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Rom gegen Lai*­in­nen­be­tei­li­gungAbsage an Synodalen Weg

Der Vatikan untersagt die Beteiligung von Lai*­in­nen bei der Bischofswahl in Paderborn. Damit scheitert ein Reformvorhaben des Synodalen Wegs.

Die Absage kommt von oben: Der Parderborner Dom aus der Luft gesehen Foto: Hans Blossey/imago

Paderborn epd | Der Vatikan hat eine weitere Beteiligung von Laien bei der Wahl eines neuen Bischofs für das Erzbistum Paderborn gestoppt. Nach einer Prüfung in Rom sei entschieden worden, „dass eine weitere Beteiligung von Personen über die Mitglieder des Domkapitels hinaus nicht möglich ist“, teilte das Erzbistum Paderborn am Mittwoch mit. Zuvor hatte das Paderborner Metropolitankapitel gemeinsam mit 14 Vertreterinnen und Vertretern von Gläubigen aus dem Erzbistum Paderborn mögliche Vorschläge für das Amt des neuen Erzbischofs im September und Oktober 2022 beraten.

Damit hat der Vatikan einen Verfahren gestoppt, mit dem das Erzbistum bei der Wahl eines neuen Erzbischofs Vertreter der Gläubigen mehr Mitsprache geben wollte. Dieses Vorgehen entspricht auch einem Beschluss des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg zwischen Bischöfen und Lai*innen.

Dompropst Monsignore Joachim Göbel habe „mit Bedauern“ die per Losentscheid gewählten 14 Vertreterinnen und Vertretern in einem Brief informiert, dass dem Metropolitankapitel eine entsprechende „klare Antwort aus Rom“ vorliege. Darin habe der Vatikan erklärt, dass eine Ausweitung des „päpstlichen Geheimnisses“ und damit eine Teilnahme an der Erzbischofswahl nicht vereinbar mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats sei. Der Vatikan sehe die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährdet.

Papst Franziskus hatte 2022 den Amtsverzicht des 74-jährigen Erzbischofs Hans-Josef Becker angenommen. Bis ein Nachfolger antritt wird das Erzbistum von dem Diözesanadministrator Michael Bredeck geleitet.

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3 Kommentare

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  • Firmenmitteilung: der neue Vorstandsvorsitzende wurde vom Aufsichtsrat bestellt. Ein Mitarbeiter Beteiligung wurde abgelehnt.

  • Das Konkordat ist doch "nur" ein Staatsvertrag und kein eigentliches Kirchenrecht.



    Da liesse gewiss im Einvernehmen mit der Bundesregierung eine Genehmigung einholen.



    Auch in der römischen Kirche bleibt nicht immer alles beim alten.



    Ich möchte nur an das Severinsgrab in Erfurt erinnern.



    Dort ist der vertsorbene Bischof von Ravenna zusammen mit siner Frau und seiner Tochter zur Ruhe gebettet.



    de.wikipedia.org/w...everus_von_Ravenna

    • @Friderike Graebert:

      Taugt das denn als Beispiel? Immerhin war das ja weit vor der Einführung des Zölibats und damit im Einklang mit dem zeitgenössischen Kirchenrecht.

      Mithin wäre doch zunächst die rechtliche Situation zu ändern, ehe sich faktisch etwas ändern ließe (ich bin da etwas skeptisch, was Ihre Position zum Konkordat angeht).