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Rechtsextremer AfD-Richter Jens MaierRichterbund fordert Eingreifen

Der deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, dass der sächsische Landtag eine Richteranklage gegen AfD-Jurist Jens Maier prüft. Das wäre Neuland.

Erfährt Gegenwind: Der AfD-Politiker Jens Maier will wieder Richter sein Foto: Sebastian Kahner/dpa

Berlin taz | Der deutsche Richterbund spricht sich im Fall des rückkehrwilligen rechtsextremen Richters Jens Maier für ein Eingreifen von Justizministerium und Landtag aus. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender der Richtervereinigung, sagte auf taz-Anfrage: „Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde. Das kann niemand wollen.“

Man stehe eng an der Seite des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dieser habe zu Recht an die politisch Verantwortlichen in Sachsen appelliert, um „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so Lüblinghoff.

Die Frage der Verfassungstreue des ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus der völkischen Strömung der AfD bewege Kol­le­g*in­nen in der Justiz ebenso sehr wie die Öffentlichkeit, so Lüblinghoff. Insbesondere sei zu prüfen, „ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann.“

Der Rückkehrwunsch des ehemaligen AfD-Abgeordneten Maier ist derzeit Gegenstand einer bundesweiten Debatte. Maier bezeichnete sich selbst als „kleinen Höcke“, sprach von „Schuldkult“ und „Mischvölkern“. Im Dezember hat er nach seiner gescheiterten Wiederwahl einen Rückkehrantrag in sein ruhendes Richteramt gestellt.

Das sächsische Jusizministerium hält eine Rückkehr Maiers für unumgänglich und hat für seinen defensiven Umgang mit dem Rechtsextremen viel Kritik einstecken müssen. Zuletzt hatte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, die Rechtsauffassung der sächsischen Behörde „beschämend“ genannt.

Das Justizministerium steht zunehmend alleine da

Mit der Richteranklage, die die Kontrolle der Justiz im Sinne der Gewaltenteilung sicherstellen soll, können Parlamente theoretisch Richter bei mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen. Das Instrument hatte im Fall Maier zunächst die neue Richtervereinigung ins Spiel gebracht. Entscheiden müsste über eine Richteranklage letztlich das Bundesverfassungsgericht. Erforderlich ist dafür aber zunächst eine Zwei-Drittel-Mehrheit im sächsischen Landtag.

Prüfmaßstab ist dafür laut Lüblinghoff, ob ein Richter jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehe: „Für in die Rechtsprechung zurückkehrende Abgeordnete sollten dabei keine anderen Regeln gelten als für aktive Richter und Staatsanwälte“, so Lüblinghoff.

Mittlerweile haben sich mehrere Fraktionen des sächsischen Landtags für eine solche Richteranklage im Fall Maier ausgesprochen, darunter auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann.

Die CDU Sachsen sieht das Instrument derzeit noch kritisch, womit eine Zwei-Drittel-Mehrheit zumindest fraglich ist. Die Partei fordert wie auch einige Ju­ris­t*in­nen zunächst disziplinarrechtliche Schritte von der Justizministerin Katja Meier (Grüne), deren Behörde sich allerdings in einem hausinternen Papier für unzuständig erklärt hat. Das Instrument der Richteranklage wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals angewandt – auch weil Richter bei Fehlverhalten in der Regel auf disziplinarrechtlichem Wege aus dem Dienst entfernt werden können.

Zu möglichen sofortigen disziplinarrechtlichen Schritten des Justizministeriums gegen den rechtsextremen AfD-Abgeordneten wollte sich der Richterbund auf taz-Anfrage hingegen nicht genauer äußern.

Die Untätigkeit des sächsischen Justizministeriums hatte scharfe Kritik unter anderem vom Bremer Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano provoziert. Dessen Rechtsauffassung, dass das sächsische Justizministerium in diesem Fall sehr wohl zuständig sei und sofort Disziplinarmaßnahmen einleiten könne, hat sich mittlerweile auch der Experte für Beamtenrecht und Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz angeschlossen, der in juristischen Kreisen nicht gerade für politische Untertöne bekannt ist.

