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Rechtslage zu BöhmermannZu viel des Bösen

Eine Sonderform der Beleidigung: Böhmermann ging es nicht nur um ein kurzes Beispiel – er präsentierte ganze sechs Strophen des „Schmähgedichts“.

Fühlt sich nicht gut wiedergegeben: Recep Tayyip Erdogan Foto: dpa

Berlin taz | Die „Beleidigung von Vertretern und Organen ausländischer Staaten“ wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Das Verbot ist zwar im Strafgesetzbuch geregelt (Paragraf 103), strafrechtliche Verurteilungen wurden aber schon lange nicht mehr bekannt.

Zuletzt ging es eher um Plakate auf Demonstrationen. So durfte im Jahr 1975 das Transparent „Mörderbande“ vor der chilenischen Botschaft beschlagnahmt werden. Das entschied 1981 das Bundesverwaltungsgericht. Dagegen hätte 2006 auf dem Münchener Christopher Street Day ein geschminkter Papst gezeigt werden dürfen, so der Verwaltungsgerichtshof München, weil es hier um eine satirische Auseinandersetzung mit der kirchlichen Haltung zur Homosexualität ging.

Die Strafvorschrift schützt nicht nur die Ehre der ausländischen Staatspräsidenten und Botschafter, sondern auch die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten. Es handelt sich um eine Sonderform der Beleidigung, die schwerer bestraft wird. Bei einer normalen Beleidigung droht nur Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Eine Anklage ist laut Paragraf 104 a nur möglich, wenn ein „Strafverlangen“ der ausländischen Regierung sowie eine „Ermächtigung“ der Bundesregierung vorliegen. Beides sind rein politische Entscheidungen. Sie machen den Weg zur Strafverfolgung frei, binden aber nicht die Justiz.

Falls die Bundesregierung im Fall Böhmermann keine Ermächtigung erteilt, ist zwar eine Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ausgeschlossen. Tayyip Erdoğan kann aber als Privatperson einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen, was er nun auch getan hat. Unter Beleidigung versteht die Rechtsprechung eine „Verletzung der Ehre durch Kundgabe der Missachtung“.

Franz Josef Strauß durfte nicht als kopulierendes Schwein gezeichnet werden

Die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ gilt laut Paragraf 193 als Rechtfertigungsgrund. Deshalb ist es nie strafbar, wenn sachliche Kritik geäußert wird – selbst wenn dadurch der gute Ruf des Kritisierten leidet. Die Meinungs- und Pressefreiheit wird so auch im Strafrecht berücksichtigt. Strafbar bleibt jedoch eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

Satire darf zwar überzeichnen. Doch auch hier sind Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde des Betroffenen zu beachten. Franz Josef Strauß durfte deshalb nicht als kopulierendes Schwein gezeichnet werden, so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1987.

Es dürfte Böhmermann auch nichts nützen, dass er sein „Schmähgedicht“ ausdrücklich als Beispiel für verbotenes Verhalten eingeführt hat. Dafür hätte eine Zeile genügt, etwa „pervers, zerlaust und zoophil“, Böhmermann aber präsentierte sechs ganze Strophen in diesem Stil.

Wenn Kunstsachverständige nun mutmaßen, das drohende Strafverfahren gehöre zu Böhmermanns Inszenierung, haben sie wohl recht. Dann ergibt sich aus der Kunstfreiheit aber erst recht kein Hindernis für eine Anklage. Böhmermanns Motive könnten am Ende bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Mehr als eine Geldstrafe muss er ohnehin nicht befürchten.

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32 Kommentare

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  • Die Meinungs- und Kunstfreiheit sind hier noch zu eingeschränkt, wie an den o.g. Beispielen deutlich wird.

     

    Mögen sie alle mit ihrer Ehre in den Himmel kommen.

  • Selbst wenn Böhmermann am Schluss

    ein Paar Euros Strafe berappen muss,

    ist diese gratis P.r. nicht mit Geld aufzuwiegen. Er ist in jedem Fall der Gewinner.

    Erdogan macht sich natürlich zum Affen. Selber schuld!

