Rassismus in Behörden: Diskriminierung hinter verschlossenen Türen
Eine vom Bundesinnenministerium geförderte Studie kommt zu alarmierenden Ergebnissen. Breit diskutiert werden soll das offenbar nicht.
Still und leise lud das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) am Freitag eine Studie auf seine Website hoch – keine Pressekonferenz, keine Pressemitteilungen. Der Titel: „Institutionen & Rassismus“ (InRa). Dabei hatte das Ministerium die Studie zuvor mit 6 Millionen Euro gefördert. Es ist die erste Studie zu institutionellem Rassismus in Deutschland. Sie kommt zu dem Schluss, dass es rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen gibt. „Das BMI scheint kein großes Interesse zu haben, dass die Studie gelesen wird“, sagt Sina Arnold, eine der Studienleiterinnen, der taz.
2020 hatte das BMI unter dem damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU), die Studie beauftragt. Sie war Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Die Maßnahmen waren eine Reaktion auf mehrere rechtsextrem motivierte Anschläge: Da war das rassistisch motivierte Attentat vom 19. Februar 2020 in Hanau, bei dem ein Mann neun junge Menschen ermordete. Außerdem im Oktober 2019 der Anschlag auf die Synagoge in Halle sowie dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke im Sommer desselben Jahres. „Es wäre schade, wenn die Analysen nicht genutzt werden“, sagt Hakan Demir (SPD), Mitglied des Innenausschusses, gegenüber der taz.
Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) führte die Studie von 2021 bis 2024 durch und untersuchte Rassismus in deutschen Behörden. Die Forschenden bekamen Zugang zu Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämtern. Insgesamt entstanden 23 Teilstudien: Sie führten unter anderem Interviews, Gruppendiskussionen und eine quantitative Befragung von rund 13.000 Beschäftigten in vier Bundesbehörden durch.
Hakan Demir (SPD), Mitglied des Innenausschusses
Rassismus in allen Institutionen
Die Forscher:innen fanden dabei heraus, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen nachweisbar ist, allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sind diskriminierende Einstellungen bei Behördenmitarbeiter:innen nicht überdurchschnittlich vertreten.
Eine der insgesamt 23 Einzelstudien beschäftigt sich mit Diskriminierung gegenüber geflüchteten ukrainischen Rom:nja in München. Insgesamt wurden 51 Personen befragt, die in der Sozialarbeit, in Behörden und der Zivilgesellschaft tätig waren.
„Wir konnten tatsächlich sehen, dass man in dem Fall von einem institutionellen Antiziganismus sprechen kann, der dazu führte, dass geflüchtete Roma anders behandelt wurden als andere ukrainische Geflüchtete“, sagt Projektleiterin Arnold. Beispielsweise hätten Behörden Rom:nja systematisch Informationen vorenthalten, Beratungen und Übersetzungsdienste verweigert. Es gab Landkreise rund um München, die sich geweigert haben, geflüchtete Rom:nja aufzunehmen. Vorurteile in Behörden können also ganz unmittelbare materielle Auswirkungen auf die Betroffenen haben.
Arnold kritisiert zudem, dass bei vielen Behördenmitarbeiter:innen wenig Wissen über Diskriminierung vorhanden sei. Und auch deshalb diskriminierende Klischees und Vorurteile über Bevölkerungsgruppen „zu einer Behördenkultur“ gehörten.
Konkrete Handlungsempfehlungen leiten die Studienautor:innen ebenfalls ab. So gilt das Antidiskriminierungsgesetz bisher nicht für Institutionen. Das heißt, wer von einer staatlichen Behörde diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
Zu wenig Beschwerdestellen
Es gebe zudem zu wenig unabhängige Beschwerdestellen, monieren die Forscher:innen. Auch an rassismuskritischen Fortbildungen für Mitarbeiter:innen mangele es.
Einzelne Behörden, die an der Studie teilgenommen hatten, reagierten bereits auf die Ergebnisse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa verweist auf die relativ geringe Teilnahmequote: Da nur 18,6 Prozent der Beschäftigten der freiwilligen Online-Befragung teilgenommen hätten, ließen sich die Erkenntnisse aus der Studie „nicht ohne Weiteres auf die gesamte Belegschaft übertragen“.
Das BAMF verweist außerdem auf ein bereits bestehende Angebote wie Schulungen und externe Untersuchungen zu Diversität und Diskriminierung. Allerdings wolle man die Ergebnisse der Studie als weiteren Impuls aufnehmen: Man könne sich zum Beispiel vorstellen, die Mitarbeitenden besser darin zu schulen, welche Möglichkeiten sie haben, Vorfälle von Diskriminierung anzuzeigen. Denn auch Mitarbeitende selbst berichten von Rassismuserfahrungen und beruflicher Benachteiligung am behördlichen Arbeitsplatz: je nach Arbeitgeber zwischen 18 bis 26 Prozent der Beschäftigten.
Kritik an geringer Rücklaufquote
Auch die Bundespolizei kritisiert die geringe Rücklaufquote. Es hätten nur 12,9 Prozent der Beschäftigten den Fragebogen vollständig beantwortet. Es entstünde deshalb ein „verzerrtes und unvollständiges Bild“ der Bundespolizei. Im Gegensatz zum BAMF geht die Behörde auf keine der Handlungsempfehlungen der InRa-Studie ein.
Professor Holger Lengfeld von der Universität Leipzig leitete die Teilstudie zur Bundespolizei. Er weist die Kritik der mangelnden Aussagefähigkeit zurück: „Grundsätzlich sind solche Befragungen immer mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit versehen. Aber dass diese mit größter Sorgfalt und mit aktiver Unterstützung des Bundespolizeipräsidiums durchgeführte Befragung keine Aussagen über die Bundespolizei insgesamt zulassen würde, halte ich für nicht zutreffend“, so Lengfeld.
Das Bundesinnenministerium meldet sich dann am Mittwoch doch noch in dürren Worten: Man werte die Ergebnisse derzeit aus. Diskriminierungen, da ist sich das BMI noch immer sicher, seien „die absolute Ausnahme“.
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