Regulierung der Kernfusion: Die Industrie schreibt am Gesetz mit
Die Bundesregierung will die vermeintliche Zukunftstechnologie Kernfusion regeln. Statt das Atomgesetz anzupassen, setzt sie an falscher Stelle an.
Die Kernfusion, die von Teilen der Industrie und der Politik als Klimaretter gehypt wird, soll geregelt werden. Der größere Aufreger ist dabei zunächst nicht, was der vorliegende Referentenentwurf im Detail regelt, sondern wo die Regulierung stattfinden soll: Die rechtlichen Vorschriften sind – anders als zu erwarten – nicht im Atomgesetz zu finden, sondern verstecken sich in einer Novelle des Strahlenschutzgesetzes.
Der Entwurf setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD um, wonach nicht nur „der erste Fusionsreaktor der Welt in Deutschland stehen soll“, sondern auch, dass die rechtlichen Regelungen für die Technologie eben außerhalb des Atomgesetzes verankert werden sollen. Damit kommt die Regierung einem dringenden Wunsch der Industrie nach.
In der Gesetzesbegründung wird dabei wenig verhüllt klar, dass hier einmal mehr Lobbyisten an Regelungen mitschreiben, von denen sie selbst betroffen sind und finanziell profitieren: Der Interessenverband der deutschen Fusionsindustrie, der Verein Pro Fusion, habe sich in einem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Vorhaben zur rechtlichen Regelung der Fusion genau für das jetzige Vorgehen der Regierung ausgesprochen, heißt es dort ganz offen.
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Fusionsanlagen sollen künftig im Paragraf 12 als „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ definiert werden. Tatsächlich entsteht bei der Verschmelzung von Atomkernen ionisierende Strahlung. Allerdings ist diese – anders als bei den auch in diesem Gesetz geregelten Röntgenanlagen – nicht der Zweck. Genau wie Atomkraftwerke, die die Kernspaltung nutzen, sollen Kernfusionskraftwerke Strom erzeugen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) schreibt in seiner Gesetzesbegründung: „Fusionsanlagen können in der Zukunft zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.“ In absehbarer Zeit wird das allerdings nicht realisiert werden können.
Ungelöste Fragen
Für Nuklearanlagen zur Stromerzeugung gibt es aber neben der Einhaltung von Grenzwerten für den Strahlenschutz noch eine Reihe anderer Probleme, die im Strahlenschutzgesetz nicht automatisch geklärt werden. Radioaktive Abfälle sind bei der Kernfusion zwar weniger langlebig als bei der Kernspaltung, fallen aber mengenmäßig doch ins Gewicht. Und auch die Frage der Haftung der Betreiber ist verlässlich zu regeln.
Nicht zuletzt ist ein weiteres Thema ausgespart, das bei der Technikeuphorie einiger Akteure gerne unter den Tisch fällt: Proliferation, also die Weiterverbreitung atomwaffenfähigen Materials. Bei der Kernfusion wäre das Tritium. Die „Rechtssicherheit und Verlässlichkeit“, die das BMUKN schaffen will, mag für die Start-up-Unternehmen Wirklichkeit werden, die sich mit der Technologie beschäftigen. Wo die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und der Steuerzahler*innen bleiben, ist weitgehend offen.
Das BMUKN hat den Referentenentwurf auf seiner Webseite veröffentlicht. Bis zum 16. Juni können Länder und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), die Initiative ausgestrahlt und der Verein Zukunft ohne Kernenergie kritisieren das Vorhaben. Ihrer Empfehlung nach muss der Schutz von Mensch und Umwelt in einer umfassenden Regelung der Fusionsanlagen im Atomgesetz gesichert werden.
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