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Repressionen in HongkongWeitere Haftstrafe für Joshua Wong

Der Demokratieaktivist muss weitere zehn Monate in Haft. Zeitgleich scheitert eine EU-Erklärung zur Wahlrechtsreform in Hongkong an einem Veto Ungarns.

Sieht das nach einem „Risiko für Gewalt“ aus? Wong bei einer Kerzenandacht am 4. Juni 2020 Foto: Kin Cheung/ap

Hongkong/Brüssel dpa | Der inhaftierte Hongkonger Aktivist Joshua Wong ist zu einer zusätzlichen Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Mit drei Bezirksräten, die vier bis sechs Monate Gefängnis erhielten, wurde der 24-Jährige am Donnerstag wegen der Teilnahme im vergangenen Jahr an einer nicht genehmigten Demonstration zum Jahrestag der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung in China am 4. Juni 1989 bestraft, wie Hongkonger Medien berichteten. Die vier Angeklagten hatten sich schuldig bekannt.

Wegen der Pandemie war die alljährliche Kerzenandacht im vergangenen Jahr erstmals verboten worden. Trotzdem hatten sich rund 20.000 Teilnehmer versammelt. Der Richter argumentierte, es habe angesichts der Menge ein potenzielles Risiko von Gewalt gegeben, wie ihn der öffentliche Sender RTHK zitierte. So sei es notwendig, mit der Strafe andere davor abzuschrecken, ähnliche Vergehen zu begehen.

Wong, der als das „Gesicht der Demokratiebewegung“ in Hongkong gilt, sitzt gegenwärtig schon wegen seiner Rolle in anderentagesschau Protesten 2019 in Haft. Er wäre eigentlich im November auf freien Fuß gekommen. Bei den Bezirksräten handelt es sich um Lester Shum (27), Tiffany Yuen Ka-wai (27) und Jannelle Rosalynne Leung (26). Sie sitzen wegen einer Anklage wegen des Verstoßes gegen das neue Sicherheitsgesetz auch in Haft. Ihnen war eine Freilassung auf Kaution verweigert worden.

Das nach den Demonstrationen für mehr Demokratie in der chinesischen Sonderverwaltungsregion im Juli 2020 erlassene Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die Peking als umstürzlerisch, separatistisch, terroristisch oder verschwörerisch ansieht.

Ungarn blockiert

Die EU hatte eigentlich eine Erklärung zur umstrittenen Wahlrechtsreform in der chinesischen Sonderverwaltungszone geplant. Doch bei einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten habe der ungarische Botschafter am Mittwoch ein Veto gegen eine geplante EU-Erklärung eingelegt, bestätigten mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur. Die eigentlich zum EU-Außenministertreffen an diesem Montag vorgesehene Veröffentlichung sei damit nicht möglich.

Als ein Grund für die ungarische Ablehnung der Erklärung gilt nach Angaben von EU-Diplomaten, dass das Land stark von Investitionen aus China profitiert. Bei den Verhandlungen argumentierte Budapest den Angaben zufolge unter anderem, dass die EU nicht auf jede einzelne Entwicklung in China reagieren müsse. Die Vertretung Ungarns bei der EU war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Die Wahlrechtsreform für Hongkong war Ende März vom Ständigen Ausschusses des chinesischen Volkskongresses offiziell verabschiedet worden. Sie hat aus Sicht der EU zur Folge, dass der Einfluss der Opposition auf politische Entscheidungen deutlich geschmälert wird und das Volk noch weniger über direkte Wahlen mitbestimmen kann.

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