In zwei ausführlichen Beiträgen auf dem Verfassungsblog hatte Gärditz geschrieben, dass der Fall juristisch zwar verwinkelt und Neuland sei, aber insgesamt die besseren Gründe dafür sprächen, „dass eine richterdienstrechtliche Reaktion möglich ist und die Justizministerin nicht zur Handlungsunfähigkeit verdammt bleibt“. Demnach ruhten während der Abgeordnetentätigkeit eines Richters zwar gewisse Pflichten, nicht jedoch die Verfassungstreuepflicht. Die bekannten Äußerungen Maiers begründeten ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Ebenso spricht sich Gärditz für eine Richteranklage durch das Parlament aus: „Wenn dessen Voraussetzungen im Fall Jens Maier nicht greifen sollten, wann dann?“

Die Grünen-geführte Behörde in Sachsen steht mit ihrer Rechtsauffassung also zunehmend alleine da. Auch die Neue Richtervereinigung, als Interessenverein weniger konservativ-zurückhaltend als der Richterbund, erneuerte ihre Kritik am grünen Justizministerium und schloss sich der Rechtsauffassung von Fischer-Lescano und Gärditz an. Christine Nordmann von der Vereinigung sagte der taz am Mittwoch: „Die sächsische Justizministerin müsste sofort handeln.“ Das interne Gutachten der Behörde überzeuge juristisch nicht, so Nordmann: „Man hat das Gefühl, dass die Ministerin schlecht beraten ist im eigenen Haus.“ Nordmann riet der grünen Justizministerin, „externen Sachverstand“ einzuholen.

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17 Kommentare

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  • "Insbesondere sei zu prüfen"

    Bei solch einer heiklen Sache erwarte ich vom Richterbund ein wenig mehr als einen Prüfwunsch sondern bereits konkrete Vorschläge wie so etwas aussehen kann.

  • Ein Anti-Demokrat im Rassenwahn als Richter im schönen Deutschland...Nachtigall, ick hör dir trapsen!

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    Selbst im werten Kreis der Richter



    gibt es bräunliches Gelichter.

  • Nicht umsonst gelebt - aus dem Skat!;)

    “ Mit der Richteranklage, die die Kontrolle der Justiz im Sinne der Gewaltenteilung sicherstellen soll, können Parlamente theoretisch Richter bei mangelnder Verfassungstreue aus dem Amt entfernen. Das Instrument hatte im Fall Maier zunächst die neue Richtervereinigung ins Spiel gebracht.“

    Ja - mehr als erfreulich - daß der Deutsche Richterbund - nach einer nicht erwarteten - geradezu atemberaubenden Metamorphose - erneut & auch hier wieder signifikant Flagge zeigt, im gekonnten Doppelpaß mit der NRV mit dabei ist, die sächsischen Polit&JustizGretels&Hansels zum Jagen zu trage!

    Das war beileibe nicht immer so. Nein!



    Während der DRiBund sich - ja viel zu lange - vorauseilend staatstragend - konservativ bis reaktionär verlautbarte - jedenfalls nicht sich einer demokratisch-imprägnierten selbständig & kontrollierenden Dritten Gewalt verpflichtet gab!



    Hatten die Richter & StA in der ÖTV ff!;) - Irgendwie auch das falsche Packende zu fassen, drohten zu Aftermietern herabzusinken. Ja Ja! “Verfassungswidrig? - Klappe! Stimmt euch erst mal mit den Schlapphüten ab!“



    Dooch! - gehörte nie offiziell dazu - aber so hirnrissig verblendet - ward ihr Art 9 GG-ler unterwegs.



    So entstand durch “Schnauze-volls“ & die erfreulich zahlreichen &!! Fifty-fifty genderneutralen “Unfrisierten“ der Richterratschlag - das Periodika - “Betrifft Justiz“ & was später - aber mit Aplomb - ja mit fast 💣 sprengender Wirkung - am Ende doch - eine neue Richtervereinigung - schließlich NRV geheißen!

    unterm—— servíce —



    Urgestein, geschätzter Kollege Christoph Strecker - der auch bei KONKRET mitmaggelt - hat diese Verwerfungen + Abnabelung von brauner Kontinuität post WK II fein nachgezeichnet!