  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    Kurt Tucholsky :"Wir sollten nicht so kleinlich sein. Wir alle – Volksschullehrer und Kaufleute und Professoren und Redakteure und Musiker und Ärzte und Beamte und Frauen und Volksbeauftragte – wir alle haben Fehler und komische Seiten und kleine und große Schwächen. Und wir müssen nun nicht immer gleich aufbegehren (»Schlächtermeister, wahret eure heiligsten Güter!»), wenn einer wirklich einmal einen guten Witz über uns reißt. Boshaft kann er sein, aber ehrlich soll er sein. Das ist kein rechter Mann und kein rechter Stand, der nicht einen ordentlichen Puff vertragen kann. Er mag sich mit denselben Mitteln dagegen wehren, er mag widerschlagen – aber er wende nicht verletzt, empört, gekränkt das Haupt. Es wehte bei uns im öffentlichen Leben ein reinerer Wind, wenn nicht alle übel nähmen."

  • Man wird den Böhmermann letztlich nicht dafür belangen können, das Herr Erdogan seine Sendung nicht verstanden hat. Im übrigen macht es auch überhaupt keinen Sinn, Arschlöcher schmähen zu wollen. Sie verschwinden davon nicht, die Luft wird nur noch ungenießbarer.

    • @Rainer B.:

      satire kann mehr odewr wenigwr gelungen sein.

      das ist jedoch nicht das problem.

      dieses ist vielmehr, dass das *nivea* der rezipienten sehr zu wünschen übrigläßt.

    • @Rainer B.:

      "... Im übrigen macht es auch überhaupt keinen Sinn, Arschlöcher schmähen zu wollen...." Hä?!

       

      Wie meinen? "...macht..keinen Sinn.."?;))

      Kunst Satire Hohn Spott - ´..is´nt fair!!

      So what! Aber - Sinn?

      Wat soll dat sinn?! - odr -

      kurz - Alles in die Tonne!

      ... Was nach Rainer B.

      "Keinen Sinn macht"?!

      • @Lowandorder:

        Nun, werter Mitstreiter, kann es selbstverständlich immer wieder sehr sinnlich und befreiend sein, Arschlöcher zu schmähen. Wer sich jedoch eine Welt wünscht, in der es möglichst wenige Arschlöcher an führender Stelle gibt, der muss wissen, dass die Schmähung nur ein höchst flüchtiges Vergnügen ist und dazu meist auch ein sehr kontraproduktives. Arschlöcher lassen sich nicht einfach wegschmähen - leider - also sollte man auch nicht so tun, als ob das ein gangbarer Weg wäre.

  • Da wird man ja meschugge: Da diskutieren Taz-leser über die Rechtslage bei Beleidigung eines Staatsoberhaptes, als ob Erdogan überhaupt beleidigbar wäre - und wenn auch nur ein deutscher Richter es auf sich nimmt, eine solche Klage zu behandeln, ist auch die gesamte deutsche Justiz nicht mehr beleidigbar!

  • wie ich aus persöhnlicher Erfahrung weiss werden (eigentlich) alle Beiträge über die Rechtsabteilungen der Sender abgesichert. Der Autor (als natürliche Person) hat normalerweise also juristisch nichts zu befürchten da ALLE Beitraege von Verantwortlichen abgenommen und so für die Sendung freigegeben sind.Wie ist das in diesem Falle -dieses für meinen Geschmack (geschmacklose) hochstilisierten Böhmermann?

  • Es ist erstaunlich, wie viele lernbehinderte 8- bis 11-Jährige unter der Verkleidung erwachsener Menschen (und insbesondere erwachsener Männer) zum Vorschein kommen, wenn man die Angst wegnimmt - sei es nun mit Gesetzen (Böhmermann) oder mit Macht (Erdogan).

     

    "Wir sind die Satire-Sendung, über die alles spricht zur Zeit", schmeichelt sich der "Satiriker". Man sollte ihn ab morgen Blödmann nennen, nicht Böhmermann. Denn er hat einen schlechten Deal gemacht in unser aller Namen. Die kurzfristige Befriedigung seiner privaten Eitelkeit hat er erhalten im Tausch gegen die Wiederbelebung eines seit Jahrzehnten nicht mehr angewendeten Gesetzes, das den Grundsatz: "Gleiches Recht für alle" mit Füßen treten würde, wenn es denn Füße hätte.

     

    Nun ja. Wär' es nicht Böhmermann gewesen, hätte sich über kurz oder lang ein anderer Trottel gefunden, der dem um seine Ehre besorgten, eitlen Türkenpascha einen Anlass geboten hätte, seine Spiel- bzw. Einflussräume auszutesten. Denn um nichts anderes geht es diesem Kerl, wenn ich das recht verstanden habe. So sind sie halt, die Zeiten. Wir haben selbst dafür gesorgt.

