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Reform der AltersvorsorgeDie Rente beginnt im Kinderzimmer

Das Bundeskabinett hat die „Frühstartrente“ beschlossen. Kinder ab 6 Jahren sollen monatlich 10 Euro für die private Altersvorsorge bekommen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die sogenannte „Frühstartrente“ beschlossen. Sie soll als Startfinanzierung den Aufbau eines Kapitalstocks für die private Altersvorsorge fördern – und das bereits sehr früh im Leben. Ab dem 6. Geburtstag sollen Kinder monatlich 10 Euro vom Staat für ein Vorsorgedepot erhalten. Los gehen soll es mit dem Jahrgang 2020. Der Zuschuss soll dann bis zum 18. Lebensjahr fließen. Das Geld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 ausgezahlt werden.

Die Förderung fließt laut dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums in ein Depot, das die Eltern für das Kind bei einer Bank eröffnen. Sie können zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Für die Altersvorsorge stehen sogenannte Standarddepots zur Verfügung. Für diese gilt ein Kostendeckel: Die Gebühren dürfen ein Prozent der durchschnittlichen jährlichen Rendite nicht überschreiten.

Wenn Eltern für ihr 6-jähriges Kind kein Depot einrichten, legt der Staat das Geld kollektiv an. Später lässt sich das Guthaben in ein individuelles Depot übertragen. Die Förderung geht für die Kinder auch bei Untätigkeit der Eltern also nicht verloren.

Die staatlichen Zahlungen enden aber, wenn das Kind mit dem 18. Geburtstag die Volljährigkeit erlangt. Danach geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über, eine Weiterentwicklung der Riester-Rente, deren Besparung aber freiwillig ist. Das angesparte Geld ist frühestens ab dem 65. Geburtstag abrufbar.

Linke warnen vor Casino-Rente

„Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge“, erklärte Lars Klingbeil (SPD) am Mittwoch. Das sei ein „wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“. Wer den Kapitalmarkt schon „in jungen Jahre erlebt und positive Erfahrungen macht, entwickelt ein Verständnis für langfristiges Investieren und wird im Laufe des Lebens eher am Kapitalmarkt anlegen“, so Klingbeil.

Kinder brauchen keine Casino-Rente

Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling

Die Linke hatte die Frühstartrente vor dem Kabinettsbeschluss kritisiert. Klingbeil wolle „Kinder an den Kapitalmarkt gewöhnen und verkauft das als große Rentenreform“, sagte Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling der Nachrichtenagentur AFP. „Kinder brauchen keine Casino-Rente, sondern die Gewissheit, dass sie nach einem langen Arbeitsleben einmal eine vernünftige gesetzliche Rente bekommen.“

Die Einzahlungen in das Depot sollen steuerfrei sein, allerdings werden bei der späteren Auszahlung der Rente Steuern fällig.

Die Frühstartrente schließt an das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz an, dass zu Beginn dieses Jahres vom Bundestag beschlossen wurde und die sogenannte Riester-Rente weiterentwickelt. Nach diesem Gesetz fördert der Staat die private Altersvorsorge ab 2027 im Rahmen bestimmter Produkte.

Im Unterschied zu früher dürfen dabei auch Produkte angeboten werden, die höhere Aktienanteile enthalten und damit auch höhere Renditechancen eröffnen. Damit steigt aber das Risiko, das eingezahlte Geld womöglich bei einer Krise am Aktienmarkt nicht mehr vollständig zu erhalten, wenn der Ruhestand beginnt. Renditeärmere Produkte sehen weiterhin eine Garantie des eingezahlten Geldes vor.

Auch Kapitalrente soll bald kommen

Eine aktuelle Studie der Universität Augsburg zur Riester-Reform kommt zu dem Schluss, dass die neuen kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepots die private Vorsorge zwar deutlich stärken könnten, die „Ergebnisse aber stark schwanken“, heißt es in einer Mitteilung. In einem Szenario kamen die For­sche­r:in­nen auf eine durchschnittliche reale monatliche private Zusatzrente von 724 Euro. In diesem Szenario erzielten aber 10 Prozent der simulierten Fälle nur eine Rente von weniger als 237 Euro.

Neben der Frühstartrente und der Reform der Riester-Rente plant die Bundesregierung ein drittes Projekt zur Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte „Kapitalrente“. Diese soll Teil der Rentenreform sein, für die ein Gesetzentwurf noch in diesem Jahr kommen soll. Mit der „Kapitalrente“ müssen die Bei­trags­zah­le­r:in­nen dann ebenso wie die Ar­beit­ge­be­r:in­nen verpflichtend bis zu insgesamt 2 Prozent des Bruttogehalts in einen Kapitalstock einzahlen. Dieses Geld soll am Finanzmarkt angelegt werden und das Rentenniveau sichern, das im Umlageverfahren wegen der Demografie an seine Grenzen stößt.

Die „Kapitalrente“ orientiert sich am Beispiel von Schweden, wo die Bür­ge­r:in­nen einen Teil ihrer Pflichtbeiträge für die Altersvorsorge am Kapitalmarkt anlegen.

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