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Rechtsstreit um StromkostenGericht kippt hohe Neukundenpreise

Neukunden müssen in der Grundversorgung nicht mehr zahlen als Bestandskunden, so das Landgericht Frankfurt. Am Ende muss wohl der BGH entscheiden.

Zum Durchdrehen: Strompreise in der Grundversorgung sind viel zu hoch Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin taz | Energieversorger dürfen von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden. Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag des Energieanbieters Lichtblick gegen den hessischen Grundversorger Mainova. Das Gericht hält die Praxis der sogenannten Preisspaltung für wettbewerbswidrig.

Allerdings hatte es zuvor schon drei gegenteilige Beschlüsse anderer Gerichte gegeben. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung erkennen können und daher in den vergangenen Wochen entsprechende Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden.

Auslöser der Rechtsstreitigkeiten sind die massiv gestiegenen Strompreise im Großhandel. Während die Versorger für ihre Bestandskunden langfristig und damit kostengünstig Energie beschaffen konnten, müssen sie für Neukunden derzeit die zusätzlichen Kontingente zu hohen Preisen einkaufen. „Zum Teil waren die Versorger mit kurzfristig um mehr als 400 Prozent höheren Beschaffungspreisen konfrontiert“, so der Branchenverband BDEW.

Mainova verlangte daher von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zum Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde – mehr als doppelt so viel wie von Bestandskunden. Dagegen klagte Lichtblick als Wettbewerber am Strommarkt.

3:1 für die Grundversorger

Aktuell steht es nun an den Landgerichten 3:1 für die Grundversorger. Entscheiden wird letztendlich wohl der Bundesgerichtshof. Sollte dieser dann eine Preisspaltung als unrechtmäßig bewerten, kann das dazu führen, dass ein Grundversorger auch für seine Bestandskunden die Preise erhöhen muss, sobald er eine große Anzahl an Neukunden aufnimmt.

Allerdings will nun das Bundeswirtschaftsministerium einem höchstrichterlichen Urteil zuvorkommen und einheitliche Tarife in der Grundversorgung explizit vorschreiben: Gesplittete Grundversorgungstarife seien „nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, sagte kürzlich Staatssekretär Oliver Krischer (Grüne).

Ob ein gesetzlicher Zwang zum Einheitspreis auch die Ersatzverordnung umfassen wird, dazu könne man noch nichts sagen, erklärte das Ministerium auf Anfrage. Beobachter erwarten aber, dass in der Ersatzversorgung sehr wohl höhere Preise erlaubt sein werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Kunden, deren bisheriger Lieferant pleite geht. Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und obliegt dem örtlich dominierenden Versorger. Sie ist aber für jeden Kunden auf drei Monate begrenzt. Wer sich in dieser Zeit keinen neuen Anbieter sucht, rutscht automatisch in die Grundversorgung.

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3 Kommentare

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  • Der Gegensatz "Bestandskunden" gegen "Neukunden" ist doch sowas von daneben.



    Ursache sind doch die windigen Geschäftsmodelle der Billiganbieter. Und Marktderegulierungen, die sowas erst möglich gemacht haben.

  • Als Kunde und Verbraucher hoffe ich sehr, dieses Frankfurter Urteil wird weiter die Ausnahme unter den Gerichten bleiben.



    Ich bin bewußter Kunde beim Betreiber meines Regionalnetzes, der rund um die Uhr eine eigene Wartungsmannschaft für Störungen bereithält und der Geschäftsverbindugen zum Betreiber richtiger, zuverlässiger Kraftwerke unterhält. Dafür zahle ich gern etwas mehr als bei der Briefkastenkonkurrenz und der Regionalversorger erweist sich des Vertrauens würdig, indem er mit langfristigen Verträgen meine Preissicherheit gewährleistet.



    Genau die oberschlauen, schnäppchenjagenden Nachbarn, die mich jahrzehntelang als dumm verhöhnt haben und die jetzt im Einkauf echte, massive Mehrkosten verursachen, erwarten ernsthaft, ich möge diese Kosten für sie bezahlen? Und ein Landgericht stimmt ihnen dabei sogar zu?



    Verschiedene Tarife für Neu- und Bestandskunden gibt es schon sehr lange. Die dem Billigtarif hinterherspringenden Wechsler bekamen im jeweils ersten Jahr einen erheblichen Rabatt, dem aber keineswegs geringere Kosten gegenüberstanden. Im Gegenteil, sie wurden zulasten der Bestandskunden schamlos subventioniert. Kein Gericht und keine Verbaucherzentrale hat dieser Mißbrauch je gestört.



    Staatlich verordnete Einheitspreise kenne ich übrigens noch sehr gut von meinen Familienbesuchen in die damals noch mit Stacheldraht eingesperrte Mitte Deutschlands. Sehr gut bewährt hat sich das. Waren die Menschen dort nicht monatelang jeden Montag massenhaft auf der Straße, um das Einverleiben in die Marktwirtschaft zu verhindern?

  • aha die die immer das billgste haben wollen treiben nun die preis für die bestandskunden hoch .ich beziehe meinen strom seit jahrzehnten von lichtblick dort wird zertifizerter ökostrom angeboten also strom auf den keine co2 abgabe fällig ist und deswegen auch nicht so teuer wird und wir sollen jetzt für die leute mitbezahlen die jahrelang diesen billig verrasmschten kohle und atomstrom bezogen .