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Recycling von ElektrogerätenRan an die Schublade

Ab Freitag müssen größere Supermärkte alte Elektrogeräte zurücknehmen. Umweltverbände kritisieren die Umsetzung des Einzelhandels.

Ab damit in den nächsten Supermarkt – aber nur jeweils drei Stück Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Berlin taz | Ab Freitag heißt es ausmisten: Alte Föne, Toaster oder Akkuschrauber können bei größeren Supermärkten abgegeben werden, auch ohne dass ein neues Gerät gekauft wird. Damit tritt eine Novelle des Elektrogesetzes in Kraft. Supermärkte mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sind zu der Rücknahme der Altgeräte verpflichtet. Ver­brau­che­r:in­nen können bis zu drei Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern gleichzeitig abgeben.

Es sei nun „viel einfacher, Altgeräte zu entsorgen“, sagt Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „angesichts der deutlich zu niedrigen Sammelquote von Elektrogeräten sind bessere Rücknahmemöglichkeiten aber auch dringend notwendig“. Durch jedes nicht gesammelte Elektrogerät gingen wichtige Ressourcen verloren.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) kritisieren derweil die unzureichende Verbraucherinformation des Handels zur Sammlung von Elektroschrott und Altbatterien. „Bei einer unsachgemäßen Entsorgung gehen wertvolle Rohstoffe wie Nickel, Aluminium und Kupfer verloren, die zu einem Großteil aus dem Ausland importiert werden müssen“, warnen die beiden Organisationen. Deshalb fordern sie Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) dazu auf, die gesetzlichen Informationspflichten des Handels auszuweiten und Hersteller zu verpflichten, Informationskampagnen und eine verbraucherfreundlichere Erfassung zu finanzieren.

„Nickel, Aluminium und Kupfer werden unter immenser Umweltwirkung gewonnen und sind derzeit so teuer wie nie“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Russland gehöre zu den Hauptexporteuren dieser Rohstoffe. In der jetzigen Lage müssten Rohstoffabhängigkeiten möglichst verhindert werden.

Martin Klug, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, fordert, „auch ohne Nachfrage muss beim Einkauf in der Filiale oder über das Internet klar werden, wo welche Altgeräte und Batterien nah am Wohnort abgegeben werden können“. Bei Stichprobenuntersuchungen zeigten sich bei vielen Händlern mangelhafte Hinweise.

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2 Kommentare

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  • Ich bringe meine Elektroschrottgeräte - also eigentlich nur Geräte die aus mir unerklärlichen Ursachen nicht mehr funktionieren - auf den BSR-Recyclehof.

    Reparaturwerkstätten sind angesagt! Natürlich nicht, wenn die Reparatur, den Wert des Gerätes übersteigt. Aber für ein neues Auto werden Steuergelder verplempert. Warum also nicht diese Reparaturwerkstätten subventionieren?

  • Nach kurzer Anlaufzeit hat sich die Neuregelung sicher unter den Verbrauchern rumgesprochen.

    Viel wichtiger ist, dass die Rücknahme unbürokratisch und ohne Mehraufwand für den Verbraucher möglich ist.