    www.richterratschl...pic/Geschichte.pdf



    (& entre nous only — Lowando -



    Für sei Sachlichkeit bekannt;)



    Mag zum nasciturus 🌊 gang ein Kommentar nach sei Philippika reichen:



    “Habe ja lange nicht mehr derart viele Fäkalausdrücke pro Satz gehört!“;)

    Soweit mal

  • Meine Urgroßmutter war in der Résistance aktiv. Sie erzählte mir stets, dass lange noch nach dem 2. Weltkrieg Richter und Staatsanwälte und viele in der deutschen Justiz tätig sind/waren die zuvor Justizdienst unter Adolf Hitler leisteten. Manche sogar bekannt waren für völlig unverhältnismäßige Urteile.



    Soll heißen, dass in der BRD schon viel schlimmere Richter und Staatsanwälte wie dieser AfD – Maier im Dienst der Justiz waren. Weshalb wurden dann nicht damals diese Richter und Staatsanwälte aus dem Dienst entfernt, frage ich mich gerade.

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @Nico Frank:

      Abgesehen, davon, dass 60 - 80 Jahre alte Verhältnisse nichts mit dem Fall Maier zu tun haben:

      Weil nach 1945 eben kaum mehr "brauchbare" Beamte übrig waren. Die, die nicht emigriert sind, sind im Krieg gefallen, im KZ ermordet worden oder haben das KZ überlebt und sind danach ausgewandert. Sehr viele hatten keine gesteigerte Lust mehr, sich im "neuen Deutschland" noch in irgend einer Weise einzubringen, was nachvollziehbar ist (Von Ausnahmen wie Fritz Bauer mal abgesehen).

      Deswegen haben auch die Alliierten sowie die neue demokratische Bundesrepublik an vielen Stellen weggesehen - aber was wäre die Alternative gewesen? Es war schlicht niemand mehr da.

    • @Nico Frank:

      Weil die deutsche Staatlichkeit zu schwach und zu neu war und weil die alten Nazis die überzeugendsten Anti-Kommunisten waren, waren sie bei den West-Alliierten gern gesehen. Der kalte Krieg war schon da.



      Die "Liberalen" haben übrigens in der jungen BRD erstmal die Politik unterwandert und einen Nazibund in ihrer Partei etabliert.

    • @Nico Frank:

      Dass Sie sich das fragen lässt ja manche Schlüsse zu. Z. B. dass Sie kaum mehr historisches Wissen haben als die Geschichten Ihrer Großmutter. Einer dieser Richter von denen Sie da berichten war z. B. Ministerpräsident in BaWü.



      Ansonsten: na klar. Wieso sollte Deutschland heute anders sein, als vor 60 Jahren? Oder vor 85?

    • @Nico Frank:

      "Weshalb wurden dann nicht damals diese Richter und Staatsanwälte aus dem Dienst entfernt, frage ich mich gerade."

      Das frage ich mich auch, aber wir hatten von 1966 bis 1969 ja sogar einen Bundeskanzler, der Mitglied in der NSDAP war.

      Ein Mann (AfD-Politiker Jens Maier) der sich auch noch selbst als „kleinen Höcke“ bezeichnet, für den sollte es in unserem demokratischen Staat (Art. 20 Abs. 1 GG) jedenfalls keinen Richterstuhl mehr geben.

    • @Nico Frank:

      Sorry - angesichts der merkwürdigen Verknüpfung: Soll das ne ernsthaft gemeinte Intervention sein?

      Aus der Hand: “ Wer bewacht die Wächter?



      Quis custodiet ipsos custodes?“

      Juvenal

      (58 - 140), eigentlich Decimus Iunius Iuvenalis, römischer Satiriker und Sittenrichter“



      www.aphorismen.de/zitat/85063

      kurz - Das - anders gewendet - erklärt’s im Grundsätzlichen. - post WK II



      & exRichter Volksgerichtshof zB=>



      de.wikipedia.org/w...Hans-Joachim_Rehse



      & unfaßbar - ganz schlimmer Finger=>



      de.wikipedia.org/w...i_Geiger_(Richter)



      & dazu - der beste Kenner der Materie - mit dem umfänglichsten Archiv



      (=> s. Ingo Müllers “Furchtbare Juristen“



      wäre nicht denkbar!)



