Auch der grüne Spitzenkandidat Werner Graf nennt die geplante Schließung des Russischen Hauses eine „gute Nachricht für Berlin als Stadt der Freiheit“. Die Bundesregierung und der Senat hätten sich lange genug auf der Nase herumtanzen lassen.

Der taz sagte Graf: „Solange Russland Teile der Ukraine besetzt, sollte Berlin das Russische Hause besetzen.“ Der Grüne plädiert für ein „Haus der Demokratie“, das mit Räumen für demokratische Initiativen zeigen könne, „wie eine offene Gesellschaft aussieht“.

Haus für Opfer russischer Aggression

Einen deutlich weitergehenden Vorschlag hat vor einiger Zeit der in Berlin aktive ukrainische Verein Vitsche unterbreitet. Auf einer Pressekonferenz zum 9. Mai vergangenen Jahres hatte der Verein für die Gründung eines „Dekolonialen Hauses“ plädiert. Es sollte all jenen einen Platz bieten, „die von der russische Aggression betroffen sind“. Neben der Ukraine waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Georgien, der Republik Moldau und Syrien dabei.

Die Aktivistinnen und Aktivisten von Vitsche machen bereits seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 gegen das Russische Haus mobil. Bei einer Demo im Juni vergangenen Jahres hatte Vitsche die Bundesregierung und den Senat aufgefordert, Schritte zur Schließung des Hauses einzuleiten. „Wir brauchen einen rechtlichen Präzedenzfall“, hieß es damals in einer Erklärung.

„Die Durchsetzung von Sanktionen umfasst das Verbot der Einnahmenerzielung und der kommerziellen Nutzung eingefrorener Vermögenswerte.“ Das Gebäude sei kein neutraler Ort. „Es ist der Berliner Hauptsitz einer sanktionierten staatlichen Agentur unter direkter Kontrolle des russischen Außenministeriums.“ Damit erfülle es die Voraussetzungen für eine Vermögenssperre und Betriebsschließung nach geltendem EU-Recht.

Allerdings sind bisherige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen die Sanktionen eingestellt worden, berichtet das Recherchenetzwerk Correktiv. Ein juristischer Weg zur Schließung sei damit bislang nicht umsetzbar gewesen. Das könnte nur eine politische Entscheidung – also die nun getroffene Kündigung des Vertrags von 2011. Neben der Schließung der Goethe-Institute als Gegenreaktion könnte das auch bedeuten, dass das Russische Haus bis 2027 offen bleibt.

Vitsche hat nun eine Anwaltskanzlei mit einem weiteren Gutachten beauftragt. Eine rechtliche Stellungnahme kommt auch von der Legal Tribune Online. „Eine Kündigung des Rahmenabkommens von 2011 hätte zur Folge, dass die Zustimmung der Bundesrepublik entfällt, dass Rossotrudnitschestwo als russisch-hoheitlicher Betreiber auf deutschem Hoheitsgebiet tätig werden darf“, heißt es dort. „Die Moskauer Regierungsagentur wäre also zumindest völkerrechtlich wohl verpflichtet, den Betrieb des Russischen Hauses einzustellen.“ Einen vollstreckbaren Verwaltungsakt hätte die Kündigung gleichwohl noch nicht zur Folge.

Schon vor der Ankündigung der Bundesregierung und dem Post der Russischen Botschaft hatte das Berliner BSW für Freitag um 18 Uhr eine Kundgebung für das Russische Haus geplant. Diese werde nun „erst recht“ stattfinden, sagte BSW-Spitzenkandidat Alexander King der taz. „Wahrscheinlich wird sie auch etwas größer ausfallen.“

Gleichzeitig ruft Vitsche zum Gegenprotest auf. „Das wird ein performativer Protest“, kündigt Vitsche-Sprecherin Vladyslava Vorobiova an. „Wir haben Lautsprecherboxen dabei, um das Russische Haus dabei zu unterstützen, auszuziehen.“

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