Repression gegen Cannabispatienten: Polizei verletzt Kranken
Matthias K. ist Schmerzpatient und auf dem Weg, sich medizinisches Cannabis zu kaufen. Am Hamburger Hauptbahnhof werfen ihn Polizist*innen zu Boden.
Seit 2017 können Ärzt*innen Betäubungsmittelrezepte für Cannabis ausstellen, die Krankenkassen müssen dann dafür bezahlen. In der Praxis funktioniert das aber nicht gut, viele Patient*innen müssen ihren Anspruch gegenüber den Krankenkassen vor Gericht einklagen, Ärzt*innen verschreiben das Medikament oft nur ungern, viele Apotheken haben es nicht vorrätig.
Matthias K. gilt als schwer behindert, er leidet an Fibromyalgie, einer chronischen Erkrankung, die – neben anderen Symptomen – starke Schmerzen in Muskeln, Gelenken und der Wirbelsäule verursacht. Seit über drei Jahren befindet er sich im Rechtsstreit mit seiner Krankenkasse BKK-VBU. Solange er noch kein Recht bekommen hat, muss er sein Cannabis auf Privatrezept kaufen und selbst bezahlen. Weil die Preise bei den Apotheken sehr unterschiedlich sind, fährt er dazu auch manchmal nach Hamburg, zur Apotheke seines Vertrauens. Doch am 6. September 2018 kam er nicht weit.
Als er kiffend vom ZOB zur S-Bahn lief, forderten ihn zwei Polizisten auf, stehen zu bleiben. „Ich laufe immer mit einem Joint herum, denn ich muss rauchen, um überhaupt laufen und stehen zu können“, erklärt K. vor Gericht. „Ich darf das“, habe er dem Polizisten am Bahnhofsvorplatz erwidert, „ich habe ein Rezept“. Der Beamte Wolfgang U. hielt ihn fest. „Ich wollte den Joint beschlagnahmen“, sagt U. vor Gericht. K. habe das nicht zulassen wollen.
„Ich schrie, dass ich nicht atmen konnte“
Während K. in seine Jackentasche griff um seine Brieftasche mit Arztschreiben und Rezept rauszuholen, warfen die Polizisten ihn zu Boden. Verstärkung kam hinzu, zu viert hielten sie den 63-Kilo leichten Mann auf dem Asphalt. Er habe um sich getreten und geschlagen, sagt U. vor Gericht. Dabei habe sich U. eine „leichte Verletzung am Nagelbett“ zugezogen. K. hingegen sagt: „Ein Knie wurde mir in den Nacken gedrückt, ich schrie, dass ich nicht atmen konnte.“ Immer wieder habe er gerufen, dass er Schmerzpatient sei und Rezepte dabei habe.
20 bis 25 Minuten lang hätten die Polizist*innen ihn am Boden fixiert, bis eine Polizistin endlich in seine Brieftasche geguckt habe. Da hatten sie es auch geschafft, ihm den Joint aus der geschlossenen Faust zu klauben, indem sie seinen Daumen weit wegbogen, dass ein Arzt später einen Kapselriss feststellte.
In der Brieftasche fanden die Beamt*innen neben dem Rezept Geld, das sie für Dealgeld hielten, und brachten ihn zur Wache, wo er sich nackt ausziehen musste. Erst nach fünf Stunden und einem Telefonat mit seiner Apothekerin ließen sie ihn gehen. „Seit ich Cannabispatient bin, wurde ich 70 bis 100 Mal auf der Straße kontrolliert“, sagt K. „Aber so aggressiv wie in Hamburg habe ich das noch nie erlebt.“
Die Hamburger Linksfraktion hatte 2018 eine Anfrage zu dem Vorfall gestellt. Die Abgeordneten fragten unter anderem, welche Anweisung es für Polizist*innen gibt, wenn sie auf kiffende Cannabispatient*innen treffen. Die Antwort: Keine. Daran hat sich bis heute nichts geändert, bestätigt der Polizeisprecher Holger Vehrens. „Es ist immer eine Einzelfallprüfung, deshalb lassen sich Maßnahmen gegen Cannabispatienten auch in Zukunft nicht vermeiden.“ Erst die Vorlage eines Rezeptes und einer Arztbescheinigung könne eine Verdachtslage ausräumen.
Verhalten der Polizei war wohl rechtswidrig
Nach anderthalb Stunden Verhandlung sagt der Richter, an K. gewandt: „Keiner möchte Sie hier wegen tätlichen Angriffs und Körperverletzung verurteilen.“ Im Raum stehe nur noch der Vorwurf des Widerstands, der einen deutlich geringeren Strafrahmen vorsieht als tätlicher Angriff. Der Richter sagt auch: „Ich gehe davon aus, dass der Beamte unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gehandelt hat.“ Die körperliche Gewalt gegen K. hätte nicht eingesetzt werden dürfen, der Polizist hätte erst prüfen müssen, ob K. Schmerzpatient ist.
Trotzdem folge daraus nicht automatisch ein Freispruch. Um zu einem Urteil zu kommen, müsste man die anderen Beamt*innen laden und abwägen, ob K. damals davon ausgehen konnte, dass die Beamt*innen vorladen – oder man stelle das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. K. will eigentlich freigesprochen werden, aber als der Richter in Aussicht stellt, dass die Staatskasse alle Kosten übernehmen könnte – was sehr unüblich ist – stimmt er „schweren Herzens“, wie er sagt, zu.
„Die Kostenübernahme sagt viel über die Entscheidung des Richters aus“, sagt K.s Anwalt Klaus Poschmann. Faktisch bedeute sie das Gleiche wie ein Freispruch, nur formal nicht. Bei einem Freispruch hätte aber die Staatsanwaltschaft in Revision gehen können. „Man kann das durchaus als politisches Signal verstehen“, sagt Poschmann. Auch K. ist zufrieden. „Ich hoffe, dass das Signal auch bei der Polizei ankommt“, sagt er. Vielleicht könnten Cannabispatient*innen sich dann irgendwann angstfrei auf der Straße bewegen. Ob K. seinerseits die Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt anzeigt, will er sich noch überlegen.
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