Razzia bei Radio Dreyeckland in Freiburg: Ein Hinweis als Werbung
Der Alternativsender RDL soll die verbotene Webseite linksunten.indymedia unterstützt haben. Wohnungen wurden durchsucht und fast das Studio.
Anlass war ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs – wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Konkret ging es um einen kurzen Artikel, der bereits im Juli 2022 auf der Webseite von Radio Dreyeckland veröffentlicht wurde. Darin geht es um die Einstellung eines Strafverfahrens gegen die Betreiber der verbotenen Webseite linksunten.indymedia. Am Ende des Artikels steht der lapidare Satz: „Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.“ Dabei war die Archivseite auch verlinkt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die für politische Delikte in Baden zuständig ist, wertete diesen Hinweis als „Werbung“ für die verbotene Webseite, unter dem „Vorwand“ der Information. Der Autor habe sich damit zum „verlängerten Arm“ und zum „Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung indymedia linksunten gemacht.
Es handelt sich also um einen Nachhall von Vorgängen aus dem Jahr 2017. Damals hatte das Bundesinnenministerium die Betreiber der Webseite zu einem faktischen Verein erklärt und diesen dann verboten. Grund: Die Webseite habe es „gebilligt und erleichtert“, dass dort strafbare Inhalte, etwa Bekennerschreiben zu Anschlägen, veröffentlicht wurden. Das Archiv der inzwischen stillgelegten Webseite steht aber weiterhin zum Download bereit, vermutlich auf einem Server weit weg von Deutschland.
„Verfassungswidriger Eingriff in die Rundfunkfreiheit“
Was genau die Polizei bei Radio Dreyeckland gesucht hat, wird auch aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Karlsruhe nicht recht deutlich. Das Kürzel „FK“, das unter dem RDL-Artikel stand, hatte die Polizei bereits dem Redakteur Fabian Kienert zugeordnet. Das Delikt lag eigentlich auf der Hand, unklar dürfte vor allem die Frage sein, ob der Hinweis auf das linksunten-Archiv wirklich strafbar war.
Bei der Durchsuchung der beiden Wohnungen wurden mehrere Datenträger – Laptops, Smartphones und Sticks – beschlagnahmt. Betroffen war neben Kienert noch Andreas Reimann, der presse-rechtlich Verantwortliche der Seite rdl.de. Als die Polizei auch die Betriebsräume des Senders durchsuchen wollte, teilte Kienert der Polizei mit, dass er den Artikel tatsächlich verfasst hat und zwar auf seinem Laptop. Daraufhin verzichtete die Polizei auf die Beschlagnahme von RDL-Rechnern.
In einer späteren Pressemitteilung betonte die Staatsanwaltschaft, sie habe die Betriebsräume des Senders „mit Zustimmung der Beschuldigten“ betreten. RDL verwies dagegen auf den vorgelegten Durchsuchungsbeschluss.
RDL-Geschäftsführer Michel Menzel sprach von einem „verfassungswidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit“. Der Sender forderte die Staatsanwaltschaft umgehend auf, die bei den Redakteuren beschlagnahmten Geräte nicht auszuwerten und sofort zurückzugeben.
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