      Helmut Kramer



      www.kramerwf.de/pe...ichte/willi-geiger



      &

      www.forumjustizges...-ns-vergangenheit/



      &

      www.nomos-elibrary...ownload_full_pdf=1



      & Helmut himself - Quel homme -



      de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Kramer



      & JuMi Schnarrie



      www.deutschlandfun...chtsstaat-100.html

      & post 68 => short cut -



      Hier in der taz ist bei bestimmten Edelfedern - direkt - stikum oder en passant - 68er-bashing en vogue.



      Für den Bereich - Dritte Gewalt - ist das jedenfalls ein Zeichen blanker Ahnungslosigkeit •

      Als ich 68 begann Jura zu studieren - hatten die eigentlichen alt68er - die aus der Generation Semler - Stroebele & Co. - die *38/39 ff - den Marsch durch diese Institutionen begonnen - waren dann während meiner Refi-Zeit - 1975 - 1978 - unsere Ausbilder (Ri & StA) &/oder AG-Leiter. Mühselige Veränderungen. But.



      Fazit - eine sicherlich immer noch reichlich verbesserungswürdige - aber sicherlich nicht vergleichbare andere Justiz.



      Ergo ist - sorry - Ihre Verknüpfung schlichter Unkenntnis geschuldet & insinuiert via Einzelfall ein abwegiges - pars pro toto.



      Mit Verlaub.

  • taz: Der deutsche Richterbund spricht sich im Fall des rückkehrwilligen rechtsextremen Richters Jens Maier für ein Eingreifen von Justizministerium und Landtag aus. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender der Richtervereinigung, sagte auf taz-Anfrage: „Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde. Das kann niemand wollen.“

    Auch der deutsche Richterbund möchte solche Leute wie den rückkehrwilligen rechtsextremen Richter Jens Maier nicht mehr in ihren Reihen haben. Aber in Deutschland - und besonders in Sachsen - ist wohl so etwas tatsächlich möglich, dass Menschen die nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen bei uns Richter sein dürfen. Was das Ausland wohl dazu sagen wird, wenn man dort erfährt, dass solche "Richter" in Deutschland (wieder) "Recht" sprechen dürfen?

    "Das Herz der Partei schlägt heute sehr weit rechts." [Jörg Meuthen, ehemaliger AfD-Parteivorsitzender]

  • Sachsen! Wo selbst ein grün geführtes Justizministerium keinerlei politischen Willen erkennen lässt, gegen die rechtsextreme Durchsickerung der Behörden vorzugehen.

    • @Nifty_Monkey:

      Eine Landeskunde der Rechtskultur ist aufgeschlossen. Jedenfalls ein spannender Fall!

    • 1G
      14390 (Profil gelöscht)
      @Nifty_Monkey:

      Sachsen! Wo selbst ein grün geführtes Justizministerium den politischen Willen erkennen lässt, beim Vorgehen gegen die rechtsextreme Durchsickerung der Behörden die Gesetze des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.

      • @14390 (Profil gelöscht):

        Sachsen, wo im Justizministerium Gutachter zu ganz eigenen Schlüssen gelangen, wie die Gesetze zu beachten sind. Während Expert:innen und höchste Jurist:innen im Rest der BRD zu ganz anderen Schlüssen kommen.

      • @14390 (Profil gelöscht):

        Wohl nur die Überschrift gelesen?

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @Nifty_Monkey:

          Ich finde außer ein paar aus dem Zusammenhang gerissene Schlagworte leider keine Auflistung der Verfehlungen des (ehemaligen?) Richters. Die muss ich extern suchen. Und siehe da, da wird’s eindeutiger (die Einstufung als Rechtsextrem kommt vom Verfassungsschutz, es gab vor Mandatsbeginn eine Verwarnung und bis zum Mandatsbeginn weitere nicht geahndete Verstöße)

          www.lto.de/recht/h...-bundestag-mandat/

          Oder reicht Ihnen schon die Parteizugehörigkeit?

          Ich jedenfalls würde diesen Richter, so er über mich urteilen soll, wegen fehlender Neutralität anzweifeln so gut es geht.