Reform des Klimaschutzgesetzes: Abstimmung am Freitag
Klimaaktivist:innen appellieren an den Bundestag, die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes zu stoppen. Karlsruhe hat den Eilantrag indes zurückgewiesen.
Allerdings ist weiterhin unklar, ob der Bundestag am Freitag tatsächlich über die Reform abstimmen wird. Möglicherweise wird das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung aussetzen. Bis Redaktionsschluss am späten Nachmittag hatten die Verfassungsrichter:innen noch nicht über eine entsprechende Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden. Der ehemalige Berliner Justizsenator hatte am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil seiner Meinung nach die Abgeordneten nicht genug Zeit für eine Beratung der Gesetzesänderungen hätten. Im Sommer hatte der CDU-Politiker mit einer ähnlichen Initiative gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes Erfolg.
Die Ampel hatte sich in der vergangenen Woche nach monatelangen Verhandlungen auf die Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Damit werden die verbindlichen CO2-Senkungsziele für einzelne Sektoren wie Verkehr oder Gebäude aufgehoben. Die bislang vorgesehenen Sofortprogramme für eine Minderung des CO2-Ausstoßes bei Verfehlen der Vorgaben entfällt. Außerdem sollen Maßnahmen für mögliche Lücken beim Erreichen der Klimaziele im Jahr 2031 erst 2029 beschossen werden.
Zahlreiche Jurist:innen haben im Auftrag verschiedener Organisationen Gutachten zu der Reform erstellt. Diese kommen zu dem Schluss, dass die vorgesehene Novellierung verfassungswidrig sei und gegen den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verstoße. Damals hatte Karlsruhe festgehalten, dass das Grundgesetz zu einer Klimapolitik verpflichte, die gewährleiste, dass nachfolgenden Generationen nicht die Entscheidungsfreiheit genommen werde.
Zeitdruck bei Solarpaket
Die von der Ampel auf den Weg gebrachte Reform missachtet nach Auffassung von Jurist:innen unter anderem die Notwendigkeit, Klimaschutzmaßnahmen frühzeitig zu planen, sodass sich Bürger:innen und die Industrie darauf einstellen können. Es sei nicht zu erwarten, dass damit die Klimaziele erreichbar seien, sagte der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger am Donnerstag bei einer Onlinepressekonferenz des Bündnisses.
Er hatte den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts mit erstritten. Durch die Reform entstehe eine „strukturelle Prokrastination“, kritisierte er. „Das heißt: Aufschieben, Aufschieben, Aufschieben.“ Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer sieht in der Reform eine „gravierende politische Verantwortungslosigkeit“.
Unklar ist, ob im Falle einer Verabschiedung des geänderten Klimaschutzgesetzes aus den Reihen des Bündnisses eine Verfassungsklage erhoben wird. „So weit sind wir noch nicht“, sagte Matthias Walter, Sprecher der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Wir setzen darauf, dieses Gesetz politisch zu verhindern.“ Jetzt liege die Entscheidung erst einmal bei den Abgeordneten, nicht bei den Gerichten.
Bei der DUH hätten sich zahlreiche Abgeordnete gemeldet, die das Vorhaben der Ampel mit Entsetzen sähen, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Er rief die Abgeordneten auf, gegen die Reform zu stimmen oder nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Nach taz-Informationen erwägen einzelne Abgeordnete der Ampelfraktionen, gegen die Reform zu votieren.
Kurz vor der geplanten Abstimmung über das Klimaschutzgesetz steht das Solarpaket I auf der Tagesordnung des Bundestags. Es sieht Erleichterungen für den Betrieb von Solaranlagen für Privatleute, Unternehmen und Mietgemeinschaften sowie Vereinfachungen für Windenergieprojekte vor. Die FDP hatte in den Ampelverhandlungen auf eine Verknüpfung des Klimaschutzgesetzes mit dem Solarpaket bestanden.
Die Fraktionen von SPD und Grünen gehen davon aus, dass es bei der geplanten Verabschiedung des Solarpakets bleibt, die FDP äußerte sich auf Nachfrage nicht. Sollte es nun beschlossen werden, wird der Bundesrat voraussichtlich am selben Tag zustimmen. Die Länder haben ein großes Interesse daran, dass das Gesetzespaket rasch in Kraft tritt. Falls nicht, besteht die Gefahr, dass von der EU gesetzte Fristen gerissen werden und bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie großer bürokratischer Aufwand entsteht, der durch eine schnelle Verabschiedung vermeidbar wäre.
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