     

    Erdogan wollte wissen, wie lang er ist, sein Arm. Jetzt, wo die Deutschen einen brauchen, der ihre Probleme löst, meine ich. Seinen eigenen untertanen hat er ja schon gezeigt, wo er den Hammer hängen hat. Nun sind halt mal die Deutschen dran. Immerhin lebt hier die größte türkische Gemeinschaft außerhalb... - man hörte jedenfalls davon. Nicht zuletzt deswegen, weil Deutschland sich sehr lange viel zu schade war, sie einzubürgern, "seine" Türken.

     

    Die Polen von der PIS werden das Ganze aufmerksam beäugen, schätze ich. Und nicht nur die.

  • Ne´ Scheissituation eeh..

    Im dütschen Zeitgeist humanistischer/ säkulärer Aufklärung ist die Satire des Böhmermannes eine art Selbstbestätigung.. und dient der Innerdeutschen Aufklärung mündiger Bürger..

    Aber in der Türkei? Im Lichte der politisch/religiösen Strategie des Herrn Erdogan (getragen von der Mehrheit türkischer Bürger..(!).. ist deutsche Satire/künstlerische Kritik an türkischen Zuständen.. eben verboten/kriminell.. schlimmer als Blasphemie.. Ergo?

    ..Der `aufklärerische Zeitgeist´in der Türkei ist sehr verschieden zum Zeitgeist in der BRD ! Von `freier Kunst´( und Presse), die da dialektisch und Angstfrei die politischen/religiösen/sozialen Bedingungen hinterfragt und zur Diskussion stellt.. kann nicht geredet werden !

    Frau Merkel, als auch die EU, hat ja/ist ja versucht, im Stile der Brandt/Bahr Strategie von "Wandel durch Annäherung " (und Toleranz..) mit den Repräsentanten der Türkei positiv klarzukommen..

    Im Grunde ist Herr Erdogan m.E. zu Empathie verpflichtet.. (!) .. eben den `andersartigen´ deutschen Zeitgeist, mit freier Kunst und Satire, zu tolerieren.. Tja.. (seufz*..)

  • Für alle, die den Gesamtzusammenhang der Böhmermann-Inszenierung mit der Rahmenhandlung, also die gute alte "Meta-Ebene" nicht mitbekommen haben, hier nochmal die Details:

    https://justpaste.it/svdv

  • Das Ersuchen aus der Türkei wird zeigen, ob die deutsche Justiz in der Lage ist, die Tragweite der "satirischen" Grenzüberschreitung zu erkennen. Denn das Gericht wird entscheiden ob im selben „Schmähgedicht“ der Name „Erdoğan“ durch „Gauck“, „Merkel“ oder „Wagenknecht“ ausgetauscht und verbreitet werden darf.

  • wie ich aus persöhnlicher Erfahrung weiss werden (eigentlich) alle Beiträge über die Rechtsabteilungen der Sender abgesichert. Der Autor (als natürliche Person) hat normalerweise also juristisch nichts zu befürchten da ALLE Beitraege von Verantwortlichen abgenommen und so für die Sendung freigegeben sind.Wie ist das in diesem Falle -dieses für meinen Geschmack (geschmacklose) hochstilisierten Böhmermann?

  • Egal wie das Urteil, falls B. angeklagt wird ausfällt.

     

    Böhmermann hat mit seinem Wahn nach permanenter Aufmerksamkeit Erdogan voll unterstützt!! Da eine Mehrheit der Türken voll hinter dem Despoten steht!

     

    Wenn Böhmermann nicht verurteilt wird, dann kann sich Erdogan sicher sein, dass er die türkische Bevölkerung gegen den bösen Westen, in dem ungestraft Türken mit rassistischen Stereotypen wie "Ziegenficker" beleidigt werden, aufhetzen kann

    Wird Böhmermann verurteilt, dann kann sich Erdogan als großer Held präsentieren, der die Ehre des türkischen Staatsoberhaupts auch im Ausland verteidigt. Auch wird er dann triumphierend darauf hinweisen, dass nicht nur in der Türkei die Beleidigung eines Staatsoberhaupts strafbar ist und damit seine exzessive Praxis was Beleidigungsklagen angeht, bestätigt sehen.

     

    Soviel Dämlichkeit seitens der Deutschen ist schon wieder lächerlich bzw. Realsatire. Hier wurde die Demokratie voll zugunsten Erdogans ins lächerliche gezogen.

