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Gesetz zu ElektrogerätenSchrott bleibt in der Schublade

Die Rücknahme kaputter Elektrogeräte klappt nicht. Dabei sind große Supermärkte dazu verpflichtet. Die Umwelthilfe kritisiert die verwirrende Lage.

Aus Berlin

Hanna Koban

Kaputte Wasserkocher, Föhne oder alte Handys verstopfen weiter Schubladen oder landen in der schwarzen Tonne: Die Rücknahmepflicht der großen Supermärkte und Drogerien, die der Gesetzgeber seit einem Jahr vorschreibt, funktioniert jedenfalls nicht. Zu diesem Schluss kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die in 38 Läden in Deutschland versucht hat, Elektroschrott zurückzugeben.

Es sei „massiv erschreckend“, dass mehr als die Hälfte der Märkte die Elektrokleingeräte nicht angenommen hätten, sagt Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH. In etwa zwei Dritteln der Fälle wurde nicht über die kostenlose Rücknahme von Elektroschrott informiert.

Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Supermärkten ergab, wird das Angebot von Kun­d:in­nen kaum genutzt. Das sei bei der schlechten Informationslage nicht verwunderlich, urteilt Metz. So würde bei Norma lediglich ein schlecht positionierter DIN A4 Zettel darüber informieren, dass Elektrogeräte abgegeben werden können.

Am besten schnitt die Handelskette Kaufland ab. Dort könne man unkompliziert über Sammelboxen Kleingeräte abgeben. „Die defekte Ware wird dann dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt oder von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt“, so Kaufland.

„Das Gesetz wird total stümperhaft durchgeführt“, kritisiert Metz und spricht von einem „Abwehrkampf“ der Supermärkte. Da es keine Sanktionen gebe, würden Filialen versuchen, das Gesetz zu umgehen. Zudem sei es auch für Kunden verwirrend: Nur Märkte ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern müssen Elektroschrott annehmen; kostenlos ist es lediglich für Elektroaltgeräte unter 25 Zentimetern.

Die DUH fordert weniger Einschränkungen für die Rückgabe sowie Sanktionsmöglichkeiten gegen Supermärkte, die das Gesetz nicht korrekt umsetzen.

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