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Regeln für V-Leute der PolizeiLängst überfällig

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Einsatz von Spitzeln der Polizei soll endlich gesetzlich geregelt werden. Justizminister Buschmann bekommt für sein Projekt allerdings viel Gegenwind.

Justizminister Marco Buschmann Foto: Jörg Carstensen/dpa

E s ist eines der größten Rätsel des Rechtsstaates, warum der Einsatz von Spitzeln (sogenannten V-Leuten) bei der Strafverfolgung bisher nicht gesetzlich geregelt ist. Sogar die V-Leute des Verfassungsschutzes sind seit 2014 bereits gesetzlich geregelt. Deshalb ist es mehr als überfällig, dass die Bundesregierung nun auch einen Gesetzentwurf für die V-Leute der Polizei beschlossen hat.

Eigentlich sind Grundrechtseingriffe nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Doch die Rechtsprechung ließ bisher eine allgemeine Ermittlungsbefugnis gelten. Dabei ist es doch ein massiver Eingriff des Staates, wenn er Kriminelle beauftragt, Informationen von und über Verdächtige zu beschaffen.

Die V-Leute erschleichen sich das Vertrauen der Zielpersonen und missbrauchen es. Sie arbeiten in der Regel gegen Geld und manchmal übertreiben sie in ihren Informationen auch, um mehr zu verdienen. V-Leute sind oft effizient, deshalb will die Polizei nicht auf sie verzichten. Aber sie sind eben auch ein gefährliches, schwer zu kontrollierendes Instrument.

Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet der Deutsche Richterbund Front gegen den Gesetzentwurf macht, weil er das Enttarnungsrisiko für V-Leute erhöhe. Der Richterbund hat unzählige Bedenken, die man eher bei der Polizei vermuten würde.

Grund dafür ist wohl, dass der Richterbund auch die Staats­an­wäl­t:in­nen vertritt, die ja bei der Strafverfolgung eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Außerdem lehnt der Richterbund schon immer auffällig häufig Reformen ab – vor allem dann, wenn sie mit Veränderungen im Arbeitsablauf verbunden sind.

Dass Bundesjustizminister Marco Buschmann die Reform dennoch forciert, hat zwei Gründe: Zum einen denkt er manchmal eben rechtsstaatlicher als der Richterbund. Zum anderen fordern die Anwälte schon seit Jahrzehnten eine bessere Kontrollierbarkeit der V-Leute.

Dass der FDP-Minister hierfür sogar den Vorwurf auf sich nimmt, er schaffe neue Bürokratie, sollte man ihm hoch anrechnen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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3 Kommentare

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  • Diese Regelungen dürften vor allem ein Geschenk an die eigene Wählergruppe sein, in diesem Fall die Rechtsanwälte. Früher nannte man sowas ABM. Dass der Richterbund dagegen ist dürfte damit zu tun haben, dass Staatsanwälte und Richter mehr von der Materie verstehen und die dadurch (vermutlich) gesteigerte Arbeitslast irgendwie bewältigen müssen.

  • Nein. Das sollte man ihm ganz und gar nicht hoch anrechnen. Es ist gut und richtig, eine generelle Regelung für dieses Geschehen zu finden, doch es muss auch praktikabel sein und nicht den Sinn ad absurdum führen. Oder hat die Pseudo-Partei FDP vielleicht Angst davor die eigenen Lobby-Quellen zuzuschütten?

  • Das ist gut und auch mutig.