  • Es ist erschreckend und unglaublich was in dieser BRD wieder vorgeht!!

     

    Zitat aus einem Juristenblog:

     

    1. „Eine entsprechende Interpretation zu Grunde zu legen und den beschriebenen Kontext damit faktisch völlig auszublenden, erweist sich insofern als verfassungsrechtlich nicht haltbar. Gedicht und Kontext sind also zwingend als Einheit zu betrachten – jede Äußerung kann und muss in ihrem Gesamtkontext interpretiert werden.“

     

    Ok, aber ist es nicht auch erheblich, dass lediglich das Gedicht in türkischer Sprache untertitelt wurde, jedoch nicht der einleitende Rahmen?

     

    Mit dem wegglassen der türkischen Übersetzung der Einleitung ist das Gedicht RASSISTISCH!! Zumal die türkische Flagge auch noch bewusst gezeigt wurde.

     

    Und genau DAS ist widerlich und entspricht der Schmähkritik der Nazis!!!

     

    Ich schäme mich als Deutscher, dass hier wieder subtiler Rassismus gegen Türken / Islam verbreitet werden darf!!

  • zur Rechtslage haben sich ja andere Experten deutlich anders geäußert. Was ich vermisse sind ähnlich weit gehende Kommentare zur neuesten Entgleisung vom " Verbrechen gegen die Menschlichkeit".

    http://diekolumnisten.de/2016/04/12/boehmermann-verbrechen-gegen-menschheit-gehts-noch/

     

    Kann Böhmermann dagegen als verdeckten Nazivergleich vorgehen oder ist es schon o.k. ein Gedicht auf eine Stufe mit dem Holocaust zu heben?

    • @sh:

      Kinder an die Macht! Mehr Blödsinn, als diese "Erwachsenen" können sie schon deswegen nicht anstellen, weil sie gar nicht "gebildet" genug sind.

  • 2G
    27741 (Profil gelöscht)

    Nur Geldstrafe? Ich schlage 100 Stockschläge auf das nackte Hinterteil vor. Die übernimmt dann Matthias Döpfner von der Bild-Zeitung, der ihn so grandios verteidigt hat. Dann sehen wir endlich das wahre Gesicht der Bild auf ihrer Titelseite. Einen nackten Arsch.

  • Böhmermann wollte Erdogan beleidigen! Es hat geklappt, nun muss er auch mit den Folgen leben. Wenn ich eine Politesse als Bordsteinschwalbe bezeichne, dann kann ich mich kaum darauf berufen das ich ihr zeigen wollte was verboten sei. Selbst wenn ich vorher sagen würde: das was jetzt kommt das ist verboten, es ist nur um ihnen zu zeigen was ich nicht darf.

  • hm - jetzt also - Die Juristen;))

     

    Wie Christian Rath - bin ich kein Strafrechtler -

    Wohl aber sind wir beide comme si comme sa -

    Im Öffentlichen Recht a weng unterwegs.

    Letzteres - Säähr nötig;)

     

    Na mal sehn.

    Die hier präsentierte Nummer ist ja uralt.

    Schon meine erste Schwiegermutter -

    "Es war einmal ein Mann - der machte das sooo -;))

    Das darf man aber nicht machen!"

    Wenn sie ihren Teller " austrank"!

    Meine Kids schmissen sich wech - Die Oma wieder;))

     

    Burhan Öcal - mit Band unlängst in der Kölner Music-Hall -

    "Das ist verboten - das darf man nicht machen -

    Aber heute machen wir eine Ausnahme! &

    Trinken einen Raki! Serefe!" ~>

    Die einzige von mir entdeckte Kopftuchträgerin -

    Verließ die Halle. Erdowahn hätt´s gefreut;)

     

    OK - Andere Juristen? Bitte - Dieter Hildebrandt:

    "Man muß nur wissen wie es geht" ~>

    "Ein Bayer würde sagen ...ff " - nicht strafbar.

    Nochens? Gern. Der unsägliche exRP Antwerpes von Kölle.

    "Das sind Arschlöcher - so groß, daß ein LKW durchfahren kann!"

    Ok - das läßt sich toppen.

    "Ich entschuldige mich bei denen - die sich durch meine

    Bemerkung angesprochen gefühlt haben!"

     

    ff - aber Hallo;)

    • @Lowandorder:

      ff ;)

       

      Na bitte - so geht´s doch auch! ~> über Bande! Verfremdung!

      Daher - Anders als Sie, Herr Rath - & insbesondere mit -

      "...Dafür hätte eine Zeile genügt, etwa „pervers, zerlaust und zoophil“,

      Böhmermann aber präsentierte sechs ganze Strophen in diesem Stil...."

      Bin ich der Meinung - Sie verabsolutieren hier -

      Wie naturellemente auch - klar - Er sowieso - & sowas von -

      Sultan Recep I. Tayyip Erdogan - Die Aussagen an sich - Stellen sie für sich allein!

      Leider ist unser FDJ-Winkelement - vorschnell & unberaten & wohl aufgrund

      Ihrer fugenbreitgrauen Sozialisation ebenfalls darauf auch reingefallen.

       

      "Eine Zeile hätte genügt" - das Herr Rath - ist nicht die geltende Rechtslage -

      Da sind Sie nämlich genau dort - wo die Kunst- & Meinungsfreiheit sagt -

      No way! - That´s not your cup of tea! Vorbidden. Strafe wäre - glatt verfassungswidrig!

      Das genau - nämlich wie der Künstler/Satiriker sein Elaborat ausgestaltet /präsentiert - Hat der Staat & damit die Justiz nicht! zu definieren - zu reglementieren.

      Genau das bis zur Verfremdung- ist Gegenstand der künstlerischen Freiheit!

      That´s . The point of no return.

      Da kann an den dampfenden Scheißhaufen auf Silbertablett mit Fähnchenkette -

      Bei einer Prüfung Kunstakademie Düsseldorf bei Beuys: " Wunderbar - Sehr gut!"

      Erinnert werden - die der beisitzende Ministeriale - Abwegigerweise -

      Glaubte annullieren zu dürfen. No way.

      Von uns frischgebackenen Richtern erntete er dafür ein homerisches Gelächter -

      Querbeet durch die durchaus politisch repräsentativen Reihen.

      Die von Boehmermann gewählte satirische künstlerische Verfremdung - &

      Das unterscheidet sich zum schlicht-bildhaften bei FJS -

      Reicht insoweit komplett aus - Die gewählte Brechung ist Teil der Kunst/Satire. Punkt.

      kurz - All das - zusammen mit dem rechtfertigenden Rest im übrigen ~>

      Keinen müden Farthing für die Justizkasse - Ja - Nichemal den!;))

      Nein. Nicht zuviel des Bösen;()

  • Nein, die Einschränkung auf den "Aufenthalt in amtlicher Eigenschaft" Betrifft nicht Staatsoberhäupter, sondern Regierungsmitglieder.

     

    Btw, las gerade, daß Erdogan persönlich Strafantrag wg. Beleidigung gestellt habe. Macht er ja gern.

  • Und nochmal: §103 schützt nur ausländische Staatsgäste. Nicht einen Herrn Erdogan in der Türkei.

    • @Heiner Jessen:

      Tja, habs nochmal genau gelesen... Erdogan mußte sich eindeutig nicht in Deutschland aufhalten und darf trotzdem nach §103 beleidigt sein.

      Aber schon das Nachdenken über diesen Sachverhalt ist (im Falle Erdogan) Verschwendung von Lebenszeit.

    • @Heiner Jessen:

      "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

       

      Ob sich das "im Inland aufhält" nur auf Regierungsmitglieder oder auch auf die Staatsoberhäupter bezieht, ist vermutlich interpretierbar.

      • 8G
        889 (Profil gelöscht)
        @R R:

        Nein, auch nicht.

      • @R R:

        Nö - Satzbau - Aufzählung;)

        • @Lowandorder:

          sorry - was schusselig;)

          oder-Aufzählung -

          Muß es heißen!

          Nur - bei - Komma/&-Aufzählung

          Bezöge sich der nachfolgene Relativsatzteil - auch auf das

          Erste Tatbestandsmerkmal -

          ausländisches Staatsoberhaupt!

          (sind da aber in bester Gesellschaft

          Gibt selbst ins Gesetzgebungsverfahren involvierte

          Ministeriale - die das nicht drauf haben;))

    • @Heiner Jessen:

      § 103 Abs. 1, Alt. 1

      Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ODER ...

       

      § 103 Abs. 1, Alt. 2

      ... wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ODER ...

    • 8G
      889 (Profil gelöscht)
      @Heiner Jessen:

      Nein, falsch.